Fachartikel für Kosmetikstudios zu Behandlungen, Hauttypen und Hygienevorschriften.

EU-Verordnung 1223/2009 verlangt die vollständige Inhaltsstoffliste am Produkt

Flächendesinfektion nach jeder Behandlung und die Dokumentation bei einer Kontrolle

24 bis 48 Stunden Wartezeit vor Wimpernwelle oder Färbung sind Herstellervorgabe

Rückverfolgbarkeit im Reklamationsfall über die Chargennummer auf dem Etikett

Freies Gewerbe oder Handwerksrolle hängt vom Leistungsspektrum ab

Fernabsatzrecht greift bei Buchung über die Website, vierzehn Tage Frist mit Ausnahmen

Schwangerschaft, Hauterkrankung und Medikamente gehören vor jeder Behandlung erfasst

Zulässige Farbstoffe und die Meldepflicht bei der zuständigen Behörde

Gesundheitsbezogene Angaben im Anamnesebogen zählen als besondere Datenkategorie

Türbreite und Liegenhöhe entscheiden über die Nutzbarkeit im Rollstuhl

Zweijährige Ausbildung oder IHK-Zertifikat als Grundlage für bestimmte Behandlungen

Herstellerintervall einhalten und die Prüfprotokolle für die Berufshaftpflicht aufbewahren

Der Endpreis je Behandlung muss vor Vertragsschluss einsehbar sein

Die Dokumentation des Anamnesebogens entscheidet, ob ein Anspruch besteht

Deckungssumme und Ausschlüsse bei invasiveren Behandlungen genau prüfen