Ein Gerät, das läuft, ist nicht dasselbe wie ein Gerät, das nachweislich gewartet ist. Im Schadensfall entscheidet die zweite Eigenschaft, und sie entsteht nur aus Papier.
Der Maßstab
Produkte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und benutzt werden. Die Angaben des Herstellers sind dabei die erste Quelle.
Produkte dürfen außerdem nur von Personen betrieben oder benutzt werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung ist erforderlich.
Die Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung aktiver nicht implantierbarer Produkte ist in geeigneter Form zu dokumentieren. Bei 8 Geräten und 3 Behandlerinnen sind das bis zu 24 dokumentierte Vorgänge.
Was in die Geräteakte gehört
Bezeichnung, Hersteller, Seriennummer, Anschaffungsdatum, Bedienungsanleitung, Wartungsintervall, Wartungsnachweise, Einweisungsnachweise. Acht Angaben je Gerät.
Bei 8 Geräten ist das ein Ordner mit 8 Registern. Der Aufwand liegt einmalig bei rund 2 Stunden und danach bei wenigen Minuten je Wartung.
Halten Sie die Anleitungen greifbar, in Papier oder digital. Bei einer Kontrolle werden sie regelmäßig verlangt, und eine Anleitung, die nur beim Hersteller liegt, hilft in diesem Moment nicht.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Grundsatz | Zweckbestimmung und allgemein anerkannte Regeln der Technik |
| Anwenderpflicht | nur Personen mit erforderlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung |
| Einweisung | erforderlich, bei aktiven Produkten zu dokumentieren |
| Bei 8 Geräten und 3 Behandlerinnen | bis zu 24 Vorgänge |
| Geräteakte, Angaben | Bezeichnung, Hersteller, Seriennummer, Anschaffung, Anleitung, Intervall, Wartung, Einweisung |
| Aufwand einmalig | rund 2 Stunden für 8 Register |
| Intervalle | je Gerät nach Anleitung, kein Einheitsintervall |
| Kalendereinträge | 8 bis 20 im Jahr |
| Sichtprüfung | 15 Sekunden je Gerät und Tag |
| Bei 4 Geräten täglich | 1 Minute |
| Haftpflicht | setzt bestimmungsgemäße Anwendung voraus |
| Zu melden | jede Erweiterung des Geräteparks |
Die Intervalle
Sie stehen in der Anleitung und unterscheiden sich je Gerät erheblich. Ein einheitliches Studiointervall ist bequem und im Zweifel falsch.
Tragen Sie die Termine ein Jahr im Voraus in den Kalender. Bei 8 Geräten mit unterschiedlichen Intervallen sind das je nach Gerät 8 bis 20 Termine, und ohne Kalender geht das verloren.
Ergänzen Sie eine kurze Sichtprüfung vor jeder Anwendung: Kabel, Gehäuse, Anzeigen. Fünfzehn Sekunden je Gerät und Tag, bei 4 täglich genutzten Geräten also 1 Minute, und sie verhindert den größten Teil der vermeidbaren Ausfälle.
Die Verbindung zur Haftpflicht
Viele Verträge setzen die bestimmungsgemäße Anwendung und die Einhaltung der Herstellervorgaben voraus. Ein Schaden mit einem überfälligen Gerät kann damit eine Deckungslücke erzeugen.
Lesen Sie die Ausschlüsse Ihrer Police einmal vollständig, nicht nur die Deckungssumme. Rechnen Sie 30 Minuten dafür, und notieren Sie die 3 bis 5 Punkte, die für Ihr Leistungsspektrum erheblich sind.
Und melden Sie jede Erweiterung des Geräteparks. Ein neues Gerät, das der Versicherer nicht kennt, ist der zweite häufige Grund für eine Lücke.
Quellen
Häufige Fragen
Woran orientiert sich die Wartung?
An den Angaben des Herstellers. Ein einheitliches Studiointervall ist bequem und im Zweifel falsch.
Was gehört in die Geräteakte?
Acht Angaben je Gerät, von der Seriennummer über das Intervall bis zu den Wartungs- und Einweisungsnachweisen.
Warum ist das für die Versicherung wichtig?
Viele Verträge setzen die bestimmungsgemäße Anwendung voraus. Ein überfälliges Gerät kann eine Deckungslücke erzeugen.
Was hilft täglich?
Eine Sichtprüfung von 15 Sekunden je Gerät, bei 4 Geräten also 1 Minute am Tag.