Ratgeber

Permanent Make-up und die Tätowiermittelverordnung

Zulässige Farbmittel, die Anzeigepflicht und die Grenze zum Arztvorbehalt bei der Entfernung.

Permanent Make-up und die Tätowiermittelverordnung
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Permanent Make-up ist der Bereich mit den meisten Sonderregeln im ganzen Studio: eigene Vorschriften für die Mittel, eine eigene Anzeige und eine harte Grenze bei der Entfernung.

Die Mittel

Für Tätowiermittel, zu denen auch Mittel für Permanent Make-up zählen, bestehen eigene Vorschriften über zulässige und unzulässige Stoffe. Die Verwendung eines nicht zulässigen Mittels ist unabhängig von der Sorgfalt der Anwendung ein Verstoß.

Beziehen Sie Mittel deshalb nur von Lieferanten, die die Konformität bestätigen, und heben Sie diese Bestätigung auf. Bei einer Kontrolle ist sie das erste, was verlangt wird.

Erfassen Sie zu jedem Mittel Bezeichnung, Hersteller, Chargennummer, Haltbarkeit und das Datum des Wareneingangs. Fünf Angaben, die zugleich die Rückverfolgbarkeit sichern.

Die Anzeige

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Wird der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf weitere Leistungen ausgedehnt, ist auch das anzuzeigen.

Die Aufnahme von Permanent Make-up in ein bestehendes Kosmetikstudio ist eine solche Ausdehnung. Sie ist damit anzuzeigen, und zwar bevor die Leistung angeboten wird.

Zusätzlich bestehen infektionsschutzrechtliche Anforderungen und je nach Land Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. Klären Sie das für Ihr Bundesland schriftlich, weil die Regelungen sich unterscheiden.

Die Grenze bei der Entfernung

Die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-up mit Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen darf nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden.

Dasselbe gilt für ablative Anwendungen oder solche, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sowie für die Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen.

Ein Studio, das Permanent Make-up anbietet, kann die Entfernung damit nicht anbieten. Bauen Sie stattdessen eine Verweisadresse auf, denn die Frage kommt zuverlässig.

Permanent Make-up im Studio
PunktVorgabe
Mitteleigene Vorschriften über zulässige und unzulässige Stoffe
Bezugnur von Lieferanten mit Konformitätsbestätigung
Je Mittel zu erfassenBezeichnung, Hersteller, Charge, Haltbarkeit, Wareneingang
GewerbeanzeigeAusdehnung des Gegenstands ist anzuzeigen
Zeitpunktvor dem Angebot der Leistung
Zusätzlichinfektionsschutzrechtliche Anforderungen, Landesrecht
Entfernung mit Laser oder intensiven Lichtquellennur durch approbierte Ärztinnen und Ärzte
Ebenfalls Arztvorbehaltablative Anwendungen, Gefäß- und Pigmentveränderungen
Folge für das StudioVerweisadresse statt eigenem Angebot
AufklärungHaltbarkeit, Nachbehandlung, Abheilung, Farbveränderung, Entfernung
Vorgesprächrund 20 Minuten
Zu dokumentierenverwendetes Mittel mit Chargennummer

Die Aufklärung des Kunden

Dauer der Haltbarkeit, Nachbehandlung, Abheilungsverlauf, mögliche Farbveränderung und die Tatsache, dass eine Entfernung nur ärztlich möglich ist. Fünf Punkte, die vor der Behandlung schriftlich bestätigt werden.

Rechnen Sie 20 Minuten für ein vollständiges Vorgespräch mit Anamnese, Patch-Test und Aufklärung. Diese 20 Minuten sind die Absicherung für eine Behandlung, deren Ergebnis über Jahre sichtbar bleibt.

Und dokumentieren Sie das verwendete Mittel mit Chargennummer im Kundendokument. Bei einer späteren Reaktion ist das die einzige Angabe, die weiterhilft.

Rechnen Sie den gesamten Zeitbedarf ehrlich: 20 Minuten Vorgespräch, 10 Minuten Patch-Test, 24 bis 48 Stunden Wartezeit, 90 bis 150 Minuten Behandlung und ein Nachkontrolltermin nach 4 bis 6 Wochen. Das sind 3 Kundenkontakte über einen Zeitraum von rund 6 Wochen für ein einziges Ergebnis, und wer nur die Behandlungszeit kalkuliert, hat mehr als die Hälfte des Aufwands übersehen.

Quellen

  1. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung, Paragraf 5
  2. Gewerbeordnung, Paragraf 14, Anzeigepflicht

Häufige Fragen

Welche Mittel dürfen verwendet werden?

Nur solche, die den Vorschriften über zulässige Stoffe entsprechen. Lassen Sie sich die Konformität vom Lieferanten bestätigen.

Muss die Aufnahme angezeigt werden?

Ja. Die Ausdehnung des Gewerbegegenstands ist anzuzeigen, und zwar bevor die Leistung angeboten wird.

Darf ein Studio Permanent Make-up entfernen?

Nein. Die Entfernung mit Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellen ist approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Worüber ist aufzuklären?

Haltbarkeit, Nachbehandlung, Abheilungsverlauf, mögliche Farbveränderung und die ärztliche Zuständigkeit für eine Entfernung.