Die Deckungssumme ist die Zahl, die jeder vergleicht, und die Ausschlüsse sind der Teil, der im Schadensfall zählt. Wer nur die erste liest, hat den Vertrag nicht geprüft.
Was gedeckt sein muss
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit. Die ersten beiden sind Standard, der dritte fehlt in einfachen Verträgen und ist gerade bei Behandlungsfolgen erheblich.
Dazu Schäden an gemieteten Räumen, Schäden durch Mitarbeitende und Schäden aus dem Verkauf von Produkten. Drei Bereiche, die im Studioalltag regelmäßig vorkommen und nicht in jeder Police enthalten sind.
Prüfen Sie, ob Ihr gesamtes Leistungsspektrum aufgeführt ist. Eine Police, die kosmetische Behandlungen deckt, deckt nicht automatisch Anwendungen mit Lichtquellen oder Permanent Make-up.
Die Ausschlüsse
Der häufigste betrifft invasivere Behandlungen. Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sind ohnehin approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, und eine Police, die sie ausschließt, bildet damit nur die Rechtslage ab.
Der zweite betrifft die bestimmungsgemäße Anwendung. Ein Schaden aus einer Behandlung entgegen den Herstellervorgaben, etwa ohne vorgeschriebenen Patch-Test, kann eine Deckungslücke erzeugen.
Der dritte betrifft die Qualifikation. Viele Verträge knüpfen die Deckung an eine bestimmte Ausbildung oder Fachkunde je Behandlung, und ohne den Nachweis ist die Leistung im Zweifel nicht gedeckt.
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Zu decken 1 | Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
| Häufig fehlend | Vermögensschäden |
| Zu decken 2 | gemietete Räume, Mitarbeitende, Produktverkauf |
| Zu prüfen | ob das gesamte Leistungsspektrum aufgeführt ist |
| Ausschluss 1 | invasivere Behandlungen |
| Rechtslage dazu | Verletzung der Epidermis ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten |
| Ausschluss 2 | Abweichung von den Herstellervorgaben |
| Beispiel | fehlender vorgeschriebener Patch-Test |
| Ausschluss 3 | fehlende Qualifikation oder Fachkunde |
| Deckungssumme | an Personenschäden orientiert, nicht am Behandlungspreis |
| Ebenfalls prüfen | Jahreshöchstleistung und Selbstbeteiligung |
| Zu melden | jede Erweiterung und jedes neue Gerät |
| Jahrescheck | Gültigkeit der Qualifikations- und Fachkundenachweise |
Die Deckungssumme
Sie sollte in einer Größenordnung liegen, die einen Personenschaden trägt, und nicht in einer, die den Behandlungspreis abbildet. Personenschäden erreichen schnell Beträge, die den Jahresumsatz eines kleinen Studios übersteigen.
Prüfen Sie außerdem die Jahreshöchstleistung. Eine Summe je Schadensfall ist etwas anderes als eine Summe je Jahr, und bei mehreren Fällen entscheidet die zweite.
Und achten Sie auf die Selbstbeteiligung. Eine hohe Selbstbeteiligung senkt den Beitrag und verschiebt genau die kleinen Fälle zurück ins Studio, die am häufigsten vorkommen.
Die Pflege des Vertrags
Melden Sie jede Erweiterung des Leistungsspektrums und jedes neue Gerät. Eine Leistung, die der Versicherer nicht kennt, ist der häufigste Grund für eine Lücke.
Lesen Sie die Ausschlüsse einmal vollständig, nicht nur die Deckungssumme. Rechnen Sie 30 Minuten dafür und notieren Sie die 3 bis 5 Punkte, die für Ihr Spektrum erheblich sind.
Und prüfen Sie einmal im Jahr, ob Qualifikationen und Fachkundenachweise noch gültig sind. Ein abgelaufener Nachweis ist zugleich ein Versicherungsproblem, und diese Verbindung wird selten gesehen.
Quellen
Häufige Fragen
Was muss die Police decken?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dazu gemietete Räume, Mitarbeitende und den Produktverkauf.
Welcher Ausschluss ist am wichtigsten?
Die Abweichung von den Herstellervorgaben, etwa ein fehlender vorgeschriebener Patch-Test.
Woran orientiert sich die Deckungssumme?
An Personenschäden, nicht am Behandlungspreis. Zusätzlich sind Jahreshöchstleistung und Selbstbeteiligung zu prüfen.
Was ist dem Versicherer zu melden?
Jede Erweiterung des Leistungsspektrums und jedes neue Gerät.