Die Kennzeichnungspflicht endet nicht am Regal. Sie gilt auch für abgefüllte Ware und für alles, was im Studio verkauft wird, und genau dort wird sie am häufigsten übersehen.
Was am Produkt stehen muss
Die in Artikel 19 Absatz 1 der europäischen Kosmetikverordnung genannten Angaben gehören an das Produkt. Dazu zählen unter anderem die Bezeichnung, der Inhalt, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Verwendungsdauer nach dem Öffnen, Warnhinweise, die Chargennummer und die Liste der Bestandteile.
Die Liste der Bestandteile wird in der internationalen Nomenklatur geführt. Sie ist keine Empfehlung, sondern die vorgeschriebene Form, und eine deutsche Übersetzung ersetzt sie nicht.
Bei nicht vorverpackten kosmetischen Mitteln oder solchen, die erst an der Verkaufsstelle verpackt werden, dürfen diese nur bereitgestellt werden, wenn die Angaben auf einem beigepackten oder befestigten Etikett, Papierstreifen, Anhänger oder Kärtchen aufgeführt sind.
Ist das aus praktischen Gründen nicht möglich, insbesondere wegen der geringen Größe oder der Form, sind die Angaben auf einem Schild in unmittelbarer Nähe des Mittels oder des Behältnisses anzubringen.
| Punkt | Vorgabe oder Wert |
|---|---|
| Grundlage | Artikel 19 Absatz 1 der europäischen Kosmetikverordnung |
| Inhalte | Bezeichnung, Inhalt, Haltbarkeit, Warnhinweise, Charge, Bestandteile |
| Form der Bestandteilliste | internationale Nomenklatur |
| Nicht vorverpackte Ware | Etikett, Papierstreifen, Anhänger oder Kärtchen |
| Wenn das nicht möglich ist | Schild in unmittelbarer Nähe des Mittels oder Behältnisses |
| Fehlerquelle 1 | Umfüllen aus Großgebinden |
| Fehlerquelle 2 | verkaufte Proben |
| Fehlerquelle 3 | eigene Sets ohne Angaben je Produkt |
| Chargenerfassung bei 8 Anwendungen und 2 Produkten | 16 Einträge am Tag, rund 3.500 im Jahr |
| Quartalsprüfung bei 40 Produkten | unter 1 Stunde |
| Im Jahr | rund 3 Stunden |
Wo es im Studio schiefgeht
Beim Umfüllen. Wer ein Produkt aus einem Großgebinde in kleinere Behältnisse abfüllt und verkauft, stellt ein nicht vorverpacktes kosmetisches Mittel bereit und trägt damit die volle Kennzeichnungspflicht.
Bei Probemengen. Eine Probe, die verkauft wird, ist ein bereitgestelltes Produkt. Eine kostenlose Probe zur Anwendung im Studio ist etwas anderes, und die Grenze verläuft am Verkauf.
Und bei eigenen Zusammenstellungen. Ein Set aus 3 Produkten braucht die Angaben je Produkt, nicht nur eine Beschreibung des Sets.
Die Chargennummer
Sie ist der einzige Weg zurück zum Hersteller. Bei einer Reklamation oder einem Rückruf entscheidet sie darüber, ob das Studio auf den Hersteller verweisen kann.
Notieren Sie deshalb bei jedem Verkauf und bei jeder Anwendung im Studio die Chargennummer. Bei 8 Anwendungen am Tag und 2 Produkten je Anwendung sind das 16 Einträge täglich, rund 3.500 im Jahr bei 220 Öffnungstagen.
Mit einem Aufkleber aus der Verpackung oder einem Scanner sinkt der Aufwand auf wenige Sekunden je Eintrag. Ohne festen Ablauf steigt er auf ein Vielfaches, und dann unterbleibt er.
Die Prüfroutine
Einmal im Quartal alle im Verkauf befindlichen Produkte durchsehen: Sind die Angaben vorhanden, ist das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Verwendungsdauer nach dem Öffnen erkennbar, ist die Chargennummer lesbar?
Bei 40 Produkten im Verkauf sind das 40 Prüfungen zu je 1 Minute, also unter 1 Stunde je Quartal und 3 Stunden im Jahr.
Und legen Sie die Herstellerunterlagen ab. Bei einer Kontrolle wird gefragt, woher ein Produkt stammt, und eine Rechnung mit Chargenbezug beantwortet das sofort.
Quellen
Häufige Fragen
Was muss auf einem kosmetischen Mittel stehen?
Die Angaben nach Artikel 19 Absatz 1 der europäischen Kosmetikverordnung, darunter Bestandteile, Haltbarkeit, Warnhinweise und Chargennummer.
Was gilt für abgefüllte Ware?
Sie ist nicht vorverpackt. Die Angaben müssen auf einem beigepackten oder befestigten Etikett, Streifen, Anhänger oder Kärtchen stehen.
Was, wenn das Produkt zu klein ist?
Dann sind die Angaben auf einem Schild in unmittelbarer Nähe des Mittels oder des Behältnisses anzubringen.
Warum ist die Chargennummer so wichtig?
Sie ist der einzige Weg zurück zum Hersteller bei Reklamation oder Rückruf.