Ratgeber

Chargendokumentation bei Kosmetikprodukten

Rückverfolgbarkeit über die Chargennummer: was im Reklamationsfall gebraucht wird und wie die Erfassung ohne Mehraufwand gelingt.

Chargendokumentation bei Kosmetikprodukten
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Ohne Chargennummer endet jede Reklamation beim Studio. Mit ihr endet sie dort, wo sie hingehört, nämlich beim Hersteller des betroffenen Produkts.

Warum die Nummer die Kette schließt

Die Chargennummer gehört zu den Angaben, die auf einem kosmetischen Mittel stehen müssen. Sie identifiziert die Produktionseinheit und ist damit der Anknüpfungspunkt für jeden Rückruf.

Bei einer Hautreaktion nach einer Behandlung entscheidet sie darüber, ob geklärt werden kann, welches Produkt aus welcher Produktion verwendet wurde. Ohne sie ist diese Frage nicht beantwortbar.

Und bei einem Rückruf des Herstellers entscheidet sie darüber, ob das Studio innerhalb von Stunden sagen kann, ob es betroffen ist, oder ob es alle Kunden vorsorglich informieren muss.

Was zu erfassen ist

Bei jeder Anwendung: Datum, Kunde, Produkt, Chargennummer. Bei jedem Verkauf: Datum, Kunde, Produkt, Chargennummer. Vier Angaben, jeweils identisch aufgebaut.

Zusätzlich beim Wareneingang: Lieferant, Rechnungsdatum, Produkt, Charge, Menge. Diese Zeile verbindet die Anwendung mit dem Einkauf und schließt damit die Kette.

Bei 8 Anwendungen am Tag mit je 2 Produkten und 3 Verkäufen sind das rund 19 Einträge täglich, also rund 4.200 im Jahr bei 220 Öffnungstagen.

Chargen erfassen
PunktWert
GrundlageChargennummer als Pflichtangabe am Produkt
Zweck 1Klärung nach einer Hautreaktion
Zweck 2Rückruf des Herstellers
Je AnwendungDatum, Kunde, Produkt, Charge
Je Verkaufdieselben 4 Angaben
Je WareneingangLieferant, Rechnungsdatum, Produkt, Charge, Menge
Bei 8 Anwendungen und 3 Verkäufenrund 19 Einträge am Tag, 4.200 im Jahr
Mit Aufkleber oder Scannerrund 6 Stunden im Jahr
Von Handüber 23 Stunden im Jahr
ZusätzlichListe der aktuell im Gebrauch befindlichen Chargen
Aufbewahrungan der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren orientiert
Getrennt zu prüfensteuerlich relevante Belege

Wie der Aufwand klein bleibt

Ein Aufkleber je Charge, gedruckt oder aus der Verpackung, in die Kundenkarte geklebt oder gescannt. Damit sinkt die Erfassung auf wenige Sekunden je Eintrag.

Bei 4.200 Einträgen im Jahr und 5 Sekunden je Eintrag sind das knapp 6 Stunden. Von Hand geschrieben wären es bei 20 Sekunden über 23 Stunden.

Legen Sie außerdem eine Liste der aktuell im Gebrauch befindlichen Chargen an. Bei einem Rückruf beantwortet diese eine Liste die erste und wichtigste Frage in Sekunden.

Wie lange aufbewahrt wird

Orientieren Sie sich an der Verjährung von Ansprüchen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, und eine Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus deckt den praktisch relevanten Fall ab.

Steuerlich relevante Belege wie Eingangsrechnungen unterliegen eigenen, längeren Fristen. Prüfen Sie beide Kategorien getrennt, statt eine einheitliche Frist anzuwenden.

Und löschen Sie personenbezogene Angaben, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Eine Chargenliste ohne Kundenbezug erfüllt den Rückrufzweck und ist datenschutzrechtlich die deutlich sparsamere Lösung.

Quellen

  1. Kosmetik-Verordnung, Paragraf 5, Kennzeichnung nicht vorverpackter Mittel
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 195, regelmäßige Verjährungsfrist

Häufige Fragen

Warum ist die Chargennummer so wichtig?

Sie ist der einzige Anknüpfungspunkt zum Hersteller bei Reklamationen und Rückrufen.

Was ist zu erfassen?

Je Anwendung und je Verkauf Datum, Kunde, Produkt und Charge, dazu der Wareneingang mit Lieferant und Menge.

Wie hoch ist der Aufwand?

Bei rund 4.200 Einträgen im Jahr mit Aufkleber oder Scanner etwa 6 Stunden, von Hand über 23.

Wie lange aufbewahren?

Orientiert an der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Steuerlich relevante Belege haben eigene, längere Fristen.