Ratgeber

Leistungsverzeichnis mit korrekten Preisangaben

Der Endpreis je Behandlung muss vor Vertragsschluss einsehbar sein, einschließlich aller Bestandteile.

Leistungsverzeichnis mit korrekten Preisangaben
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Ein Preis, der erst auf Nachfrage genannt wird, ist keine Preisangabe. Die Vorschrift verlangt den Gesamtpreis, und zwar bevor der Kunde sich entscheidet.

Was gefordert ist

Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben. Gesamtpreis heißt: der Betrag, den der Kunde am Ende zahlt.

Anzugeben ist außerdem die Verkaufs- oder Leistungseinheit, auf die sich der Preis bezieht, soweit das der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Im Studio ist das die Behandlungsdauer oder die Zahl der Einheiten.

Werden Preise aufgegliedert dargestellt, ist der Gesamtpreis hervorzuheben. Eine Preisliste mit großem Grundpreis und kleinen Zuschlägen dreht diese Vorgabe um.

Wo es im Studio schiefgeht

Bei Behandlungen mit variabler Dauer. Ein Preis für 60 Minuten ohne Angabe, was bei 75 Minuten gilt, lässt den Kunden raten. Nennen Sie den Preis je angefangener Einheit oder legen Sie feste Zeitpakete fest.

Bei Aufschlägen. Ein Zuschlag für längere Haare, für zusätzliche Ampullen oder für eine Terminverschiebung gehört sichtbar an die Position, nicht in eine Fußnote am Listenende.

Und bei der Website. Eine Preisliste als PDF mit Preisen von vorletztem Jahr ist eine Preisangabe gegenüber Verbrauchern und muss stimmen. Setzen Sie ein festes Datum je Preisänderung, an dem beide Fassungen angefasst werden.

Preise korrekt angeben
PunktVorgabe oder Wert
GrundpflichtGesamtpreise angeben
Zusätzlichdie Leistungseinheit, auf die sich der Preis bezieht
Bei aufgegliederten PreisenGesamtpreis hervorheben
Variable DauerPreis je angefangener Einheit oder feste Zeitpakete
Aufschlägesichtbar an der Position, nicht in einer Fußnote
WebsitePreisangabe gegenüber Verbrauchern, muss stimmen
Gruppierungnach Behandlungsart, nicht nach Preis
Je PositionBezeichnung, Dauer, Gesamtpreis
Umfang15 bis 25 Positionen
Zu ändernde StellenKalkulation, Liste, Website, Profil, Buchungssystem
Aufwand je Preisänderungrund 90 Minuten bei 20 Positionen
Aufbewahrenalte Liste mit Gültigkeitsdatum

Der Aufbau der Liste

Gruppieren Sie nach Behandlungsart, nicht nach Preis. Ein Kunde sucht eine Behandlung und will danach wissen, was sie kostet, nicht umgekehrt.

Je Position: Bezeichnung, Dauer, Gesamtpreis. Drei Angaben, mehr wird nicht gelesen, und weniger lässt Fragen offen.

Rechnen Sie 15 bis 25 Positionen für ein Studio mit klarem Schwerpunkt. Eine Liste mit 60 Positionen erzeugt Beratungsbedarf statt Buchungen.

Der Wechsel

Kalkulation, Liste im Studio, Website, Unternehmensprofil, Buchungssystem. Fünf Stellen, die gleichzeitig geändert werden, sonst sind zwei Wahrheiten im Umlauf.

Rechnen Sie 90 Minuten je Preisänderung bei 20 Positionen, davon rund die Hälfte für die digitalen Stellen. Das ist der Posten, der regelmäßig unterschätzt wird.

Und heben Sie die alte Liste auf, mit Gültigkeitsdatum. Bei einer Rückfrage zu einer früheren Rechnung ist sie das einzige belastbare Dokument.

Quellen

  1. Preisangabenverordnung, Paragraf 3, Gesamtpreise
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 312g, Widerrufsrecht

Häufige Fragen

Muss der Preis vorher sichtbar sein?

Ja. Wer Leistungen anbietet oder mit Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben.

Was gilt bei variabler Dauer?

Ein Preis je angefangener Einheit oder feste Zeitpakete. Der Kunde darf nicht raten müssen.

Wo gehören Aufschläge hin?

Sichtbar an die jeweilige Position, nicht in eine Fußnote am Listenende.

Was kostet eine Preisänderung an Zeit?

Rund 90 Minuten bei 20 Positionen, verteilt auf fünf Stellen, die gleichzeitig geändert werden müssen.