Ein Preis, der erst auf Nachfrage genannt wird, ist keine Preisangabe. Die Vorschrift verlangt den Gesamtpreis, und zwar bevor der Kunde sich entscheidet.
Was gefordert ist
Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben. Gesamtpreis heißt: der Betrag, den der Kunde am Ende zahlt.
Anzugeben ist außerdem die Verkaufs- oder Leistungseinheit, auf die sich der Preis bezieht, soweit das der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Im Studio ist das die Behandlungsdauer oder die Zahl der Einheiten.
Werden Preise aufgegliedert dargestellt, ist der Gesamtpreis hervorzuheben. Eine Preisliste mit großem Grundpreis und kleinen Zuschlägen dreht diese Vorgabe um.
Wo es im Studio schiefgeht
Bei Behandlungen mit variabler Dauer. Ein Preis für 60 Minuten ohne Angabe, was bei 75 Minuten gilt, lässt den Kunden raten. Nennen Sie den Preis je angefangener Einheit oder legen Sie feste Zeitpakete fest.
Bei Aufschlägen. Ein Zuschlag für längere Haare, für zusätzliche Ampullen oder für eine Terminverschiebung gehört sichtbar an die Position, nicht in eine Fußnote am Listenende.
Und bei der Website. Eine Preisliste als PDF mit Preisen von vorletztem Jahr ist eine Preisangabe gegenüber Verbrauchern und muss stimmen. Setzen Sie ein festes Datum je Preisänderung, an dem beide Fassungen angefasst werden.
| Punkt | Vorgabe oder Wert |
|---|---|
| Grundpflicht | Gesamtpreise angeben |
| Zusätzlich | die Leistungseinheit, auf die sich der Preis bezieht |
| Bei aufgegliederten Preisen | Gesamtpreis hervorheben |
| Variable Dauer | Preis je angefangener Einheit oder feste Zeitpakete |
| Aufschläge | sichtbar an der Position, nicht in einer Fußnote |
| Website | Preisangabe gegenüber Verbrauchern, muss stimmen |
| Gruppierung | nach Behandlungsart, nicht nach Preis |
| Je Position | Bezeichnung, Dauer, Gesamtpreis |
| Umfang | 15 bis 25 Positionen |
| Zu ändernde Stellen | Kalkulation, Liste, Website, Profil, Buchungssystem |
| Aufwand je Preisänderung | rund 90 Minuten bei 20 Positionen |
| Aufbewahren | alte Liste mit Gültigkeitsdatum |
Der Aufbau der Liste
Gruppieren Sie nach Behandlungsart, nicht nach Preis. Ein Kunde sucht eine Behandlung und will danach wissen, was sie kostet, nicht umgekehrt.
Je Position: Bezeichnung, Dauer, Gesamtpreis. Drei Angaben, mehr wird nicht gelesen, und weniger lässt Fragen offen.
Rechnen Sie 15 bis 25 Positionen für ein Studio mit klarem Schwerpunkt. Eine Liste mit 60 Positionen erzeugt Beratungsbedarf statt Buchungen.
Der Wechsel
Kalkulation, Liste im Studio, Website, Unternehmensprofil, Buchungssystem. Fünf Stellen, die gleichzeitig geändert werden, sonst sind zwei Wahrheiten im Umlauf.
Rechnen Sie 90 Minuten je Preisänderung bei 20 Positionen, davon rund die Hälfte für die digitalen Stellen. Das ist der Posten, der regelmäßig unterschätzt wird.
Und heben Sie die alte Liste auf, mit Gültigkeitsdatum. Bei einer Rückfrage zu einer früheren Rechnung ist sie das einzige belastbare Dokument.
Quellen
Häufige Fragen
Muss der Preis vorher sichtbar sein?
Ja. Wer Leistungen anbietet oder mit Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben.
Was gilt bei variabler Dauer?
Ein Preis je angefangener Einheit oder feste Zeitpakete. Der Kunde darf nicht raten müssen.
Wo gehören Aufschläge hin?
Sichtbar an die jeweilige Position, nicht in eine Fußnote am Listenende.
Was kostet eine Preisänderung an Zeit?
Rund 90 Minuten bei 20 Positionen, verteilt auf fünf Stellen, die gleichzeitig geändert werden müssen.