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Netzwerk mit Notaren und Banken aufbauen

Gegenseitige Empfehlung entlang der Mandantenlaufbahn, und warum jede Gegenleistung ausgeschlossen ist.

Netzwerk mit Notaren und Banken aufbauen
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Notare, Banken und Rechtsanwälte sprechen mit Unternehmern an genau den Punkten, an denen ein Steuerberater gebraucht wird: Gründung, Kauf, Nachfolge, Finanzierung. Der Zugang dorthin hat allerdings eine harte berufsrechtliche Grenze.

Die Anlässe

Gründung und Rechtsformwahl, Unternehmenskauf, Immobilienerwerb im Betriebsvermögen, Finanzierung, Nachfolge, Erbfall. Sechs Anlässe, bei denen ein anderer Berater vor dem Steuerberater im Raum sitzt.

Die Reihenfolge ist selten umgekehrt. Ein Unternehmer, der eine Halle kauft, spricht zuerst mit der Bank und dem Notar, und die steuerliche Frage stellt sich dort.

Bauen Sie deshalb 5 bis 8 feste Kontakte auf: 2 Notare, 2 Banken, 2 Rechtsanwälte, 1 Unternehmensberater. Mehr sind nicht zu pflegen, weniger machen abhängig.

Die Grenze

Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen ist unzulässig, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Berufsangehörigen oder zu einem Dritten gleich welcher Art.

Damit scheiden Vermittlungsprovisionen, Umsatzbeteiligungen und Sachzuwendungen für vermittelte Mandate aus, und zwar in beide Richtungen. Auch das Annehmen ist untersagt.

Zulässig bleibt die Empfehlung ohne Gegenleistung. Sie trägt, weil beide Seiten ein Interesse an der fachlichen Qualität haben und nicht an einer Zahlung.

Netzwerk aufbauen
PunktWert
Anlass 1Gründung und Rechtsformwahl
Anlass 2Unternehmenskauf
Anlass 3Immobilienerwerb im Betriebsvermögen
Anlass 4Finanzierung
Anlass 5Nachfolge
Anlass 6Erbfall
Zahl der Partner5 bis 8
Zusammensetzung2 Notare, 2 Banken, 2 Anwälte, 1 Berater
VerbotenGebührenanteile und sonstige Vorteile für Vermittlung
Giltin beide Richtungen, auch das Annehmen
ZulässigEmpfehlung ohne Gegenleistung
Trägt die VerbindungVerlässlichkeit und Erreichbarkeit
Ansprechpartner1 Name je Haus, mit Durchwahl
Verschwiegenheitgilt auch gegenüber dem Empfehlenden
Ertrag14 bis 28 Kontakte im Jahr

Was die Verbindung trägt

Fachliche Verlässlichkeit und Erreichbarkeit. Ein Notar empfiehlt niemanden, der auf eine Rückfrage 5 Tage braucht, weil ein Beurkundungstermin dann nicht zu halten ist.

Ein fester Ansprechpartner je Haus, mit Durchwahl. Bei 7 Partnern sind das 7 Namen, und diese 7 Namen sind das Netz, nicht die Institutionen.

Und ein fachlicher Beitrag, der nichts kostet: eine kurze Einordnung zu einer Gesetzesänderung, die den anderen Beruf betrifft. Zwei Sendungen im Jahr an 7 Kontakte sind 14 Anlässe, ohne eine einzige Bitte.

Die Zusammenarbeit im Fall

Klären Sie die Verschwiegenheit vor dem ersten gemeinsamen Fall. Sie bezieht sich auf alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist, und gilt auch gegenüber dem empfehlenden Notar.

Ohne Entbindung durch den Mandanten ist eine Rückmeldung über den Verlauf nicht möglich, auch keine freundliche. Erklären Sie das einmal, dann entsteht die Erwartung gar nicht erst.

Und rechnen Sie den Ertrag: Bei 7 Partnern und 2 bis 4 Empfehlungen je Partner und Jahr entstehen 14 bis 28 Kontakte, von denen erfahrungsgemäß ein Drittel zu einem Mandat wird. Der Aufwand liegt bei rund 12 Stunden im Jahr.

Quellen

  1. Steuerberatungsgesetz, Paragraf 9, Vergütung
  2. Steuerberatungsgesetz, Paragraf 57, allgemeine Berufspflichten

Häufige Fragen

Welche Partner sind sinnvoll?

Fünf bis acht feste Kontakte aus Notariat, Bank, Anwaltschaft und Beratung.

Sind Provisionen zulässig?

Nein, in keine Richtung. Auch das Annehmen von Vorteilen für vermittelte Aufträge ist untersagt.

Darf man dem Empfehlenden Rückmeldung geben?

Nicht ohne Entbindung. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber dem empfehlenden Berufskollegen.

Was trägt die Verbindung?

Fachliche Verlässlichkeit und Erreichbarkeit, nicht die Zahl der Kontakte.