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Mandantenempfehlungen zum richtigen Zeitpunkt erfragen

Nach dem Jahresabschlussgespräch statt in der Rechnung, und die Grenze, die das Provisionsverbot zieht.

Mandantenempfehlungen zum richtigen Zeitpunkt erfragen
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Empfehlungen sind für Kanzleien der wichtigste Zugang zu neuen Mandaten und zugleich der einzige, bei dem eine Gegenleistung berufsrechtlich ausgeschlossen ist. Beides zusammen macht den Zeitpunkt entscheidend.

Der Zeitpunkt

Nach dem Jahresabschlussgespräch. Der Mandant hat gerade ein Ergebnis gesehen, seine Fragen sind beantwortet, und die Rechnung ist noch nicht das Thema.

Nicht in der Rechnung und nicht als Beilage. Eine Bitte um Weiterempfehlung neben einem Betrag verschiebt die Bedeutung beider Elemente.

Und nicht während der Abgabefristen. Zwischen Februar und Juli hat weder die Kanzlei Zeit für das Gespräch noch der Mandant Anlass, an andere zu denken.

Die Formulierung

Konkret auf eine Mandantengruppe bezogen: Falls jemand in Ihrem Umfeld gründet oder einen Betrieb übernimmt, geben Sie gern meine Nummer weiter. Ein Anlass und eine Handlung.

Ohne diesen Anlass bleibt die Bitte abstrakt, und abstrakte Bitten werden nicht eingelöst. Wählen Sie den Anlass so, dass er zur eigenen Ausrichtung passt.

Und ohne Aufforderungscharakter gegenüber Dritten. Die Bitte richtet sich an den Mandanten, nicht an einen konkret benannten Bekannten mit bekanntem Beratungsbedarf.

Die berufsrechtliche Grenze

Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen ist unzulässig, gleichviel ob gegenüber einem Berufsangehörigen oder einem Dritten gleich welcher Art.

Das schließt Gutschriften, Rabatte auf die nächste Rechnung und Sachgeschenke für Empfehlungen aus. Sonstige Vorteile ist weit zu verstehen.

Zulässig bleibt ein Dank ohne Bezug zum Vermittlungserfolg. Der Unterschied ist die Kopplung: Wer nach jeder erfolgreichen Vermittlung dasselbe zuwendet, hat gekoppelt, auch ohne Vereinbarung.

Empfehlungen in der Kanzlei
PunktWert
Zeitpunktnach dem Jahresabschlussgespräch
Nichtin oder neben der Rechnung
Nichtzwischen Februar und Juli
Formulierungein Anlass und eine Handlung
Anlasspassend zur eigenen Ausrichtung
Adressatder Mandant, nicht ein benannter Dritter
VerbotenGebührenanteile oder sonstige Vorteile für Vermittlung
ErfasstGutschriften, Rabatte, Sachgeschenke
ZulässigDank ohne Kopplung an den Vermittlungserfolg
Bei 200 Mandaten200 Gespräche im Jahr
Zusagequoterund 40 Prozent
Eingelöst4 bis 8 Empfehlungen im Jahr
Aufwand5 Minuten je Gespräch, rund 17 Stunden
MessungHerkunftsspalte bei jeder Anfrage

Die Rechnung

Bei 200 Mandaten, 1 Gespräch im Jahr und einer Zusagequote von 40 Prozent entstehen 80 grundsätzlich bereite Mandanten. Davon lösen erfahrungsgemäß 5 bis 10 Prozent ein, also 4 bis 8 Empfehlungen im Jahr.

Bei einem durchschnittlichen Jahreshonorar von 2.500 Euro je Mandat und einer Mandatsdauer von 8 Jahren steht hinter jeder eingelösten Empfehlung ein Wert im fünfstelligen Bereich.

Der Aufwand liegt bei 5 Minuten je Gespräch, also rund 17 Stunden im Jahr, wenn alle 200 Mandate angesprochen werden. Führen Sie zusätzlich eine Herkunftsspalte bei jeder Anfrage, sonst bleibt der Ertrag unsichtbar.

Quellen

  1. Steuerberatungsgesetz, Paragraf 9, Vergütung
  2. Steuerberatungsgesetz, Paragraf 57a, Werbung

Häufige Fragen

Wann fragt man nach einer Empfehlung?

Nach dem Jahresabschlussgespräch, nicht in der Rechnung und nicht in der Fristenzeit.

Sind Prämien für Empfehlungen zulässig?

Nein. Gebührenanteile und sonstige Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen sind unzulässig.

Was zählt als sonstiger Vorteil?

Auch Gutschriften, Rabatte auf die nächste Rechnung und Sachgeschenke.

Wie viele Empfehlungen sind realistisch?

Bei 200 Mandaten etwa vier bis acht eingelöste Empfehlungen im Jahr.