Marketing

Spezialisierung auf eine Branche statt auf Breite

Eine Mandantengruppe statt aller, und warum das die Bearbeitungszeit senkt und die Beratungstiefe erhöht.

Spezialisierung auf eine Branche statt auf Breite
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Eine Kanzlei mit 200 Mandaten aus 40 Branchen bearbeitet 40 verschiedene Regelwerke. Eine Kanzlei mit 200 Mandaten aus 6 Branchen bearbeitet 6 und kennt in jeder die Ausnahmen.

Der Effekt auf die Bearbeitung

Gleichartige Mandate lassen sich mit gleichen Abläufen bearbeiten. Kontenrahmen, Belegstruktur, wiederkehrende Sachverhalte, typische Prüfungsschwerpunkte.

Bei 30 Mandaten aus derselben Branche entsteht Erfahrung, die bei 30 Mandaten aus 30 Branchen nicht entsteht. Die Bearbeitungszeit je Abschluss sinkt erfahrungsgemäß um 15 bis 25 Prozent.

Und die Rückfragen an den Mandanten sinken, weil die Kanzlei weiß, welche Unterlagen es gibt. Das ist der Teil, den Mandanten unmittelbar wahrnehmen.

Wie die Gruppe gewählt wird

Aus dem Bestand. Werten Sie die letzten 100 Mandate nach Branche aus; meist zeigen sich 3 bis 5 Häufungen, die niemand geplant hat.

Prüfen Sie dann die Beratungsintensität je Gruppe. Eine Branche mit vielen Sonderfragen bindet mehr Zeit, trägt aber auch mehr Honorar; eine mit reiner Deklarationsarbeit ist planbar, aber austauschbar.

Und prüfen Sie den Bestand im Einzugsgebiet. Eine Spezialisierung auf eine Branche mit 12 Betrieben im Umkreis ist keine Positionierung, sondern eine Obergrenze.

Spezialisierung
PunktWert
Ausgangsproblem40 Branchen bedeuten 40 Regelwerke
Wirkunggleiche Abläufe bei gleichartigen Mandaten
Zeitgewinn je Abschluss15 bis 25 Prozent
Nebeneffektweniger Rückfragen an den Mandanten
Auswahlgrundlagedie letzten 100 Mandate nach Branche
Typischer Befund3 bis 5 Häufungen
Zweite PrüfungBeratungsintensität je Gruppe
Dritte PrüfungZahl der Betriebe im Einzugsgebiet
Berufsrechtlicher Rahmensachliche Unterrichtung ist zulässig
Außendarstellungeine Seite je Gruppe mit typischen Sachverhalten
BeispielSteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Fachbeiträgezu genau diesen Sachverhalten
Wirkungsdauer18 bis 24 Monate
Bestandsmandatebleiben unberührt

Wie das nach außen kommuniziert wird

Werbung ist erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Die Nennung von Tätigkeitsschwerpunkten ist damit gedeckt.

Eine eigene Seite je Gruppe mit den Sachverhalten, die dort typisch sind. Nicht Beratung für das Handwerk, sondern: Bauleistungen und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Rückstellungen für Gewährleistung, Stundenlohnarbeiten.

Und Fachbeiträge zu genau diesen Sachverhalten. Sie erreichen die Gruppe, für die sie geschrieben sind, und niemanden sonst. Das ist der gewünschte Effekt.

Was zu erwarten ist

Die Zahl der Anfragen sinkt, der Anteil der passenden steigt. Eine Kanzlei, die statt 60 Anfragen 28 erhält, aber davon 18 annimmt statt 12, hat den besseren Bestand.

Rechnen Sie 18 bis 24 Monate, bis sich die Struktur verschiebt. Ein Kurswechsel nach 8 Monaten hat die Kosten der Umstellung und keinen Ertrag.

Und behalten Sie den Rest des Bestands. Eine Spezialisierung nach außen verlangt keine Mandatskündigung nach innen; die vorhandenen 200 Mandate laufen weiter, während der Zugang sich verändert.

Quellen

  1. Steuerberatungsgesetz, Paragraf 57a, Werbung
  2. Steuerberatervergütungsverordnung, Paragraf 10, Wertgebühren

Häufige Fragen

Was bringt eine Branchenspezialisierung?

Gleiche Abläufe bei gleichartigen Mandaten und erfahrungsgemäß 15 bis 25 Prozent weniger Bearbeitungszeit je Abschluss.

Woher kommt die Auswahl?

Aus dem Bestand. Die letzten 100 Mandate nach Branche ausgewertet zeigen meist drei bis fünf Häufungen.

Ist das berufsrechtlich zulässig?

Ja. Die sachliche Unterrichtung über Tätigkeitsschwerpunkte ist gedeckt.

Müssen andere Mandate abgegeben werden?

Nein. Die Spezialisierung wirkt nach außen auf den Zugang, nicht auf den Bestand.