Ein Gründerseminar erreicht 30 Menschen, die in den nächsten 6 Monaten einen Steuerberater brauchen. Kein anderer Kanal hat diese Dichte, und berufsrechtlich ist er ausdrücklich gedeckt.
Der Rahmen
Werbung ist erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.
Ein Vortrag vor einem offenen Teilnehmerkreis erfüllt das. Was ihn gefährdet, ist die Ansprache eines einzelnen Teilnehmers mit erkennbar konkretem Beratungsbedarf im Anschluss.
Die Grenze verläuft also nicht beim Vortrag, sondern im Gespräch danach. Eine Visitenkarte auf Nachfrage ist zulässig, ein Terminvorschlag für den Fall, den jemand gerade geschildert hat, ist heikel.
Die Themen, die tragen
Für Gründer: Rechtsformwahl und ihre steuerlichen Folgen, Kleinunternehmerregelung mit den Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro, Voranmeldungspflichten, Aufzeichnungspflichten.
Für Nachfolger: Betriebsübergang, stille Reserven, Betriebsaufspaltung, Bewertung. Das sind Themen mit hohem Beratungsbedarf und geringer Vorkenntnis.
Für Arbeitgeber: Meldepflichten und der Termin am 16. Februar, Aufbewahrungsfristen von 10, 8 und 6 Jahren, Kassenführung. Alles Themen mit festen Zahlen, die sich in 30 Minuten erklären lassen.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Berufsrechtlicher Rahmen | sachliche Unterrichtung, kein Einzelfallbezug |
| Kritische Stelle | das Gespräch nach dem Vortrag |
| Zulässig | Visitenkarte auf Nachfrage |
| Heikel | Terminvorschlag zum geschilderten Einzelfall |
| Gründerthemen | Rechtsform, Kleinunternehmergrenzen, Voranmeldung, Aufzeichnung |
| Nachfolgethemen | Betriebsübergang, stille Reserven, Betriebsaufspaltung, Bewertung |
| Arbeitgeberthemen | Meldepflichten, Aufbewahrungsfristen, Kassenführung |
| Dauer | 30 Minuten Vortrag, 15 Minuten Fragen |
| Inhalt | 1 Sachverhalt, 3 bis 5 Zahlen, 1 Beispiel, 1 Frist |
| Handout | 1 Seite mit Zahlen, Fristen, Fundstellen, Kontakt |
| Vorbereitung erstmals | 6 bis 10 Stunden |
| Vorbereitung bei Wiederholung | 1 bis 2 Stunden |
| Bei 3 Vorträgen zu 30 Teilnehmern | 90 Kontakte |
| Anfragen im Folgejahr | 5 bis 9 |
Der Aufbau
Dreißig Minuten Vortrag, 15 Minuten Fragen. Ein Sachverhalt, 3 bis 5 Zahlen, 1 Beispiel, 1 Frist.
Ein Handout mit 1 Seite: die Zahlen, die Fristen, die Fundstellen, der Kontaktweg. Es ist der Gegenstand, der den Raum verlässt und 6 Monate später noch liegt.
Rechnen Sie 6 bis 10 Stunden Vorbereitung beim ersten Mal und 1 bis 2 Stunden bei jeder Wiederholung. Ein Vortrag, der nur einmal gehalten wird, rechnet sich nicht.
Der Ertrag
Bei 3 Vorträgen im Jahr vor je 30 Teilnehmern sind das 90 Kontakte. Erfahrungsgemäß melden sich davon 5 bis 10 Prozent innerhalb von 12 Monaten, also 5 bis 9 Anfragen.
Der Aufwand liegt bei rund 25 Stunden im Jahr, wenn 1 Vortrag neu ist und 2 wiederholt werden. Das sind rund 3 Stunden je Anfrage, ein Wert, den kein anderer Kanal erreicht.
Führen Sie eine Herkunftsspalte bei jeder Anfrage. Ohne sie wird der Ertrag der Vorträge regelmäßig unterschätzt, weil die Anfrage 8 Monate später kommt und der Zusammenhang verlorengeht.
Quellen
Häufige Fragen
Sind Fachvorträge berufsrechtlich zulässig?
Ja, als sachliche Unterrichtung vor einem offenen Teilnehmerkreis.
Wo verläuft die Grenze?
Im Gespräch danach. Ein Terminvorschlag zu einem gerade geschilderten Einzelfall ist heikel.
Welche Themen eignen sich?
Solche mit festen Zahlen und Fristen: Rechtsformwahl, Kleinunternehmergrenzen, Meldepflichten, Aufbewahrungsfristen.
Wie hoch ist der Ertrag?
Bei 90 Kontakten im Jahr erfahrungsgemäß fünf bis neun Anfragen innerhalb von zwölf Monaten.