Die Vorschrift ist kurz und wird trotzdem regelmäßig verfehlt: Wer Verbrauchern gegenüber mit Preisen wirbt, hat den Gesamtpreis anzugeben. Alles andere ist ein Zusatz, kein Ersatz.
Was der Gesamtpreis ist
Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben. Gesamtpreis heißt: der Betrag, den der Gast am Ende zahlt, einschließlich Umsatzsteuer und aller Bestandteile.
Anzugeben ist außerdem die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung, auf die sich der Preis bezieht, soweit das der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. In der Gastronomie ist das die Menge: 0,3 Liter, 200 Gramm, 1 Portion.
Werden Preise aufgegliedert dargestellt, ist der Gesamtpreis hervorzuheben. Ein kleiner Endpreis unter großen Teilpreisen dreht die Vorschrift um.
Wo Betriebe stolpern
Bei Getränken ohne Mengenangabe. Ein Preis für Wein ohne 0,2 Liter daneben lässt den Gast raten, und genau das soll die Vorschrift verhindern.
Bei Zuschlägen. Ein Aufpreis für eine Beilage gehört sichtbar an die Position und nicht in eine Fußnote am Kartenende, weil der Gast den Gesamtpreis vor der Bestellung kennen muss.
Und bei der eigenen Website. Eine Karte als PDF mit Preisen von vorletztem Jahr ist eine Preisangabe gegenüber Verbrauchern, und sie muss stimmen. Setzen Sie ein festes Datum je Kartenwechsel, an dem beide Fassungen angefasst werden.
| Stelle | Was gefordert ist |
|---|---|
| Speisekarte | Gesamtpreis je Position |
| Getränke | Gesamtpreis plus Menge, etwa 0,2 Liter |
| Zuschläge | sichtbar an der Position, nicht in einer Fußnote |
| Tagestafel | Gesamtpreis je Gericht |
| Website und PDF | dieselbe Fassung wie die gedruckte Karte |
| Aufgegliederte Preise | Gesamtpreis ist hervorzuheben |
| Aufwand je Kartenwechsel | rund 90 Minuten bei 30 Positionen |
| Preisstufen für Tagesgerichte | 3 Stufen halten die Kalkulation vergleichbar |
Die Tagesempfehlung auf der Tafel
Auch sie trägt einen Gesamtpreis. Eine Tafel mit 5 Gerichten ohne Preise ist keine Empfehlung, sondern eine Preisangabe, die fehlt.
Der Aufwand ist gering: 5 Positionen mal 1 Zeile, 2 Minuten am Tag. Der Streit mit einem Gast über einen Preis, den er vorher nicht kannte, kostet mehr Zeit als das ganze Jahr Tafelschreiben.
Bei wechselnden Tagesgerichten hilft eine feste Preisstufe. Drei Stufen, etwa für vegetarisch, Fleisch und Fisch, halten die Karte einfach und die Kalkulation vergleichbar.
Ein Kartenwechsel in vier Schritten
Erstens die Positionen mit neuer Kalkulation, zweitens die Mengenangaben prüfen, drittens die gedruckte Karte, viertens dieselbe Fassung auf der Website und im Unternehmensprofil. Wer den vierten Schritt weglässt, hat zwei Wahrheiten im Umlauf.
Rechnen Sie 90 Minuten je Kartenwechsel bei 30 Positionen ein, davon rund die Hälfte für die digitale Seite. Das ist der Posten, der regelmäßig unterschätzt wird.
Und heben Sie die alte Fassung auf. Bei einer Nachfrage lässt sich damit belegen, was wann galt, und das ist bei Zahlungsstreitigkeiten das einzige belastbare Dokument.
Quellen
Häufige Fragen
Muss die Mehrwertsteuer im Preis enthalten sein?
Ja. Anzugeben ist der Gesamtpreis, also der Betrag, den der Gast am Ende zahlt.
Braucht jedes Getränk eine Mengenangabe?
Ja, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Getränken ist das die Füllmenge.
Gilt die Vorschrift auch für die Tagestafel?
Ja. Eine Tafel mit Gerichten ohne Preise ist eine fehlende Preisangabe.
Was ist mit der Karte auf der Website?
Sie ist eine Preisangabe gegenüber Verbrauchern und muss mit der gedruckten Fassung übereinstimmen.