Ratgeber

Nichtraucherschutz im Gastraum

Das Bundesgesetz erfasst Gaststätten nicht. Zuständig sind die sechzehn Länder, und ihre Regelungen unterscheiden sich erheblich.

Nichtraucherschutz im Gastraum
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Wer nach dem Bundesgesetz sucht, findet die falsche Antwort: Es gilt für Bundeseinrichtungen und den öffentlichen Verkehr, nicht für Gaststätten. Die verbindliche Regel steht im Landesrecht.

Was der Bund regelt und was nicht

Das Rauchverbot des Bundes gilt in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.

Gaststätten sind darin nicht genannt. Wer als Betrieb die Bundesregelung zitiert, zitiert eine Vorschrift, die auf ihn nicht anwendbar ist.

Zuständig sind die 16 Länder. Das bedeutet 16 Regelwerke, die sich in Ausnahmen, Kennzeichnung und Zulassung von Raucherräumen unterscheiden, und ein Betrieb mit Häusern in 2 Ländern hat 2 verschiedene Pflichtenlisten.

Zuständigkeit und Prüfpunkte
PunktRegelung
Bundesgesetz gilt fürEinrichtungen des Bundes, öffentlicher Personenverkehr, Personenbahnhöfe
Gaststättenvom Bundesgesetz nicht erfasst
Zuständigdie 16 Länder mit eigenen Regelungen
Prüfpunkt 1Ausnahme für Einraumgaststätten und ihre Flächengrenze
Prüfpunkt 2Zulassung, Abtrennung und Lüftung eines Raucherraums
Prüfpunkt 3Kennzeichnung und Altersgrenze
Kennzeichnungsichtbar am Eingang, nicht erst im Raum
AußenbereichSondernutzungserlaubnis der Gemeinde
Bearbeitungszeit Sondernutzung4 bis 8 Wochen

Die Fragen, die Sie im Landesrecht klären müssen

Erstens: Gibt es überhaupt eine Ausnahme für kleine Einraumgaststätten, und an welche Fläche ist sie geknüpft? Diese Grenze ist der häufigste Unterschied zwischen den Ländern.

Zweitens: Braucht ein Raucherraum eine eigene Zulassung, und welche Anforderungen gelten an Abtrennung und Lüftung? Ein Raum ohne die geforderte Trennung ist kein Raucherraum, sondern ein Verstoß mit Wand.

Drittens: Wie ist zu kennzeichnen, und ab wann sind Personen unter einer bestimmten Altersgrenze auszuschließen? Auch das steht nicht bundeseinheitlich fest.

Was im Betrieb konkret zu tun ist

Holen Sie die Regelung Ihres Landes schriftlich ein und heften Sie sie in den Betriebsordner. Ein Ausdruck von 3 bis 5 Seiten beendet die wiederkehrende Diskussion im Team.

Kennzeichnen Sie sichtbar am Eingang, nicht erst im Raum. Der Gast entscheidet vor dem Eintreten, und ein Schild im Inneren kommt für diese Entscheidung zu spät.

Und legen Sie fest, wer bei einem Verstoß anspricht. Ein Betrieb ohne benannte Person spricht niemanden an, und die Verantwortung bleibt trotzdem beim Betreiber.

Der Außenbereich

Er ist in aller Regel nicht vom Rauchverbot erfasst, dafür aber von der Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde und von Nachbarschaftsrecht. Beides sind eigene Verfahren mit eigenen Fristen.

Rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit für eine Sondernutzung, wenn Sie den Bereich neu einrichten. Wer im Mai beantragt, hat den Sommer verpasst.

Und trennen Sie räumlich. Zwei Tischreihen Abstand zwischen rauchendem und nicht rauchendem Bereich lösen im Alltag mehr Konflikte als jede Beschilderung.

Quellen

  1. Bundesnichtraucherschutzgesetz, Paragraf 1, Anwendungsbereich
  2. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Paragraf 40, Information der Öffentlichkeit

Häufige Fragen

Gilt das Bundesnichtraucherschutzgesetz für Gaststätten?

Nein. Es erfasst Einrichtungen des Bundes, den öffentlichen Personenverkehr und Personenbahnhöfe.

Wer regelt das Rauchen im Gastraum?

Die Länder. Es gibt 16 Regelwerke, die sich bei Ausnahmen, Kennzeichnung und Raucherräumen unterscheiden.

Was ist bei einem Raucherraum zu beachten?

Ob er eine eigene Zulassung braucht und welche Anforderungen an Abtrennung und Lüftung gelten. Beides regelt das Landesrecht.

Ist der Außenbereich frei?

Vom Rauchverbot in aller Regel ja, aber er braucht eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde, mit 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit.