Eigene Ausbildung ist die einzige Personalquelle, die ein Betrieb selbst steuert. Die Kosten stehen im Gesetz, der Ertrag hängt allein an der Übernahmequote.
Was die Vergütung mindestens beträgt
Das Gesetz nennt feste Beträge für das erste Ausbildungsjahr, gestaffelt nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns: 515 Euro bei Beginn 2020, 550 Euro bei Beginn 2021, 585 Euro bei Beginn 2022 und 620 Euro bei Beginn 2023.
Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser Betrag zum 1. Januar jedes Jahres fortgeschrieben, und zwar nach dem rechnerischen Mittel der erhobenen Ausbildungsvergütungen im Vergleich der beiden vorausgegangenen Kalenderjahre.
Die Folgejahre bauen prozentual auf: im zweiten Ausbildungsjahr der Betrag des jeweiligen Jahres zuzüglich 18 Prozent, im dritten zuzüglich 35 Prozent, im vierten zuzüglich 40 Prozent.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Grundbetrag bei Beginn 2020 | 515 Euro |
| Grundbetrag bei Beginn 2021 | 550 Euro |
| Grundbetrag bei Beginn 2022 | 585 Euro |
| Grundbetrag bei Beginn 2023 | 620 Euro |
| Fortschreibung | jährlich zum 1. Januar, erstmals 2024 |
| Zweites Ausbildungsjahr | Grundbetrag zuzüglich 18 Prozent |
| Drittes Ausbildungsjahr | zuzüglich 35 Prozent |
| Viertes Ausbildungsjahr | zuzüglich 40 Prozent |
| Beispielrechnung bei 700 Euro Grundbetrag | 700, 826 und 945 Euro, rund 29.650 Euro über 36 Monate |
| Anleitung | 4 Stunden je Woche, rund 600 Stunden über 3 Jahre |
Die Rechnung über drei Jahre
Setzen Sie den fortgeschriebenen Grundbetrag ein und rechnen Sie hoch: Bei einem Grundbetrag von 700 Euro ergeben sich 826 Euro im zweiten und 945 Euro im dritten Jahr, zusammen also rund 29.650 Euro über 36 Monate.
Dazu kommen Sozialabgaben, Berufsschulzeit und die Zeit der Ausbilder. Rechnen Sie 4 Stunden Anleitung je Woche, das sind über 3 Jahre rund 600 Stunden, die im Betrieb an anderer Stelle fehlen.
Dem steht die Alternative gegenüber: eine Fachkraft über den Markt zu gewinnen, kostet Vermittlung, Einarbeitung und oft ein höheres Gehalt, und sie bleibt statistisch kürzer als jemand, der im Haus gelernt hat.
Die Übernahmequote als Argument
Bewerber fragen nicht nach der Vergütung, sondern nach der Aussicht. Ein Betrieb, der 4 von 5 Auszubildenden übernommen hat, hat ein Argument, das kein Gehalt ersetzt.
Machen Sie die Zahl konkret und nennen Sie sie in der Ausschreibung. 4 von 5 ist überprüfbar, ein Versprechen guter Perspektiven ist es nicht.
Und rechnen Sie den Ertrag: Wer 3 Jahre ausbildet und danach 5 Jahre beschäftigt, hat 8 Jahre Bindung aus einer Entscheidung. Diese Rechnung geht in fast jedem Fall auf.
Woran Ausbildungsverhältnisse scheitern
An Arbeitszeiten, nicht an Inhalten. Ein Auszubildender, der zwischen Berufsschule und Spätdienst keine 11 Stunden Ruhezeit bekommt, bricht ab, und das ist zugleich ein Verstoß gegen das Arbeitszeitrecht.
An fehlender Anleitung. 4 Stunden je Woche klingen viel, sind aber weniger als 10 Prozent der Arbeitszeit, und Betriebe, die darunter bleiben, verlieren die Leute im zweiten Jahr.
Und an der ersten Woche. Wer am ersten Tag ohne Plan in den Spüldienst geht, hat den Betrieb schon bewertet, bevor der Betrieb ihn kennengelernt hat.
Quellen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mindestvergütung?
Das Gesetz nennt 620 Euro für einen Beginn im Jahr 2023 und schreibt den Betrag seit 2024 jährlich zum 1. Januar fort.
Wie steigen die Folgejahre?
Um 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
Was kostet Ausbildung neben der Vergütung?
Vor allem Zeit. 4 Stunden Anleitung je Woche sind über 3 Jahre rund 600 Stunden.
Woran scheitern Ausbildungsverhältnisse am häufigsten?
An Arbeitszeiten. Wer zwischen Berufsschule und Spätdienst keine 11 Stunden Ruhezeit bekommt, bricht ab.