Ratgeber

Arbeitszeitgesetz in der Schichtplanung

Acht Stunden werktäglich, zehn mit Ausgleich, elf Stunden Ruhezeit und die Gaststättenausnahme von einer Stunde.

Arbeitszeitgesetz in der Schichtplanung
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Die Gastronomie hat eine echte Ausnahme, aber sie ist kleiner als ihr Ruf: eine Stunde weniger Ruhezeit, und die muss ausgeglichen werden. Alles darüber hinaus ist ein Verstoß, kein Brauch.

Die Arbeitszeit selbst

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Werktäglich schließt den Samstag ein. Die Rechnung geht also über 6 Tage die Woche, und aus 8 Stunden werden 48 Stunden je Woche als Obergrenze im Durchschnitt.

Der Ausgleichszeitraum ist die eigentliche Planungsgröße. Wer im Sommer 10 Stunden fährt, muss im Herbst darunter bleiben, und zwar innerhalb desselben Zeitraums von 6 Monaten oder 24 Wochen.

Die Ruhezeit und die Gaststättenausnahme

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.

In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben darf diese Ruhezeit um bis zu 1 Stunde verkürzt werden, also auf 10 Stunden. Dieselbe Verkürzung gilt für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsbetriebe, Rundfunk sowie Land- und Tierwirtschaft.

Die Verkürzung ist nicht kostenlos. Jede Verkürzung ist innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden auszugleichen.

Grenzen und Ausgleich
PunktWert
Werktägliche Arbeitszeit8 Stunden
Verlängerung möglich auf10 Stunden
Ausgleichszeitraum6 Kalendermonate oder 24 Wochen
Durchschnitt im Ausgleichszeitraum8 Stunden werktäglich
Ruhezeitmindestens 11 Stunden
Verkürzung in Gaststättenum bis zu 1 Stunde, also auf 10
Ausgleich der Verkürzungandere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden
Frist für den Ausgleich1 Kalendermonat oder 4 Wochen
Zusatzaufwand im Dienstplanrund 30 Minuten je Woche

Was das für den Dienstplan heißt

Ein Teildienst mit Mittag und Abend ist der häufigste Fall, in dem die Rechnung kippt. Wer bis 24 Uhr arbeitet, darf bei 10 Stunden Ruhezeit frühestens um 10 Uhr wieder beginnen, und ein Beginn um 9 Uhr ist ein Verstoß.

Jede verkürzte Ruhezeit erzeugt eine Gegenbuchung: eine andere Ruhezeit von mindestens 12 Stunden binnen 4 Wochen. Bei 4 verkürzten Nächten im Monat sind das 4 Gegenbuchungen, und die müssen im Plan stehen, nicht im Kopf.

Führen Sie deshalb zwei Spalten je Person: verkürzte Ruhezeiten und Ausgleiche. Bei 12 Beschäftigten sind das 24 Spalten, aber es ist die einzige Form, in der die Einhaltung belegbar ist.

Der Aufwand und was er verhindert

Ein Dienstplan mit dieser Prüfung kostet rund 30 Minuten mehr je Woche, also etwa 26 Stunden im Jahr. Dem steht ein Bußgeldrisiko gegenüber, das bei jedem einzelnen Verstoß ansetzt.

Der zweite Ertrag ist die Bindung. Ein Betrieb, in dem Ruhezeiten eingehalten werden, verliert weniger Personal, und in einem Markt mit knappen Fachkräften ist das der größere Posten.

Und der dritte ist die Planbarkeit. Wer den Ausgleich vorab bucht, fährt im Spitzenmonat ohne schlechtes Gewissen 10 Stunden, weil die Gegenbuchung schon steht.

Quellen

  1. Arbeitszeitgesetz, Paragraf 3, Arbeitszeit der Arbeitnehmer
  2. Arbeitszeitgesetz, Paragraf 5, Ruhezeit

Häufige Fragen

Wie lang darf ein Arbeitstag sein?

8 Stunden werktäglich, verlängerbar auf 10, wenn der Durchschnitt über 6 Kalendermonate oder 24 Wochen bei 8 Stunden bleibt.

Gilt in Gaststätten eine kürzere Ruhezeit?

Ja, um bis zu 1 Stunde, also 10 statt 11 Stunden. Jede Verkürzung ist aber auszugleichen.

Wie sieht der Ausgleich aus?

Eine andere Ruhezeit wird auf mindestens 12 Stunden verlängert, innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen.

Zählt der Samstag als Werktag?

Ja. Die Rechnung geht über 6 Tage, woraus sich im Durchschnitt 48 Wochenstunden als Obergrenze ergeben.