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Newsletter für Restaurants im richtigen Rhythmus

Monatlicher Versand mit Anlass schlägt wöchentlichen ohne Inhalt. Und die vier Bedingungen, unter denen Werbung ohne Einwilligung zulässig ist.

Newsletter für Restaurants im richtigen Rhythmus
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Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Takt, sondern die fehlende Einwilligung. Werbung per elektronischer Post braucht grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Zustimmung.

Die rechtliche Grundlage zuerst

Werbung unter Verwendung elektronischer Post ist eine unzumutbare Belästigung, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Das ist die Regel, und sie gilt auch für den freundlichsten Newsletter.

Die Ausnahme greift nur, wenn alle 4 Bedingungen zusammenkommen: Der Unternehmer hat die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten, er verwendet sie zur Direktwerbung für eigene ähnliche Leistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wird bei Erhebung und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Fehlt eine dieser 4 Bedingungen, ist der Versand unzulässig. Am häufigsten fehlt die vierte, weil der Hinweis nur einmal bei der Anmeldung steht und nicht in jeder Nachricht.

Recht, Takt, Inhalt
PunktVorgabe
Grundsatzvorherige ausdrückliche Einwilligung für Werbung per elektronischer Post
Ausnahme, Bedingung 1Adresse beim Verkauf vom Kunden erhalten
Ausnahme, Bedingung 2Direktwerbung für eigene ähnliche Leistungen
Ausnahme, Bedingung 3Kunde hat nicht widersprochen
Ausnahme, Bedingung 4klarer Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei jeder Verwendung
Taktmonatlich mit Anlass, 12 Nachrichten im Jahr
Verlässlichkeitimmer derselbe Wochentag
Inhaltein Anlass, ein Gericht, ein Termin
Preisenur als Gesamtpreis
Handlungswegegenau 1
ListenpflegeAdressen ohne Öffnung seit 12 Monaten entfernen

Der Takt

Einmal im Monat mit einem Anlass ist der Takt, der sich in der Gastronomie hält. Zwölf Nachrichten im Jahr sind genug, um erinnert zu werden, und wenig genug, um nicht zu stören.

Wöchentlich funktioniert nur, wenn es wöchentlich etwas gibt. Ein Haus mit einer Wochenkarte kann das, ein Haus mit vier Kartenwechseln im Jahr nicht.

Wichtiger als der Takt ist die Verlässlichkeit. Eine Nachricht, die immer am ersten Dienstag kommt, wird erwartet; eine, die unregelmäßig kommt, wird als Werbung eingeordnet.

Was drinstehen muss, damit er gelesen wird

Ein Anlass, ein Gericht, ein Termin. Drei Elemente, mehr trägt keine Nachricht, die auf einem Telefon gelesen wird.

Preise nur als Gesamtpreis. Ein Newsletter ist Werbung unter Angabe von Preisen, und damit gilt dieselbe Pflicht wie auf der Karte.

Und ein einziger Handlungsweg: reservieren. Zwei oder drei konkurrierende Schaltflächen senken die Zahl der Reservierungen, statt sie zu erhöhen.

Die Liste pflegen

Entfernen Sie Adressen, die 12 Monate lang nichts geöffnet haben. Eine kleinere Liste mit höherer Öffnungsrate kostet weniger und wird seltener als Werbung eingestuft.

Sammeln Sie neue Adressen dort, wo eine Leistung erbracht wurde: bei der Reservierung, bei der Rechnung, bei der Bestellung. Genau das ist die Situation, die die Ausnahme beschreibt.

Und dokumentieren Sie jede Einwilligung mit Datum und Weg. Ohne diesen Nachweis ist im Streitfall nicht belegbar, dass sie je erteilt wurde.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 7, unzumutbare Belästigungen
  2. Preisangabenverordnung, Paragraf 3, Gesamtpreise

Häufige Fragen

Brauche ich für den Newsletter eine Einwilligung?

Grundsätzlich ja, und zwar eine vorherige ausdrückliche. Die Ausnahme für bestehende Kunden verlangt vier Bedingungen zugleich.

Welche Bedingung fehlt am häufigsten?

Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei jeder Verwendung. Er steht meist nur bei der Anmeldung.

Wie oft sollte man versenden?

Einmal im Monat mit einem Anlass, immer am selben Wochentag.

Was gehört hinein?

Ein Anlass, ein Gericht, ein Termin und genau ein Handlungsweg.