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Bewertungen zum richtigen Zeitpunkt erfragen

Die Bitte gehört an den Tisch beim Bezahlen. Und wer Bewertungen zugänglich macht, muss sagen, wie er ihre Echtheit sicherstellt.

Bewertungen zum richtigen Zeitpunkt erfragen
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Der Zeitpunkt schlägt jede Formulierung. Am Tisch, während der Gast noch sitzt und zufrieden ist, sagt fast jeder Dritte zu. Zwei Tage später per Mail antwortet kaum jemand.

Warum der Tisch die Mail schlägt

Am Tisch ist der Eindruck frisch, die Person anwesend und die Frage persönlich. Alle 3 Faktoren fallen bei einer Mail weg, die 48 Stunden später in einem vollen Postfach landet.

Rechnen Sie mit einer Zusage von rund 30 Prozent am Tisch. Von denen schreibt wiederum etwa die Hälfte tatsächlich, also rund 15 von 100 gefragten Gästen.

Bei 400 Gästen im Monat und einer Frage an jeden dritten Tisch sind das rund 130 Anfragen und daraus rund 20 Bewertungen im Monat. Das ist mehr, als die meisten Häuser im ganzen Jahr sammeln.

Zeitpunkt, Quote, Pflicht
PunktWert
Bester Zeitpunktam Tisch beim Bezahlen
Zusagequote am Tischrund 30 Prozent
Davon tatsächlich geschriebenetwa die Hälfte
Ergebnis je 100 gefragte Gästerund 15 Bewertungen
Bei 400 Gästen und jedem dritten Tischrund 130 Anfragen, rund 20 Bewertungen im Monat
Gegenleistungkeine, verzerrt das Bild und wird entfernt
Informationspflichtob und wie die Echtheit der Bewertungen sichergestellt wird
Antwortzeit auf Kritikinnerhalb von 48 Stunden
Länge der Antwort3 Sätze
Erwartbares Verhältnis1 schlechte auf rund 20 gute Bewertungen

Wie die Frage gestellt wird

Beim Bezahlen, nicht beim Abräumen. In diesem Moment ist die Leistung abgeschlossen und der Gast hat noch keinen Fuß vor der Tür.

Ohne Gegenleistung. Ein Rabatt für eine Bewertung ist nicht nur riskant, er verzerrt auch das Bild und wird von Plattformen entfernt.

Und mit einer konkreten Bitte statt einer allgemeinen. Wer fragt, ob der Gast in seiner Bewertung das Gericht nennen würde, das ihm geschmeckt hat, bekommt Texte, die anderen Gästen etwas sagen.

Die Pflicht, die kaum jemand kennt

Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher zu Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten Informationen darüber als wesentlich, ob und wie er sicherstellt, dass die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt oder erworben haben.

Das betrifft jede eigene Website, die Bewertungen einbindet. Ein Kasten mit 5 Sternebewertungen ohne einen Satz zur Herkunft ist eine unvollständige Information.

Der Satz selbst ist kurz: Woher die Bewertungen stammen, ob und wie geprüft wird, ob die Leistung genutzt wurde. Zwei Sätze im Fußbereich lösen die Pflicht.

Der Umgang mit der schlechten Bewertung

Antworten Sie innerhalb von 48 Stunden, sachlich und ohne Gegenvorwurf. Die Antwort richtet sich nicht an den Verfasser, sondern an die nächsten 200 Leser.

Drei Sätze reichen: Bedauern, was konkret geändert wurde, und ein Angebot zum Gespräch. Längere Antworten wirken wie eine Verteidigung und werden auch so gelesen.

Und rechnen Sie damit, dass 1 schlechte Bewertung auf rund 20 gute kommt. Ein Profil ohne jede Kritik wirkt weniger glaubwürdig als eines mit einzelnen, gut beantworteten Einwänden.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5b, wesentliche Informationen
  2. Google-Hilfe, Richtlinien für die Darstellung von Unternehmen

Häufige Fragen

Wann sollte man um eine Bewertung bitten?

Am Tisch beim Bezahlen. Dort sagt rund jeder Dritte zu, per Mail zwei Tage später kaum jemand.

Darf man eine Gegenleistung anbieten?

Besser nicht. Sie verzerrt das Bild und wird von Plattformen entfernt.

Was muss auf der eigenen Website stehen?

Wenn Sie Bewertungen einbinden: ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von Gästen stammen, die tatsächlich da waren.

Wie reagiert man auf Kritik?

Innerhalb von 48 Stunden, in 3 Sätzen, gerichtet an die nächsten Leser und nicht an den Verfasser.