Der Zeitplan eines Verkaufs wird nicht von Interessenten bestimmt, sondern von Ämtern. Wer die Unterlagen am Tag der Auftragsannahme anfordert, verkürzt den Gesamtprozess um Wochen.
Was vom Grundbuchamt kommt
Der Grundbuchauszug mit allen 3 Abteilungen. Er zeigt Eigentümer, Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte, und er ist die Grundlage für jede weitere Klärung.
Rechnen Sie 3 bis 10 Werktage, je nach Amt und Antragsweg. Ein elektronischer Abruf über einen Notar geht schneller als ein schriftlicher Antrag.
Prüfen Sie den Auszug sofort auf Eintragungen in Abteilung 2. Ein Wegerecht, ein Nießbrauch oder ein Vorkaufsrecht verändern die Vermarktung, und sie tauchen fast immer erst dort auf.
Was von der Gemeinde kommt
Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurkarte, Angaben zu Erschließung und Erschließungsbeiträgen, gegebenenfalls Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und dem Altlastenkataster.
Beschaffungszeiten von 1 bis 4 Wochen sind üblich, bei Baulasten- und Altlastenauskünften eher am oberen Ende. Diese beiden werden am häufigsten vergessen und verzögern dann den Notartermin.
Ergänzend die Bauakte, soweit einsehbar. Sie beantwortet Fragen zu Genehmigungen und zu späteren Anbauten, und eine nicht genehmigte Anbaute ist ein Punkt, der vor dem Inserat geklärt gehört.
Was vom Verwalter kommt
Bei Wohnungen: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die letzten 3 Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Stand der Erhaltungsrücklage und die Erklärung zu offenen Beschlüssen über Sanierungen.
Der letzte Punkt ist der wichtigste und wird am seltensten angefordert. Ein beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Sanierung ist für den Käufer eine unmittelbare Zahlungspflicht.
Rechnen Sie 2 bis 3 Wochen, in der Ferienzeit länger. Verwalter arbeiten Anfragen in Reihenfolge ab, und eine frühe Anforderung ist die einzige Beschleunigung, die funktioniert.
| Quelle | Unterlage und Dauer |
|---|---|
| Grundbuchamt | Auszug mit 3 Abteilungen, 3 bis 10 Werktage |
| Abteilung 2 prüfen | Wegerecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht |
| Gemeinde | Flurkarte, Erschließung, 1 bis 4 Wochen |
| Häufig vergessen | Baulasten- und Altlastenauskunft |
| Bauakte | Genehmigungen und spätere Anbauten |
| Verwalter | Teilungserklärung, 3 Protokolle, Wirtschaftsplan, Abrechnung, Rücklage |
| Wichtigster Punkt | beschlossene, aber nicht umgesetzte Sanierungen |
| Dauer beim Verwalter | 2 bis 3 Wochen, in Ferienzeiten länger |
| Am Tag der Auftragsannahme | 3 parallele Anforderungen |
| Gleichzeitig | Energieausweis beauftragen |
| Gesamtdauer bis zur Vollständigkeit | 3 bis 5 Wochen |
Die Reihenfolge, die Zeit spart
Am Tag der Auftragsannahme gehen 3 Anforderungen raus: Grundbuch, Verwalter, Gemeinde. Alle 3 laufen parallel, und die längste bestimmt den Zeitplan.
Der Energieausweis wird gleichzeitig beauftragt, weil ohne ihn die 5 Pflichtangaben im Inserat fehlen und die Vermarktung gar nicht starten kann.
Rechnen Sie insgesamt mit 3 bis 5 Wochen bis zur Vollständigkeit. Wer erst nach der ersten Besichtigung anfängt, verliert genau diese Zeit am Ende, wenn ein Käufer bereitsteht und der Notar wartet.
Quellen
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Grundbuchauszug?
3 bis 10 Werktage, über einen Notar im elektronischen Abruf schneller.
Welche Auskünfte werden am häufigsten vergessen?
Baulasten- und Altlastenauskunft. Beide brauchen bis zu 4 Wochen und verzögern dann den Notartermin.
Was ist beim Verwalter am wichtigsten?
Die Erklärung zu beschlossenen, aber noch nicht umgesetzten Sanierungen. Sie ist für den Käufer eine unmittelbare Zahlungspflicht.
Wann sollte man anfordern?
Am Tag der Auftragsannahme, alle drei Quellen parallel. Bis zur Vollständigkeit vergehen 3 bis 5 Wochen.