Ratgeber

Unterlagen für den Verkauf: vollständige Liste

Was das Grundbuchamt liefert, was die Gemeinde und was der Verwalter. Mit den Beschaffungszeiten, die den Zeitplan bestimmen.

Unterlagen für den Verkauf: vollständige Liste
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Der Zeitplan eines Verkaufs wird nicht von Interessenten bestimmt, sondern von Ämtern. Wer die Unterlagen am Tag der Auftragsannahme anfordert, verkürzt den Gesamtprozess um Wochen.

Was vom Grundbuchamt kommt

Der Grundbuchauszug mit allen 3 Abteilungen. Er zeigt Eigentümer, Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte, und er ist die Grundlage für jede weitere Klärung.

Rechnen Sie 3 bis 10 Werktage, je nach Amt und Antragsweg. Ein elektronischer Abruf über einen Notar geht schneller als ein schriftlicher Antrag.

Prüfen Sie den Auszug sofort auf Eintragungen in Abteilung 2. Ein Wegerecht, ein Nießbrauch oder ein Vorkaufsrecht verändern die Vermarktung, und sie tauchen fast immer erst dort auf.

Was von der Gemeinde kommt

Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurkarte, Angaben zu Erschließung und Erschließungsbeiträgen, gegebenenfalls Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und dem Altlastenkataster.

Beschaffungszeiten von 1 bis 4 Wochen sind üblich, bei Baulasten- und Altlastenauskünften eher am oberen Ende. Diese beiden werden am häufigsten vergessen und verzögern dann den Notartermin.

Ergänzend die Bauakte, soweit einsehbar. Sie beantwortet Fragen zu Genehmigungen und zu späteren Anbauten, und eine nicht genehmigte Anbaute ist ein Punkt, der vor dem Inserat geklärt gehört.

Was vom Verwalter kommt

Bei Wohnungen: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die letzten 3 Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Stand der Erhaltungsrücklage und die Erklärung zu offenen Beschlüssen über Sanierungen.

Der letzte Punkt ist der wichtigste und wird am seltensten angefordert. Ein beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Sanierung ist für den Käufer eine unmittelbare Zahlungspflicht.

Rechnen Sie 2 bis 3 Wochen, in der Ferienzeit länger. Verwalter arbeiten Anfragen in Reihenfolge ab, und eine frühe Anforderung ist die einzige Beschleunigung, die funktioniert.

Unterlagen und Fristen
QuelleUnterlage und Dauer
GrundbuchamtAuszug mit 3 Abteilungen, 3 bis 10 Werktage
Abteilung 2 prüfenWegerecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht
GemeindeFlurkarte, Erschließung, 1 bis 4 Wochen
Häufig vergessenBaulasten- und Altlastenauskunft
BauakteGenehmigungen und spätere Anbauten
VerwalterTeilungserklärung, 3 Protokolle, Wirtschaftsplan, Abrechnung, Rücklage
Wichtigster Punktbeschlossene, aber nicht umgesetzte Sanierungen
Dauer beim Verwalter2 bis 3 Wochen, in Ferienzeiten länger
Am Tag der Auftragsannahme3 parallele Anforderungen
GleichzeitigEnergieausweis beauftragen
Gesamtdauer bis zur Vollständigkeit3 bis 5 Wochen

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Am Tag der Auftragsannahme gehen 3 Anforderungen raus: Grundbuch, Verwalter, Gemeinde. Alle 3 laufen parallel, und die längste bestimmt den Zeitplan.

Der Energieausweis wird gleichzeitig beauftragt, weil ohne ihn die 5 Pflichtangaben im Inserat fehlen und die Vermarktung gar nicht starten kann.

Rechnen Sie insgesamt mit 3 bis 5 Wochen bis zur Vollständigkeit. Wer erst nach der ersten Besichtigung anfängt, verliert genau diese Zeit am Ende, wenn ein Käufer bereitsteht und der Notar wartet.

Quellen

  1. Wohnungseigentumsgesetz, Paragraf 5, Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
  2. Gebäudeenergiegesetz, Paragraf 87, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Grundbuchauszug?

3 bis 10 Werktage, über einen Notar im elektronischen Abruf schneller.

Welche Auskünfte werden am häufigsten vergessen?

Baulasten- und Altlastenauskunft. Beide brauchen bis zu 4 Wochen und verzögern dann den Notartermin.

Was ist beim Verwalter am wichtigsten?

Die Erklärung zu beschlossenen, aber noch nicht umgesetzten Sanierungen. Sie ist für den Käufer eine unmittelbare Zahlungspflicht.

Wann sollte man anfordern?

Am Tag der Auftragsannahme, alle drei Quellen parallel. Bis zur Vollständigkeit vergehen 3 bis 5 Wochen.