Ratgeber

Stornoquote senken

Wo Stornos entstehen, welche Frist die Quote wirklich bewegt und was eine Pauschale enthalten darf.

Stornoquote senken
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Eine Stornoquote ist kein Schicksal, sondern das Ergebnis von Buchungsbedingungen. Wer sie senken will, muss zuerst wissen, wann storniert wird, nicht wie oft.

Wann storniert wird

Werten Sie 12 Monate aus und tragen Sie jede Stornierung nach dem Abstand zum Anreisetag ein. In den meisten Häusern zeigen sich 3 Häufungen: direkt nach der Buchung, rund 4 Wochen vorher und in den letzten 72 Stunden.

Die erste Häufung ist harmlos, weil das Zimmer lange genug wieder verfügbar ist. Die zweite kostet, wenn der Zeitraum ohnehin schwach ist. Die dritte ist der eigentliche Verlust.

Rechnen Sie den Anteil der letzten 72 Stunden aus. Liegt er über 30 Prozent aller Stornierungen, ist die Frist zu großzügig; liegt er unter 10 Prozent, ist sie kein Problem, und Sie sollten sie nicht anfassen.

Stornos steuern
PunktWert
Auswertungszeitraum12 Monate, Abstand zum Anreisetag
Typische Häufungendirekt nach Buchung, rund 4 Wochen vorher, letzte 72 Stunden
Warnschwelleüber 30 Prozent in den letzten 72 Stunden
Unkritischunter 10 Prozent in den letzten 72 Stunden
Wirkungslose Änderungvon 24 auf 72 Stunden
Wirksame Änderungauf 7 oder 14 Tage
Preis einer strengeren Frist5 bis 10 Prozent weniger Buchungen
Bessere Lösungzwei Raten statt einer strengeren Einheitsfrist
Pauschale, Grenze 1nicht höher als der gewöhnliche Schaden
Pauschale, Grenze 2Gegenbeweis ausdrücklich zulassen
Neuvergabe bei 14 Tagen Vorlaufhäufig über 80 Prozent
Neuvergabe unter 3 Tagenhäufig unter 30 Prozent

Welche Frist etwas bewegt

Eine Verschiebung von 24 auf 72 Stunden vor Anreise wirkt kaum, weil Gäste, die kurzfristig absagen, dies ohnehin tun. Eine Verschiebung auf 7 oder 14 Tage verändert das Verhalten spürbar.

Der Preis dafür ist eine niedrigere Buchungsquote im Vorfeld. Rechnen Sie mit 5 bis 10 Prozent weniger Buchungen bei einer deutlich strengeren Frist, und stellen Sie das gegen die eingesparten Leerstände.

Deshalb ist die Zweiratenlösung meist besser als eine strengere Einheitsfrist: eine flexible Rate mit kurzer Frist und eine feste Rate mit Preisvorteil, und der Gast entscheidet selbst.

Was eine Pauschale darf

Sie ist unwirksam, wenn sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt. Ersparte Aufwendungen wie Frühstück, Reinigung und Verbrauch sind abzuziehen.

Sie ist ebenfalls unwirksam, wenn dem Gast nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei nicht oder wesentlich niedriger entstanden. Dieser Satz fehlt in den meisten Bedingungen.

Staffeln Sie deshalb nach Frist. Je kürzer der Abstand zur Anreise, desto geringer die Chance auf eine Neuvergabe und desto höher die begründbare Pauschale.

Die Neuvergabe als Maßstab

Werten Sie aus, wie viele stornierte Zimmer tatsächlich neu belegt wurden, getrennt nach Vorlauf. Diese Quote ist die Begründung für jede Frist und für jede Pauschale.

In vielen Häusern liegt die Neuvergabe bei über 80 Prozent, wenn 14 Tage Vorlauf bleiben, und unter 30 Prozent bei weniger als 3 Tagen. Genau dieser Abstand rechtfertigt eine Staffelung.

Und halten Sie die Auswertung schriftlich fest. Im Streitfall ist sie der Beleg dafür, dass Ihre Pauschale nicht gegriffen, sondern gerechnet ist.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 309, Klauselverbote
  2. Preisangabenverordnung, Paragraf 3, Gesamtpreise

Häufige Fragen

Wann wird am häufigsten storniert?

In drei Häufungen: direkt nach der Buchung, rund 4 Wochen vorher und in den letzten 72 Stunden. Nur die dritte kostet wirklich.

Welche Fristverschiebung wirkt?

Von 24 auf 72 Stunden kaum, auf 7 oder 14 Tage spürbar, um den Preis von 5 bis 10 Prozent weniger Buchungen.

Was darf eine Stornopauschale?

Sie darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, ersparte Aufwendungen sind abzuziehen, und der Gegenbeweis muss offen bleiben.

Womit begründet man die Staffelung?

Mit der eigenen Neuvergabequote: oft über 80 Prozent bei 14 Tagen Vorlauf und unter 30 Prozent bei weniger als 3 Tagen.