Der Teildienst ist in der Hotellerie üblich und im Arbeitszeitrecht nicht vorgesehen. Er funktioniert nur, wenn die Ruhezeit zwischen den Tagen stimmt, und genau dort geht er meistens kaputt.
Die Grenzen des Gesetzes
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit stehen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu. In Beherbergungsbetrieben darf um bis zu 1 Stunde verkürzt werden.
Jede Verkürzung ist innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden auszugleichen. Die Verkürzung ist also geliehen, nicht geschenkt.
Was ein Teildienst wirklich kostet
Ein Dienst von 7 bis 11 Uhr und von 17 bis 22 Uhr ist eine Arbeitszeit von 9 Stunden mit 6 Stunden Unterbrechung. Die Anwesenheit im Haus beträgt 15 Stunden.
Die Ruhezeit beginnt erst um 22 Uhr. Bei 11 Stunden darf der nächste Dienst frühestens um 9 Uhr beginnen, bei 10 Stunden um 8 Uhr. Ein Frühdienst ab 7 Uhr ist damit ausgeschlossen.
Genau hier bricht die Planung. Zwei Teildienste hintereinander sind in aller Regel ein Verstoß, und sie sind zugleich das, was Beschäftigte am schnellsten aus dem Betrieb treibt.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Werktägliche Arbeitszeit | 8 Stunden |
| Verlängerung | auf 10 Stunden mit Ausgleich |
| Ausgleichszeitraum | 6 Kalendermonate oder 24 Wochen |
| Ruhezeit | mindestens 11 Stunden |
| Verkürzung im Beherbergungsbetrieb | um bis zu 1 Stunde |
| Ausgleich der Verkürzung | andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden |
| Frist des Ausgleichs | 1 Kalendermonat oder 4 Wochen |
| Beispiel Teildienst | 7 bis 11 und 17 bis 22 Uhr, 9 Stunden Arbeit |
| Anwesenheit dabei | 15 Stunden |
| Frühester Beginn am Folgetag | 9 Uhr bei 11 Stunden Ruhezeit |
| Tragfähiges Modell | versetzter Beginn mit 1 Stunde Überschneidung |
| Alternative | 4 Tage zu 10 Stunden |
Modelle, die halten
Der geteilte Tag mit versetztem Beginn: eine Kraft von 6:30 bis 15 Uhr, eine von 14 bis 22:30 Uhr, mit 1 Stunde Überschneidung für die Übergabe. Keine Unterbrechung, keine Ruhezeitprobleme.
Der 4-Tage-Rhythmus mit 10 Stunden: 4 Tage zu 10 Stunden sind 40 Wochenstunden, und der Ausgleich auf 8 Stunden im Durchschnitt gelingt über den 6-Monats-Zeitraum problemlos.
Und der Teildienst nur an Einzeltagen, gefolgt von einem freien Tag oder einem Spätbeginn. Als Ausnahme funktioniert er, als Regel nicht.
Der Nachweis im Plan
Führen Sie zwei Spalten je Person: verkürzte Ruhezeiten und geleistete Ausgleiche. Bei 20 Beschäftigten sind das 40 Spalten, und sie sind der einzige Beleg im Streitfall.
Prüfen Sie den Ausgleich monatlich, nicht jährlich. Die Frist beträgt einen Kalendermonat oder 4 Wochen, und ein Ausgleich im Folgequartal ist keiner.
Und rechnen Sie den Durchschnitt für die 10-Stunden-Tage mit. 6 Kalendermonate sind rund 26 Wochen, und wer im Sommer durchgehend 10 Stunden fährt, braucht im Herbst entsprechend kürzere Tage.
Quellen
Häufige Fragen
Ist der Teildienst zulässig?
Er ist nicht verboten, aber die Ruhezeit beginnt erst nach dem zweiten Abschnitt. Zwei Teildienste hintereinander sind in aller Regel ein Verstoß.
Wie lang darf die Ruhezeit verkürzt werden?
Um bis zu 1 Stunde, also auf 10. Der Ausgleich auf mindestens 12 Stunden muss innerhalb eines Monats oder von 4 Wochen erfolgen.
Welche Modelle funktionieren?
Versetzter Beginn mit einer Stunde Überschneidung, oder 4 Tage zu 10 Stunden mit Ausgleich über 6 Monate.
Wie wird der Ausgleich nachgewiesen?
Mit zwei Spalten je Person im Dienstplan: verkürzte Ruhezeiten und geleistete Ausgleiche, monatlich geprüft.