Ratgeber

Schichtmodelle in der Hotellerie

Acht Stunden, zehn mit Ausgleich, elf Stunden Ruhezeit und die Ausnahme für Beherbergungsbetriebe. Was der Teildienst daraus macht.

Schichtmodelle in der Hotellerie
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Der Teildienst ist in der Hotellerie üblich und im Arbeitszeitrecht nicht vorgesehen. Er funktioniert nur, wenn die Ruhezeit zwischen den Tagen stimmt, und genau dort geht er meistens kaputt.

Die Grenzen des Gesetzes

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit stehen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu. In Beherbergungsbetrieben darf um bis zu 1 Stunde verkürzt werden.

Jede Verkürzung ist innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden auszugleichen. Die Verkürzung ist also geliehen, nicht geschenkt.

Was ein Teildienst wirklich kostet

Ein Dienst von 7 bis 11 Uhr und von 17 bis 22 Uhr ist eine Arbeitszeit von 9 Stunden mit 6 Stunden Unterbrechung. Die Anwesenheit im Haus beträgt 15 Stunden.

Die Ruhezeit beginnt erst um 22 Uhr. Bei 11 Stunden darf der nächste Dienst frühestens um 9 Uhr beginnen, bei 10 Stunden um 8 Uhr. Ein Frühdienst ab 7 Uhr ist damit ausgeschlossen.

Genau hier bricht die Planung. Zwei Teildienste hintereinander sind in aller Regel ein Verstoß, und sie sind zugleich das, was Beschäftigte am schnellsten aus dem Betrieb treibt.

Arbeitszeit in der Hotellerie
PunktWert
Werktägliche Arbeitszeit8 Stunden
Verlängerungauf 10 Stunden mit Ausgleich
Ausgleichszeitraum6 Kalendermonate oder 24 Wochen
Ruhezeitmindestens 11 Stunden
Verkürzung im Beherbergungsbetriebum bis zu 1 Stunde
Ausgleich der Verkürzungandere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden
Frist des Ausgleichs1 Kalendermonat oder 4 Wochen
Beispiel Teildienst7 bis 11 und 17 bis 22 Uhr, 9 Stunden Arbeit
Anwesenheit dabei15 Stunden
Frühester Beginn am Folgetag9 Uhr bei 11 Stunden Ruhezeit
Tragfähiges Modellversetzter Beginn mit 1 Stunde Überschneidung
Alternative4 Tage zu 10 Stunden

Modelle, die halten

Der geteilte Tag mit versetztem Beginn: eine Kraft von 6:30 bis 15 Uhr, eine von 14 bis 22:30 Uhr, mit 1 Stunde Überschneidung für die Übergabe. Keine Unterbrechung, keine Ruhezeitprobleme.

Der 4-Tage-Rhythmus mit 10 Stunden: 4 Tage zu 10 Stunden sind 40 Wochenstunden, und der Ausgleich auf 8 Stunden im Durchschnitt gelingt über den 6-Monats-Zeitraum problemlos.

Und der Teildienst nur an Einzeltagen, gefolgt von einem freien Tag oder einem Spätbeginn. Als Ausnahme funktioniert er, als Regel nicht.

Der Nachweis im Plan

Führen Sie zwei Spalten je Person: verkürzte Ruhezeiten und geleistete Ausgleiche. Bei 20 Beschäftigten sind das 40 Spalten, und sie sind der einzige Beleg im Streitfall.

Prüfen Sie den Ausgleich monatlich, nicht jährlich. Die Frist beträgt einen Kalendermonat oder 4 Wochen, und ein Ausgleich im Folgequartal ist keiner.

Und rechnen Sie den Durchschnitt für die 10-Stunden-Tage mit. 6 Kalendermonate sind rund 26 Wochen, und wer im Sommer durchgehend 10 Stunden fährt, braucht im Herbst entsprechend kürzere Tage.

Quellen

  1. Arbeitszeitgesetz, Paragraf 3, Arbeitszeit der Arbeitnehmer
  2. Arbeitszeitgesetz, Paragraf 5, Ruhezeit

Häufige Fragen

Ist der Teildienst zulässig?

Er ist nicht verboten, aber die Ruhezeit beginnt erst nach dem zweiten Abschnitt. Zwei Teildienste hintereinander sind in aller Regel ein Verstoß.

Wie lang darf die Ruhezeit verkürzt werden?

Um bis zu 1 Stunde, also auf 10. Der Ausgleich auf mindestens 12 Stunden muss innerhalb eines Monats oder von 4 Wochen erfolgen.

Welche Modelle funktionieren?

Versetzter Beginn mit einer Stunde Überschneidung, oder 4 Tage zu 10 Stunden mit Ausgleich über 6 Monate.

Wie wird der Ausgleich nachgewiesen?

Mit zwei Spalten je Person im Dienstplan: verkürzte Ruhezeiten und geleistete Ausgleiche, monatlich geprüft.