Der größte Posten ist selten die Beleuchtung. In einem Beherbergungsbetrieb sitzt der Verbrauch dort, wo Wasser erwärmt wird, und genau dort wird zuletzt gemessen.
Die Pflicht, die viele Häuser betrifft
Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Betroffen sind Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten. Ein Hotel mit mehr als 6 Einheiten fällt regelmäßig darunter.
Für Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, läuft die Frist bis zum Ablauf des 30. September 2027. Optimierungsmaßnahmen sind innerhalb eines Jahres nach der Prüfung durchzuführen.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Heizungsprüfung fällig | innerhalb eines Jahres nach 15 Jahren Betrieb |
| Betroffene Gebäude | mindestens 6 Wohnungen oder Nutzungseinheiten |
| Anlagen vor dem 1. Oktober 2009 | Frist bis 30. September 2027 |
| Optimierung nach der Prüfung | innerhalb eines Jahres |
| Größter Posten | Warmwasser, ganzjährig |
| Zweiter Posten | Wäsche |
| Dritter Posten | Küche, vor allem Kühlung und Lüftung |
| Wäschewechsel auf Wunsch | bei 2,5 Nächten Aufenthalt entfällt rechnerisch jeder zweite Wechsel |
| Falscher Hebel | Absenkung der Warmwassertemperatur |
| Richtiger Hebel | Zirkulationszeiten außerhalb der Stoßzeiten |
| Voraussetzung jeder Maßnahme | 3 getrennte Unterzähler |
| Kennzahl | Kilowattstunden je Übernachtung |
Wo der Verbrauch tatsächlich sitzt
Warmwasser ist in Beherbergungsbetrieben der Posten, der ganzjährig läuft. Anders als die Heizung kennt er keine Sommerpause, und er hängt direkt an der Zahl der Übernachtungen.
Die Wäsche ist der zweite. Jeder Wechsel bedeutet Waschen und Trocknen, und die Entscheidung, ob täglich oder auf Wunsch gewechselt wird, verändert diesen Posten unmittelbar.
Die Küche ist der dritte, vor allem über Kühlung und Lüftung. Beide laufen durchgehend, auch wenn nicht gekocht wird, und beide werden selten nachjustiert.
Was ohne Investition wirkt
Wäschewechsel auf Wunsch statt täglich, mit klarer Kommunikation im Zimmer. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 2,5 Nächten fällt damit rechnerisch etwa jeder zweite Wechsel weg.
Reduzierung der Warmwassertemperatur ist der falsche Weg, weil sie Hygieneanforderungen berührt. Richtig ist die Begrenzung der Zirkulationszeiten außerhalb der Stoßzeiten, und das ist eine Einstellung, keine Anschaffung.
Und die Nachtabsenkung in Bereichen ohne Belegung. Ein Tagungsraum, der 3-mal je Woche genutzt wird, muss an den übrigen 4 Tagen nicht auf Temperatur gehalten werden.
Was Sie messen müssen, bevor Sie investieren
Trennen Sie die Zähler. Ohne getrennte Erfassung von Küche, Wäsche und Zimmern ist jede Maßnahme geraten. Drei Unterzähler sind eine überschaubare Investition und die Grundlage für alles Weitere.
Setzen Sie den Verbrauch ins Verhältnis zu den Übernachtungen, nicht zum Monat. Kilowattstunden je Übernachtung ist die einzige Kennzahl, die über Saisons hinweg vergleichbar ist.
Und vergleichen Sie 12 Monate mit den 12 davor. Ein einzelner Monat sagt nichts, weil Wetter und Belegung ihn gleichermaßen bestimmen.
Quellen
Häufige Fragen
Wann ist die Heizungsprüfung fällig?
Innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau. Für Anlagen vor Oktober 2009 läuft die Frist bis 30. September 2027.
Welche Gebäude sind betroffen?
Solche mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten.
Wo sitzt der Verbrauch in einem Hotel?
Bei Warmwasser, Wäsche und Küche. Beleuchtung ist selten der größte Posten.
Was ist die richtige Kennzahl?
Kilowattstunden je Übernachtung, verglichen über 12 Monate gegen die 12 davor.