Barrierefreiheit scheitert selten am großen Umbau und fast immer an Kleinigkeiten: einer Schwelle, einer Türklinke, einem Notruf, den niemand hört. Die teuerste Maßnahme ist selten die wirksamste.
Zwei getrennte Rechtskreise
Für die digitale Seite gilt: Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Erfasst sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Dienste über Webseiten und Anwendungen auf Mobilgeräten, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Eine Buchungsstrecke fällt darunter.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ein Haus mit 14 Beschäftigten liegt darüber.
| Punkt | Regelung oder Wert |
|---|---|
| Digitale Buchungsstrecke | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz |
| Definition | auffindbar, zugänglich und nutzbar ohne fremde Hilfe |
| Ausnahme | Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen |
| Kleinstunternehmen | unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro |
| Gebäude | Bauordnungsrecht der 16 Länder |
| Schwachpunkt 1 | Schwelle zum Bad oder zur Terrasse |
| Schwachpunkt 2 | Notruf, der nachts nicht besetzt ist |
| Schwachpunkt 3 | Aufzugkabine ohne Wendemöglichkeit |
| Prüfkette | Eingang, Aufzug, Flur, Tür, Bad |
| Angaben auf der eigenen Seite | Stufen, Türbreiten, Aufzugmaße, Zimmerlage, Notruf |
| Sofortmaßnahmen digital | Tastaturbedienung, Kontrast, beschriftete Felder, keine reinen Bildinfos |
Das Gebäude
Hier gilt das Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes. Es gibt 16 Regelwerke, und die Anforderungen an Zahl und Ausstattung barrierefreier Zimmer unterscheiden sich.
Klären Sie vor jedem Umbau mit der Bauaufsicht, welche Anforderungen ausgelöst werden. Ein Gespräch von 30 Minuten verhindert im Zweifel eine Rückbaupflicht.
Und beschreiben Sie den Bestand ehrlich, statt ihn zu bewerben. Ein Haus, das 3 Stufen am Eingang hat und das sagt, verliert weniger Gäste als eines, das mit barrierefrei wirbt und beim Anreisen die Stufen zeigt.
Die Punkte, an denen es tatsächlich scheitert
Die Schwelle. Nicht der Eingang, sondern die zum Bad oder auf die Terrasse. Eine einzige Schwelle von 4 Zentimetern macht ein sonst gutes Zimmer unbrauchbar.
Der Notruf. Ein Zugsystem im Bad, das an der Rezeption ankommt und nachts besetzt ist, ist die Anforderung; ein Knopf, der ins Leere läuft, ist gefährlicher als keiner.
Und der Weg. Ein barrierefreies Zimmer im 2. Stock mit einem Aufzug, dessen Kabine einen Rollstuhl nicht wenden lässt, ist keins. Prüfen Sie die Kette Eingang, Aufzug, Flur, Tür, Bad in dieser Reihenfolge, denn das schwächste Glied entscheidet.
Was sich sofort verbessern lässt
Die eigene Seite: Stufenzahl am Eingang, Türbreiten, Aufzugmaße, Lage der barrierefreien Zimmer, Notrufsystem. Fünf Angaben, die die Anfrage überflüssig machen, wegen der viele Gäste sonst gar nicht erst buchen.
Die Buchungsstrecke: bedienbar ohne Maus, ausreichender Kontrast, beschriftete Felder, keine reinen Bildinformationen. Diese 4 Punkte decken einen großen Teil der Anforderungen ab und kosten keine Bausubstanz.
Und die Schulung an der Rezeption. Wer fragt, statt zu raten, und wer die 5 Angaben von oben auswendig kennt, löst am Telefon mehr als jede Broschüre.
Quellen
Häufige Fragen
Gilt das Gesetz für meine Buchungsstrecke?
Ja, sie ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, sofern Sie kein Kleinstunternehmen sind.
Wann ist ein Haus Kleinstunternehmen?
Bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Woran scheitert es in der Praxis?
An Schwellen, an einem Notruf ohne Besetzung und an Aufzügen ohne Wendemöglichkeit.
Was hilft sofort?
Fünf ehrliche Angaben auf der eigenen Seite und eine Buchungsstrecke, die ohne Maus bedienbar ist.