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Newsletter mit hoher Öffnungsrate

Anlass statt Rhythmus, und die vier Bedingungen, unter denen Werbung an Bestandsgäste ohne gesonderte Einwilligung zulässig ist.

Newsletter mit hoher Öffnungsrate
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Ein Newsletter ohne Anlass wird geöffnet, solange er neu ist, und danach nicht mehr. Ein Anlass mit Datum hat einen Grund, gelesen zu werden, und der wiederholt sich jedes Jahr.

Die rechtliche Grundlage

Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten ist eine unzumutbare Belästigung. Das ist der Ausgangspunkt.

Die Ausnahme greift nur, wenn 4 Bedingungen zusammen erfüllt sind: Der Unternehmer hat die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Leistung vom Kunden erhalten, er verwendet sie zur Direktwerbung für eigene ähnliche Leistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wird bei Erhebung und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Für ein Hotel heißt das: Adressen aus Buchungen sind nutzbar, Adressen aus einem Gewinnspiel oder einer gekauften Liste nicht. Trennen Sie beide Bestände technisch, nicht nur gedanklich.

Newsletter mit Anlass
PunktVorgabe oder Wert
Grundsatzvorherige ausdrückliche Einwilligung für Werbung per elektronischer Post
Ausnahme, Bedingung 1Adresse beim Verkauf vom Kunden erhalten
Ausnahme, Bedingung 2Direktwerbung für eigene ähnliche Leistungen
Ausnahme, Bedingung 3kein Widerspruch
Ausnahme, Bedingung 4klarer Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei jeder Verwendung
Aussendungen im Jahr6 bis 8, an Anlässe gebunden
Vorlauf Kurzaufenthalt8 bis 10 Wochen
Vorlauf Ferienaufenthalt4 bis 6 Monate
InhaltAnlass, Zeitraum, Gesamtpreis, ein Handlungsweg
ListenpflegeAdressen ohne Öffnung seit 12 Monaten entfernen
MessungÖffnungsrate je Anlass, nicht im Durchschnitt

Anlass statt Rhythmus

Sechs bis 8 Aussendungen im Jahr, jeweils an einen Anlass gebunden: Saisonstart, ein Veranstaltungstermin im Ort, eine Renovierung, ein Feiertagszeitraum.

Der Versandzeitpunkt richtet sich nach dem Vorlauf des Segments. Für einen Kurzaufenthalt sind 8 bis 10 Wochen vor dem Anlass richtig, für einen Ferienaufenthalt 4 bis 6 Monate.

Ein fester Monatsrhythmus ohne Anlass erzeugt nach 3 bis 4 Ausgaben sinkende Öffnungsraten, weil der Empfänger gelernt hat, dass nichts drinsteht.

Was in eine Aussendung gehört

Ein Anlass, ein Zeitraum, ein Preis als Gesamtpreis und ein einziger Handlungsweg. Vier Elemente, mehr wird auf einem Telefon nicht gelesen.

Der Preis muss der Gesamtpreis sein, einschließlich aller Bestandteile. Wer als Unternehmer gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben, und ein Newsletter ist genau das.

Und ein Bild, das zum Anlass passt. Ein Zimmerbild zum Saisonstart ist beliebig, ein Bild des Anlasses ist ein Grund.

Die Liste pflegen

Entfernen Sie Adressen ohne Öffnung seit 12 Monaten. Eine kleinere Liste mit höherer Öffnungsrate wird seltener als Werbung eingestuft und kostet weniger.

Messen Sie die Öffnungsrate je Anlass, nicht im Durchschnitt. Erst dann sehen Sie, welcher Anlass trägt, und können ihn im Folgejahr wiederholen.

Und dokumentieren Sie jede Einwilligung mit Datum und Weg. Ohne diesen Nachweis lässt sich im Streitfall nicht belegen, dass sie je erteilt wurde.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 7, unzumutbare Belästigungen
  2. Preisangabenverordnung, Paragraf 3, Gesamtpreise

Häufige Fragen

Darf ich Bestandsgäste ohne Einwilligung anschreiben?

Nur wenn alle vier Bedingungen der Ausnahme erfüllt sind, darunter der Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei jeder Verwendung.

Wie oft sollte man versenden?

6 bis 8 Mal im Jahr, jeweils an einen Anlass gebunden statt in festem Rhythmus.

Wann ist der richtige Versandzeitpunkt?

8 bis 10 Wochen vor dem Anlass bei Kurzaufenthalten, 4 bis 6 Monate bei Ferienaufenthalten.

Was gehört hinein?

Ein Anlass, ein Zeitraum, ein Gesamtpreis und genau ein Handlungsweg.