Eine Begehung prüft nicht, ob die Praxis sauber ist, sondern ob sie nachweisen kann, dass sie es systematisch ist. Der Unterschied liegt vollständig im Ordner.
Die Prüfschwerpunkte
Die Aufbereitung: geeignete validierte Verfahren unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, mit nachvollziehbar gewährleistetem Erfolg. Das ist der Kern jeder Begehung.
Die Anwendung: Produkte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und benutzt werden, und nur von Personen mit der erforderlichen Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung.
Die Einweisung: erforderlich in die ordnungsgemäße Handhabung, bei aktiven nicht implantierbaren Produkten in geeigneter Form zu dokumentieren.
Die häufigsten Beanstandungen
Lücken in der Chargendokumentation. Ein Bestand mit 880 Chargen im Jahr, von denen 20 fehlen, belegt, dass die Dokumentation vorgesehen war und unterblieben ist.
Fehlende Freigaben. Protokolle ohne namentliche Freigabe zeigen, dass ein Zyklus lief, aber nicht, dass jemand das Ergebnis geprüft hat.
Unvollständige Einweisungsnachweise. Bei 6 Beschäftigten und mehreren Geräten kommen schnell 20 bis 30 nachweispflichtige Vorgänge zusammen, und einzelne fehlen fast immer.
Und ein Hygieneplan, der nicht zur Praxis passt. Ein übernommener Musterplan, der Geräte beschreibt, die nicht vorhanden sind, wird sofort erkannt.
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Schwerpunkt 1 | Aufbereitung mit validierten Verfahren |
| Schwerpunkt 2 | Anwendung nur durch qualifizierte Personen |
| Schwerpunkt 3 | dokumentierte Einweisung |
| Beanstandung 1 | Lücken in der Chargendokumentation |
| Beanstandung 2 | fehlende namentliche Freigaben |
| Beanstandung 3 | unvollständige Einweisungsnachweise |
| Beanstandung 4 | übernommener Musterplan ohne Bezug zur Praxis |
| Schritt 1 | Instrumentenliste gegen den Hygieneplan |
| Schritt 2 | Chargendokumentation von 12 Monaten prüfen |
| Schritt 3 | Einweisungstabelle, bei 6 Personen und 5 Geräten 30 Felder |
| Schritt 4 | eine Person spricht, eine holt Unterlagen |
| Nachbereitung | Frist und Person je Beanstandung |
| Interne Begehungen | 2 im Jahr, zusammen 4 Stunden |
Die Vorbereitung in vier Schritten
Erstens: Instrumentenliste gegen den Hygieneplan prüfen. Jedes Instrument braucht eine Einstufung, und jede Einstufung ein beschriebenes Verfahren.
Zweitens: Chargendokumentation der letzten 12 Monate auf Vollständigkeit durchsehen. Lücken lassen sich nicht nachtragen, aber erklären, und eine Erklärung ist besser als eine Überraschung.
Drittens: Einweisungsnachweise je Person und Gerät zusammenstellen. Bei 6 Personen und 5 Geräten ist das eine Tabelle mit 30 Feldern, in der die Lücken sofort sichtbar werden.
Viertens: eine Person benennen, die spricht, und eine, die Unterlagen holt. Zwei Rollen, klar verteilt, verkürzen jede Begehung.
Was danach passiert
Beheben Sie zuerst und dokumentieren Sie sofort. Ein Foto mit Datum, ein neuer Nachweis, eine geänderte Verfahrensbeschreibung sind der Beleg, dass gehandelt wurde.
Setzen Sie für jede Beanstandung eine Frist und eine Person. Eine Liste ohne beides wird nicht abgearbeitet, und die nächste Begehung findet dieselben Punkte.
Und führen Sie 2 interne Begehungen im Jahr ein, mit derselben Liste. Vier Stunden im Jahr, und die meisten Beanstandungen entstehen gar nicht erst.
Quellen
Häufige Fragen
Was wird bei einer Begehung geprüft?
Die Aufbereitung mit validierten Verfahren, die Anwendung durch qualifizierte Personen und die dokumentierte Einweisung.
Was wird am häufigsten beanstandet?
Lücken in der Chargendokumentation, fehlende Freigaben und unvollständige Einweisungsnachweise.
Wie bereitet man sich vor?
In vier Schritten: Instrumentenliste, Chargendokumentation, Einweisungstabelle und eine klare Rollenverteilung.
Was hilft dauerhaft?
Zwei interne Begehungen im Jahr mit derselben Liste, zusammen rund 4 Stunden.