Der Notdienst ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil der Sicherstellung. Wer den Turnus nicht wahrnimmt und nicht rechtzeitig meldet, hat ein berufsrechtliches Problem, kein organisatorisches.
Woher die Pflicht kommt
Die vertragszahnärztliche Versorgung ist sicherzustellen, auch außerhalb der Sprechstunden. Diese Sicherstellung liegt bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die dafür einen Notdienst organisieren.
Die konkrete Ausgestaltung, also Turnus, Bereiche und Meldefristen, regeln die Vereinigungen und die Kammern auf Landesebene. Es gibt deshalb 17 unterschiedliche Regelwerke, und eine bundesweite Zahl gibt es nicht.
Fragen Sie die für Sie geltende Regelung schriftlich ab und heften Sie sie in den Praxisordner. Drei bis 5 Seiten beenden die wiederkehrende Diskussion im Team.
Was vor dem Dienst zu klären ist
Die Erreichbarkeit: Welche Nummer wird veröffentlicht, wer nimmt ab, was passiert bei gleichzeitigen Anrufen. Diese 3 Fragen entscheiden über den Verlauf des Dienstes.
Die Ausstattung: Welche Behandlungen sind im Notdienst zu erwarten, welches Material muss vorhanden sein, welche Geräte laufen. Ein Notdienst ohne einsatzbereite Aufbereitung ist auf einen einzigen Instrumentensatz begrenzt.
Und die Abrechnung: Notdienstleistungen werden anders bewertet, und die Klärung vorher spart die Nachbearbeitung hinterher.
Verhinderung und Vertretung
Eine Verhinderung ist innerhalb der von der Vereinigung gesetzten Frist zu melden, und eine Vertretung ist zu benennen. Beides zusammen, nicht nur die Meldung.
Rechnen Sie mit Fristen im Bereich von mehreren Wochen vor dem Termin. Eine kurzfristige Verhinderung durch Krankheit ist ein eigener Fall und sofort zu melden.
Führen Sie eine Liste mit 3 bis 5 vertretungsbereiten Kolleginnen und Kollegen, gepflegt einmal im Jahr. Ohne diese Liste beginnt bei jeder Verhinderung die Suche von vorn.
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Grundlage | Sicherstellung der Versorgung außerhalb der Sprechstunden |
| Organisation | Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Kammern |
| Regelwerke | auf Landesebene, keine bundesweit einheitliche Zahl |
| Vorab zu klären 1 | Erreichbarkeit und Telefonablauf |
| Vorab zu klären 2 | Material und einsatzbereite Aufbereitung |
| Vorab zu klären 3 | Abrechnung von Notdienstleistungen |
| Bei Verhinderung | Meldung innerhalb der Frist und Benennung einer Vertretung |
| Fristen | meist mehrere Wochen vor dem Termin |
| Vertretungsliste | 3 bis 5 Namen, jährlich gepflegt |
| Arbeitszeit | 8 Stunden, auf 10 nur mit Ausgleich |
| Ruhezeit | mindestens 11 Stunden |
| Dokumentation | benannte Person, da meist keine Bestandspatienten |
Die Vorbereitung im Team
Der Notdiensttermin gehört in den Dienstplan wie jeder andere Dienst, mit Besetzung und Ruhezeit. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, und nach Beendigung der Arbeitszeit stehen mindestens 11 Stunden Ruhezeit zu.
Ein Notdienst am Samstag, gefolgt von einer regulären Sprechstunde am Montag, ist unproblematisch. Ein Notdienst am Sonntagabend mit Beginn am Montagmorgen um 7:30 Uhr ist es nicht.
Und legen Sie fest, wer die Dokumentation führt. Notdienstpatienten sind in aller Regel keine Bestandspatienten, und eine unvollständige Akte ist bei einer späteren Nachfrage genau das Problem, das niemand brauchen kann.
Quellen
Häufige Fragen
Wer organisiert den Notdienst?
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Sicherstellung, ausgestaltet auf Landesebene.
Was ist bei Verhinderung zu tun?
Innerhalb der gesetzten Frist melden und eine Vertretung benennen. Beides zusammen.
Was ist vorher zu klären?
Erreichbarkeit, Material und einsatzbereite Aufbereitung sowie die Abrechnung.
Was ist beim Dienstplan zu beachten?
Die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden. Ein Sonntagabenddienst verträgt keinen Montagsbeginn um 7:30 Uhr.