Ratgeber

Hygieneplan nach RKI-Vorgaben führen

Validierte Verfahren, die Vermutungswirkung der Empfehlung und die Dokumentation, die eine Begehung übersteht.

Hygieneplan nach RKI-Vorgaben führen
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Die Verordnung verlangt validierte Verfahren und nennt einen Weg, auf dem die ordnungsgemäße Aufbereitung vermutet wird. Wer diesen Weg geht, diskutiert bei einer Begehung deutlich weniger.

Was die Verordnung verlangt

Die Aufbereitung von Produkten, die keimarm oder steril angewendet werden, ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist.

Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten dürfen dabei nicht gefährdet werden. Das gilt auch für Produkte, die vor der erstmaligen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert werden.

Validiert heißt: mit einem Verfahren, dessen Wirksamkeit nachgewiesen und dokumentiert ist. Ein Gerät, das lediglich läuft, erfüllt diese Anforderung nicht.

Die Vermutungswirkung

Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte beachtet wird.

Diese Vermutungswirkung ist der praktische Kern der Vorschrift. Wer sich an die Empfehlung hält, muss die Eignung seines Verfahrens nicht selbst begründen.

Für Produkte mit besonders hohen Anforderungen ist zusätzlich eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine anerkannte Stelle Voraussetzung. Prüfen Sie, welche Ihrer Instrumente in diese Gruppe fallen.

Aufbereitung nachweisen
PunktVorgabe oder Wert
Grundpflichtgeeignete validierte Verfahren
MaßstabAngaben des Herstellers
Zielnachvollziehbar gewährleisteter Erfolg
Gilt auch fürProdukte vor der erstmaligen Anwendung
Vermutungswirkungbei Beachtung der Empfehlung von RKI-Kommission und Bundesinstitut
Bei besonders hohen AnforderungenZertifizierung des Qualitätsmanagementsystems
Plan je InstrumentengruppeEinstufung, Verfahren, zuständige Person
NachweiseChargen, Routineprüfungen, Wartung, Validierung, Einweisung
Fehlt meistensdie Abweichungsreihe
Bei 4 Zyklen und 220 Tagen880 Chargen im Jahr
Zeitunterschied von Hand zu automatisiertrund 29 Stunden im Jahr
Sichtprüfungmonatlich, 10 Minuten

Was der Hygieneplan enthält

Er ordnet jedem Instrument eine Einstufung zu, beschreibt für jede Einstufung das Verfahren und benennt die zuständige Person. Drei Angaben je Instrumentengruppe.

Dazu die Nachweise: Chargendokumentation, Ergebnisse der Routineprüfungen, Wartungs- und Validierungsberichte der Geräte, Einweisungsnachweise des Personals.

Und die Abweichungsreihe: was auffiel, wann, wer entschieden hat, was mit der Charge geschah. Dieser Teil fehlt in den meisten Plänen und ist der, der eine gelebte Aufbereitung von einer beschriebenen unterscheidet.

Der Umfang, ehrlich gerechnet

Bei 4 Sterilisationszyklen am Tag und 220 Öffnungstagen sind das 880 Chargen im Jahr. Jede braucht eine Dokumentation, und von Hand ist das eine spürbare Last.

Ein Gerät mit Protokolldruck oder digitaler Ablage nimmt diese Arbeit ab. Rechnen Sie 2 Minuten je Charge von Hand gegen wenige Sekunden automatisiert, also rund 29 Stunden im Jahr Unterschied.

Prüfen Sie trotzdem stichprobenartig von Hand. Ein Drucker ohne Papier oder eine Ablage ohne Speicherplatz erzeugt eine Lücke, die erst bei der Begehung auffällt, und eine monatliche Sichtprüfung von 10 Minuten verhindert das.

Quellen

  1. Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Paragraf 8, Aufbereitung
  2. Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Paragraf 4, allgemeine Anforderungen

Häufige Fragen

Was verlangt die Verordnung zur Aufbereitung?

Geeignete validierte Verfahren unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, mit nachvollziehbar gewährleistetem Erfolg.

Was ist die Vermutungswirkung?

Wird die gemeinsame Empfehlung der RKI-Kommission und des Bundesinstituts beachtet, wird eine ordnungsgemäße Aufbereitung vermutet.

Was fehlt in den meisten Hygieneplänen?

Die Abweichungsreihe: was auffiel, wann, wer entschied und was mit der Charge geschah.

Wie viele Chargen fallen an?

Bei 4 Zyklen am Tag und 220 Öffnungstagen rund 880 im Jahr.