Der häufigste Streitpunkt bei Privatrechnungen ist nicht die Leistung, sondern der Faktor. Wer ihn ohne Begründung über den Regelsatz hebt, erzeugt genau die Rückfrage, die dann Zeit kostet.
Der Rahmen und der Regelsatz
Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Das ist der gesamte Rahmen, innerhalb dessen abgerechnet wird.
Der 2,3-fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Er ist damit der Ausgangspunkt und nicht die Untergrenze.
Ein Überschreiten dieses Satzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der Bemessungskriterien dies rechtfertigen. Ohne solche Besonderheiten ist der höhere Faktor angreifbar, unabhängig davon, wie lange die Behandlung gedauert hat.
Praktisch heißt das: 2,3 ohne Begründung, darüber mit. Die Begründung gehört auf den Beleg und muss auf den konkreten Fall bezogen sein.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Gebührenrahmen | Einfaches bis Dreieinhalbfaches |
| Regelsatz | 2,3-facher Gebührensatz |
| Bedeutung des Regelsatzes | durchschnittliche Leistung nach Schwierigkeit und Zeitaufwand |
| Überschreitung | nur bei Besonderheiten der Bemessungskriterien |
| Ort der Begründung | auf dem Beleg, fallbezogen |
| Keine Begründung | hoher Zeitaufwand, besondere Sorgfalt |
| Vorformulierte Begründungen | 5 bis 8, im Einzelfall ergänzt |
| Ablauf | Kostenvoranschlag, Notiz bei Abweichung, Rechnung |
| Aufwand je Rechnung | rund 3 Minuten |
| Bei 40 Rechnungen im Monat | 2 Stunden |
| Rückfrage | 15 Minuten je Fall |
| Ersparnis bei 10 auf 3 Prozent Rückfragequote | rund 8 Stunden im Jahr |
Was eine tragfähige Begründung ausmacht
Sie nennt eine Besonderheit dieses Patienten oder dieser Behandlung, nicht eine allgemeine Eigenschaft der Leistung. Erschwerter Zugang, außergewöhnliche anatomische Verhältnisse, erhöhter Zeitaufwand durch eine konkrete Ursache.
Formulierungen wie hoher Zeitaufwand oder besondere Sorgfalt sind keine Begründungen, weil sie auf jede Behandlung passen. Genau diese Formulierungen führen zu Rückfragen der Kostenerstatter.
Halten Sie 5 bis 8 vorformulierte, aber fallbezogene Begründungen bereit, die im Einzelfall ergänzt werden. Das senkt den Aufwand je Rechnung auf unter 1 Minute und hält die Qualität.
Der Ablauf, der Diskussionen verhindert
Vor der Behandlung: schriftlicher Kostenvoranschlag mit den geplanten Positionen und den vorgesehenen Faktoren. Der Patient sieht damit vorher, was auf ihn zukommt.
Bei Abweichungen während der Behandlung: kurze Notiz, warum abgewichen wurde. Diese Notiz ist später die Grundlage der Begründung auf dem Beleg.
Nach der Behandlung: Rechnung mit Positionen, Faktoren und Begründungen. Wenn alle 3 Schritte sitzen, sinkt die Zahl der Rückfragen deutlich, und jede vermiedene Rückfrage spart 10 bis 20 Minuten.
Was die Rechnung an Zeit kostet
Bei 40 Privatrechnungen im Monat und 3 Minuten je Rechnung sind das 2 Stunden. Kommen auf 10 Prozent davon Rückfragen mit je 15 Minuten, sind das weitere 60 Minuten.
Sinkt die Rückfragequote von 10 auf 3 Prozent, sind das rund 42 Minuten weniger im Monat, also 8 Stunden im Jahr. Dieser Gewinn entsteht allein durch die Begründung auf dem Beleg.
Rechnen Sie außerdem die Zahlungsdauer mit. Eine Rechnung ohne Rückfrage wird regelmäßig schneller beglichen, und das wirkt sich unmittelbar auf die Liquidität aus.
Quellen
Häufige Fragen
Wie hoch darf der Faktor sein?
Vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen. Der 2,3-fache Satz bildet die durchschnittliche Leistung ab.
Wann braucht der Faktor eine Begründung?
Sobald der 2,3-fache Satz überschritten wird. Zulässig ist das nur bei Besonderheiten der Bemessungskriterien.
Was ist keine tragfähige Begründung?
Formulierungen wie hoher Zeitaufwand oder besondere Sorgfalt, weil sie auf jede Behandlung passen.
Was spart eine gute Begründung?
Rückfragen. Sinkt die Quote von 10 auf 3 Prozent, sind das rund 8 Stunden im Jahr.