Das Festzuschusssystem ist erklärbar, wenn man es in drei Stufen aufteilt. Genau diese drei Zahlen sind es, die ein Patient behält, und alles Weitere folgt daraus.
Die drei Stufen
Die Festzuschüsse umfassen 60 Prozent der festgesetzten Beträge. Das ist der Grundzuschuss, den jeder Versicherte ohne weitere Voraussetzungen erhält.
Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöhen sich die Festzuschüsse auf 70 Prozent. Nachgewiesen wird das über die regelmäßige Inanspruchnahme der Untersuchungen.
Sie erhöhen sich auf 75 Prozent, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten 10 Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung die Untersuchungen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen hat.
Ohne Unterbrechung ist dabei der entscheidende Zusatz. Ein einziges fehlendes Jahr innerhalb der 10 setzt den Anspruch auf die höchste Stufe zurück.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Grundzuschuss | 60 Prozent der festgesetzten Beträge |
| Bei eigenen Bemühungen | 70 Prozent |
| Nach 10 Jahren ohne Unterbrechung | 75 Prozent |
| Entscheidender Zusatz | ohne Unterbrechung |
| Wirkung eines fehlenden Jahres | Rückfall von der höchsten Stufe |
| Bezugsgröße | der Befund, nicht die gewählte Versorgung |
| Folge | aufwendigere Versorgung erhöht nur den Eigenanteil |
| Gesprächsreihenfolge | Befund, Festzuschuss in Euro, gewählte Versorgung, Eigenanteil |
| Unterschied zwischen 60 und 75 Prozent | 15 Prozentpunkte |
| Bei 800 Euro Festzuschussbetrag | rund 120 Euro für den Patienten |
Warum der Zuschuss befundbezogen ist
Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Zwei Patienten mit demselben Befund erhalten denselben Zuschuss, unabhängig davon, welche Versorgung sie wählen.
Daraus folgt die wichtigste Erklärung im Patientengespräch: Eine aufwendigere Versorgung erhöht nicht den Zuschuss, sondern nur den Eigenanteil.
Diese eine Aussage beendet die meisten Missverständnisse. Wer sie im Erstgespräch sagt, spart die Diskussion beim Heil- und Kostenplan.
Wie das Gespräch aufgebaut wird
Erstens der Befund und die daraus folgende Regelversorgung. Zweitens der Festzuschuss in Euro. Drittens die gewählte Versorgung und der daraus folgende Eigenanteil.
Diese Reihenfolge ist wichtig. Wer mit der gewünschten Versorgung beginnt und den Zuschuss danach nennt, erzeugt den Eindruck, dass etwas abgezogen wird.
Zeigen Sie das Bonusheft aktiv. Ein Patient, dem bei der Kontrolle gesagt wird, dass der Eintrag später 15 Prozentpunkte wert sein kann, kommt zuverlässiger wieder als einer, der eine Erinnerung bekommt.
Was die Praxis daraus mitnimmt
Der Bonusnachweis ist ein Recallargument. Zwischen 60 und 75 Prozent liegen 15 Prozentpunkte, und bei einer Versorgung mit einem Festzuschussbetrag von 800 Euro sind das 120 Euro für den Patienten.
Rechnen Sie es im Gespräch vor, statt es zu erwähnen. Eine konkrete Zahl wirkt anders als der Hinweis, dass sich Vorsorge lohnt.
Und dokumentieren Sie jede Kontrolle sauber. Ein fehlender Eintrag kostet den Patienten Jahre später Geld, und die Praxis das Vertrauen, wenn der Fehler auf ihrer Seite lag.
Quellen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundzuschuss?
60 Prozent der festgesetzten Beträge, ohne weitere Voraussetzungen.
Wann steigt er auf 70 Prozent?
Bei eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne, nachgewiesen über die Untersuchungen.
Wann sind es 75 Prozent?
Wenn in den letzten 10 Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn die Untersuchungen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen wurden.
Erhöht eine aufwendigere Versorgung den Zuschuss?
Nein. Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund, eine aufwendigere Versorgung erhöht nur den Eigenanteil.