Die Aufklärung ist mündlich zu leisten, nicht durch ein Formular. Das Formular ergänzt das Gespräch und ersetzt es nicht, und genau diese Reihenfolge wird im Streitfall geprüft.
Worüber aufzuklären ist
Über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie über ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten. Das sind 8 Punkte, und sie sind abschließend genannt.
Dazu gehört auch die Alternative. Gibt es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen, ist darauf hinzuweisen.
In der Zahnmedizin ist gerade dieser Punkt zentral, weil zwischen Versorgungsformen häufig erhebliche Unterschiede in Kosten, Haltbarkeit und Eingriffstiefe bestehen.
Was rechtzeitig heißt
Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. Ein festes Zeitmaß nennt das Gesetz nicht.
Praktisch bedeutet das: Je größer der Eingriff, desto mehr Abstand. Bei planbaren größeren Eingriffen ist ein Abstand von mindestens einem Tag zwischen Aufklärung und Behandlung der sichere Weg.
Bei einer Aufklärung unmittelbar vor dem Eingriff, im Behandlungsstuhl, ist die Wohlüberlegtheit schwer zu belegen. Diese Konstellation ist der häufigste Angriffspunkt in einer Auseinandersetzung.
Form und Abschrift
Die Aufklärung erfolgt mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt. Ergänzend kann auf Unterlagen Bezug genommen werden.
Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen auszuhändigen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat. Diese Pflicht wird in der Praxis häufig übersehen.
Bauen Sie die Aushändigung deshalb in den Ablauf ein: unterschreiben, kopieren oder digital bereitstellen, aushändigen, im Protokoll vermerken. Vier Schritte, die zusammen unter 2 Minuten dauern.
| Punkt | Vorgabe |
|---|---|
| Aufzuklären über | Art, Umfang, Durchführung, Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung, Erfolgsaussichten |
| Zusätzlich | Alternativen bei wesentlich unterschiedlichen Belastungen |
| Rechtzeitigkeit | so, dass die Entscheidung wohlüberlegt möglich ist |
| Praktischer Richtwert | mindestens 1 Tag Abstand bei größeren Eingriffen |
| Form | mündlich durch den Behandelnden oder eine ausgebildete Person |
| Unterlagen | ergänzend, nicht ersetzend |
| Abschrift | auszuhändigen, wenn unterzeichnet wurde |
| Ablauf der Aushändigung | 4 Schritte, unter 2 Minuten |
| Dokumentation | Datum, Uhrzeit, Aufklärender, Alternativen, Fragen, Behandlungstermin |
| Wertvollster Punkt | die notierte Patientenfrage |
| Aufwand je Gespräch | rund 3 Minuten |
| Bei 15 Eingriffen im Monat | 9 Stunden im Jahr |
Was in die Dokumentation gehört
Datum und Uhrzeit des Gesprächs, wer aufgeklärt hat, welche Alternativen besprochen wurden, welche Fragen der Patient gestellt hat und wann die Behandlung stattfindet.
Der vierte Punkt ist der wertvollste. Eine notierte Patientenfrage belegt, dass ein Gespräch stattgefunden hat, und ein Formular allein belegt das nicht.
Rechnen Sie 3 Minuten Dokumentation je Aufklärungsgespräch. Bei 15 aufklärungspflichtigen Eingriffen im Monat sind das 45 Minuten, also 9 Stunden im Jahr, und das ist die günstigste Absicherung, die eine Praxis kaufen kann.
Quellen
Häufige Fragen
Worüber muss aufgeklärt werden?
Über Art, Umfang, Durchführung, Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten, dazu über echte Alternativen.
Was heißt rechtzeitig?
So, dass der Patient wohlüberlegt entscheiden kann. Bei größeren Eingriffen ist mindestens ein Tag Abstand der sichere Weg.
Ersetzt ein Formular das Gespräch?
Nein. Die Aufklärung erfolgt mündlich, Unterlagen können ergänzend herangezogen werden.
Was wird häufig übersehen?
Die Aushändigung der Abschrift unterzeichneter Unterlagen an den Patienten.