Marketing

Patienten für eine Zweitmeinung gewinnen

Der Zugang über die Überweisung läuft anders als die Direktanfrage online. Was beide Wege brauchen.

Patienten für eine Zweitmeinung gewinnen
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Eine Zweitmeinung ist ein heikler Auftrag: Der Patient kommt mit einem fremden Plan und einer Erwartung. Wer das offen behandelt, gewinnt einen Patienten; wer den Kollegen kritisiert, verliert beide.

Die zwei Wege

Der eine kommt über eine Überweisung oder eine Empfehlung. Dieser Patient hat bereits Vertrauen und erwartet eine fachliche Einordnung, keine Neuakquise.

Der andere kommt über eine Direktanfrage im Netz. Er sucht meist nach einem Preis oder nach einer Bestätigung seiner Zweifel, und er vergleicht anschließend weiter.

Beide Wege brauchen unterschiedliche Antworten. Der erste braucht eine sachliche Einordnung, der zweite zusätzlich eine Erklärung, wie eine Zweitmeinung überhaupt abläuft und was sie kostet.

Was eine Zweitmeinung braucht

Die vollständigen Unterlagen des Erstbehandlers, insbesondere aktuelle Aufnahmen. Ohne sie ist eine Zweitmeinung eine neue Erstuntersuchung, und das muss der Patient vorher wissen.

Aufzuklären ist über Art, Umfang, Durchführung, Folgen und Risiken der Maßnahme sowie über Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten. Bei mehreren gleichermaßen indizierten Methoden mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen ist auf die Alternativen hinzuweisen.

Genau dieser Alternativenhinweis ist der Kern einer Zweitmeinung. Sie besteht nicht darin, den ersten Plan zu bewerten, sondern darin, die Optionen vollständig darzustellen.

Zweitmeinung anbieten
PunktInhalt
Weg 1Überweisung oder Empfehlung, Vertrauen vorhanden
Weg 2Direktanfrage im Netz, Preis- oder Bestätigungssuche
Voraussetzungvollständige Unterlagen des Erstbehandlers, aktuelle Aufnahmen
Ohne Unterlagenwird es eine neue Erstuntersuchung
AufklärungsinhaltArt, Umfang, Durchführung, Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung, Erfolgsaussichten
Kern der Zweitmeinungvollständige Darstellung der Alternativen
Über den Erstbehandlersachlich, ohne Bewertung der Person
Berufsrechtliche SeiteBerufsordnungen der Kammern, Landesrecht
Auf die WebsiteUnterlagen, Dauer, Ergebnis, Kosten
Nicht auf die WebsiteErsparnisversprechen und Äußerungen Dritter

Wie über den Erstbehandler gesprochen wird

Sachlich und ohne Bewertung der Person. Eine abweichende Einschätzung ist eine abweichende Einschätzung und kein Fehler des Kollegen.

Das ist kollegial und zugleich praktisch: Ein Patient, der die Kritik hört, überträgt sie später auf jede Praxis, auch auf Ihre, sobald etwas nicht wie erwartet läuft.

Und es hat eine berufsrechtliche Seite. Die herabsetzende Äußerung über Kollegen ist in den Berufsordnungen der Kammern geregelt, und diese Regelungen sind Landesrecht mit unterschiedlicher Ausgestaltung.

Was auf die Website gehört

Der Ablauf: welche Unterlagen mitzubringen sind, wie lange der Termin dauert, was am Ende vorliegt und was er kostet. Vier Angaben, die die Direktanfrage überhaupt erst sinnvoll machen.

Kein Versprechen, dass es günstiger wird. Eine Zweitmeinung, die als Preisvergleich beworben wird, zieht Patienten an, die nach dem Termin weitervergleichen.

Und keine Äußerungen Dritter über eingesparte Beträge. Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, sind in der Werbung außerhalb der Fachkreise eingeschränkt.

Rechnen Sie den Termin realistisch: 45 bis 60 Minuten für Sichtung der Unterlagen, Untersuchung und Gespräch, dazu 20 Minuten für die schriftliche Zusammenfassung. Das sind rund 80 Minuten je Fall. Bei 4 Zweitmeinungen im Monat sind das gut 5 Stunden, und von diesen 48 Fällen im Jahr bleiben erfahrungsgemäß 15 bis 25 Prozent als Patienten, also 7 bis 12 im Jahr.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 630e, Aufklärungspflichten
  2. Heilmittelwerbegesetz, Paragraf 11, Werbung außerhalb der Fachkreise

Häufige Fragen

Was braucht eine Zweitmeinung?

Die vollständigen Unterlagen des Erstbehandlers, insbesondere aktuelle Aufnahmen. Sonst wird es eine neue Erstuntersuchung.

Worin besteht sie fachlich?

In der vollständigen Darstellung der Alternativen, nicht in der Bewertung des ersten Plans.

Wie spricht man über den Erstbehandler?

Sachlich und ohne Bewertung der Person. Herabsetzende Äußerungen sind zudem berufsrechtlich geregelt.

Was gehört auf die Website?

Unterlagen, Dauer, Ergebnis und Kosten, aber kein Versprechen, dass es günstiger wird.