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Leistungsseiten der Praxiswebsite aufbauen

Eine Seite je Leistung schlägt eine Sammelseite bei der Auffindbarkeit. Und was auf jeder dieser Seiten stehen muss.

Leistungsseiten der Praxiswebsite aufbauen
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Patienten suchen nach einer Leistung, nicht nach einer Praxis. Eine Sammelseite mit zwölf Überschriften beantwortet keine dieser Suchen vollständig, zwölf Seiten tun es.

Warum einzelne Seiten

Jede Leistung ist eine eigene Suche mit einer eigenen Frage. Wer nach einer bestimmten Behandlung sucht, will Ablauf, Dauer, Kosten und Nachsorge zu genau dieser Behandlung wissen.

Eine Sammelseite kann diese Fragen nicht für 12 Leistungen gleichzeitig beantworten, ohne unlesbar zu werden. Sie bleibt deshalb bei Überschriften und beantwortet nichts.

Rechnen Sie mit 8 bis 12 Leistungsseiten für eine allgemeinzahnärztliche Praxis. Mehr lässt sich nicht pflegen, weniger lässt Fragen offen.

Was auf jede Seite gehört

Ablauf in Schritten, Dauer je Sitzung, Zahl der Sitzungen, Nachsorge und die Kostengrundlage. Fünf Blöcke, jeweils kurz, in derselben Reihenfolge auf jeder Seite.

Die Kostengrundlage ist der Block, der am häufigsten fehlt. Ein Hinweis auf den Festzuschuss und darauf, dass der Zuschuss vom Befund und nicht von der gewählten Versorgung abhängt, beantwortet die meistgestellte Frage.

Und eine Angabe, wie ein Termin zustande kommt: Telefon, Online-Buchung, Überweisung. Ohne diesen Schluss ist die Seite eine Broschüre.

Leistungsseiten bauen
PunktWert
Zahl der Seiten8 bis 12
Block 1Ablauf in Schritten
Block 2Dauer je Sitzung
Block 3Zahl der Sitzungen
Block 4Nachsorge
Block 5Kostengrundlage
Fehlt am häufigstendie Kostengrundlage
Abschluss je Seitewie ein Termin zustande kommt
Untersagt 1vergleichende Darstellung vor und nach dem Eingriff
Untersagt 2Äußerungen Dritter in der Werbung
Untersagt 3Werbung mit Angst
Aufwand je Seite90 bis 120 Minuten
Bei 10 Seiten15 bis 20 Stunden einmalig
Laufend1 Durchgang im Jahr, rund 2,5 Stunden

Die Grenzen des Heilmittelwerberechts

Vergleichende Darstellungen des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff sind für operative plastisch-chirurgische Eingriffe untersagt. Prüfen Sie im Einzelfall, welche Ihrer Darstellungen darunter fallen.

Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, sind in der Werbung außerhalb der Fachkreise eingeschränkt. Patientenstimmen auf einer Leistungsseite berühren diese Grenze.

Und Aussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch das Unterlassen einer Behandlung beeinträchtigt würde, sind untersagt. Formulieren Sie sachlich, nicht warnend.

Der Aufwand

Rechnen Sie 90 bis 120 Minuten je Leistungsseite für Text, Bild und Einbau. Bei 10 Seiten sind das 15 bis 20 Stunden einmalig.

Danach 1 Durchgang im Jahr, je Seite 15 Minuten, also weitere 2,5 Stunden. Das ist der gesamte laufende Aufwand, und er hält die Seiten aktuell.

Setzen Sie die Seiten nacheinander um, 1 je Woche. Zehn Wochen sind ein überschaubarer Zeitraum, und ein Vorhaben, das in einem Zug erledigt werden soll, wird regelmäßig gar nicht erledigt.

Quellen

  1. Heilmittelwerbegesetz, Paragraf 11, Werbung außerhalb der Fachkreise
  2. Sozialgesetzbuch V, Paragraf 55, Leistungsanspruch bei Zahnersatz

Häufige Fragen

Warum eine Seite je Leistung?

Weil jede Leistung eine eigene Suche mit eigenen Fragen ist. Eine Sammelseite bleibt bei Überschriften.

Was gehört auf jede Seite?

Ablauf, Dauer je Sitzung, Zahl der Sitzungen, Nachsorge und die Kostengrundlage, dazu der Weg zum Termin.

Was ist heilmittelwerberechtlich zu beachten?

Keine vergleichenden Darstellungen vor und nach dem Eingriff, keine Äußerungen Dritter in der Werbung, keine Werbung mit Angst.

Wie hoch ist der Aufwand?

90 bis 120 Minuten je Seite einmalig, danach ein Durchgang im Jahr mit rund 2,5 Stunden.