Ein Praxisnewsletter funktioniert nur, wenn er an das Kontrollintervall gekoppelt ist. Sonst ist er eine weitere Nachricht ohne Anlass, und die Öffnungsrate zeigt das nach zwei Ausgaben.
Die rechtliche Grundlage
Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten ist eine unzumutbare Belästigung. Das gilt auch für einen freundlichen Praxisnewsletter.
Die Ausnahme greift nur, wenn 4 Bedingungen zusammenkommen: Der Unternehmer hat die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Leistung erhalten, er wirbt für eigene ähnliche Leistungen, der Adressat hat nicht widersprochen, und er wird bei Erhebung und bei jeder Verwendung klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Holen Sie in einer Praxis dennoch eine ausdrückliche Einwilligung ein, mit Ankreuzfeld auf dem Anmeldebogen und Vermerk in der Akte. Das ist der sichere Weg und kostet nichts.
Die Kopplung an den Recall
Das Standardintervall für Kontrolltermine liegt bei 6 Monaten. Ein Newsletter im selben Takt trifft damit genau den Zeitpunkt, an dem ein Termin ohnehin fällig wäre.
Zwei Ausgaben im Jahr sind wenig genug, um nicht zu stören, und genug, um erinnert zu werden. Häufiger erzeugt Abmeldungen ohne zusätzliche Termine.
Versenden Sie 4 bis 6 Wochen vor dem fälligen Intervall, nicht danach. Wer erst schreibt, wenn der Termin überfällig ist, erinnert an ein Versäumnis statt an eine Möglichkeit.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Grundsatz | vorherige ausdrückliche Einwilligung |
| Ausnahme, Bedingung 1 | Adresse beim Verkauf einer Leistung erhalten |
| Ausnahme, Bedingung 2 | eigene ähnliche Leistungen |
| Ausnahme, Bedingung 3 | kein Widerspruch |
| Ausnahme, Bedingung 4 | Hinweis auf das Widerspruchsrecht |
| Sicherer Weg | Ankreuzfeld auf dem Anmeldebogen, Vermerk in der Akte |
| Kontrollintervall | 6 Monate |
| Ausgaben im Jahr | 2 |
| Versandzeitpunkt | 4 bis 6 Wochen vor Intervallende |
| Inhalt | fachliches Thema, Kontrollhinweis, Terminweg |
| Untersagt | Werbung mit Angst und Äußerungen Dritter |
| Festzuschussargument | 15 Prozentpunkte zwischen 60 und 75 Prozent |
| Bei 1.200 Empfängern und 4 Prozent | 48 Termine je Ausgabe |
Was hineingehört
Ein fachliches Thema, ein Hinweis auf den fälligen Kontrolltermin und ein direkter Weg zur Terminvereinbarung. Drei Elemente, mehr wird auf einem Telefon nicht gelesen.
Das fachliche Thema muss sachlich bleiben. Aussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch das Unterlassen einer Behandlung beeinträchtigt würde, sind untersagt, ebenso Äußerungen Dritter wie Dank- oder Empfehlungsschreiben.
Und ein Hinweis auf den Bonusnachweis, wenn er zum Thema passt. Zwischen 60 und 75 Prozent Festzuschuss liegen 15 Prozentpunkte, und das ist ein nachvollziehbarer Grund für einen Kontrolltermin.
Was Sie messen
Öffnungsrate, Abmeldequote und die Zahl der Terminvereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Versand. Die dritte Zahl ist die einzige, die zählt.
Eine Abmeldequote unter 0,5 Prozent je Ausgabe ist unauffällig, über 2 Prozent ist ein Signal, und die Ursache liegt fast immer am Inhalt und nicht am Takt.
Rechnen Sie den Ertrag: Bei 1.200 Empfängern und einer Terminquote von 4 Prozent sind das 48 Termine je Ausgabe, also rund 96 im Jahr aus 2 Aussendungen mit zusammen etwa 6 Stunden Aufwand.
Quellen
Häufige Fragen
Braucht der Newsletter eine Einwilligung?
Grundsätzlich ja. Die Ausnahme für Bestandskunden verlangt vier Bedingungen gleichzeitig, und in einer Praxis ist die ausdrückliche Einwilligung der sichere Weg.
Wie oft sollte er erscheinen?
Zweimal im Jahr, gekoppelt an das Kontrollintervall von 6 Monaten.
Wann wird versendet?
4 bis 6 Wochen vor dem fälligen Intervall, nicht danach.
Was misst man?
Die Zahl der Terminvereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Versand. Alles andere ist nachrangig.