Die Wartungsintervalle kommen vom Hersteller, die Pflicht kommt aus der Verordnung, und der Nachweis kommt aus dem Logbuch. Fehlt der dritte Teil, sind die ersten beiden im Streitfall wertlos.
Die Pflicht
Der Unternehmer hat das Sportboot und seine Ausrüstung stets in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Ein Boot, das sich nicht mehr in verkehrssicherem Zustand befindet oder dessen Ausrüstung unvollständig oder unbrauchbar ist, darf nicht vermietet werden.
Nach jedem Umbau, Unfall oder einer sonstigen Veränderung, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann, ist das Boot erneut der Zulassungsbehörde vorzustellen.
Stets heißt vor jeder Übergabe und nicht einmal je Saison. Die Prüfung ist deshalb Teil des Wechseltags und nicht der Winterarbeit.
Die Intervalle
Sie kommen aus der Betriebsanleitung des Herstellers und richten sich nach Betriebsstunden und Kalenderzeit, je nachdem, was zuerst eintritt.
Typisch sind bei Diesel-Innenbordern Intervalle von 200 bis 250 Betriebsstunden oder 12 Monaten für den kleinen Service. Im Charterbetrieb wird die Stundengrenze regelmäßig vor der Kalendergrenze erreicht.
Rechnen Sie mit 350 bis 600 Betriebsstunden je Saison bei intensiver Vercharterung. Das bedeutet 2 bis 3 Serviceintervalle in einer Saison, nicht eines im Winter.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Pflicht | stets verkehrssicherer Zustand |
| Vermietungsverbot | bei fehlender Verkehrssicherheit |
| Nach Umbau oder Unfall | erneute Vorstellung bei der Behörde |
| Prüfzeitpunkt | vor jeder Übergabe |
| Intervallquelle | Betriebsanleitung des Herstellers |
| Maßgeblich | Betriebsstunden oder Kalenderzeit, was zuerst eintritt |
| Typischer kleiner Service | 200 bis 250 Stunden oder 12 Monate |
| Betriebsstunden je Saison | 350 bis 600 |
| Serviceintervalle je Saison | 2 bis 3 |
| Logbucheintrag | Datum, Betriebsstunden, Arbeit, Ausführender, Teile |
| Zusätzlich | Betriebsstunden bei jeder Rückgabe |
| Aufbewahrung | über die gesamte Haltedauer |
| Prüfliste | 10 Punkte am Wechseltag |
| Dauer | 30 bis 40 Minuten je Wechsel |
Das Logbuch
Je Eintrag: Datum, Betriebsstunden, ausgeführte Arbeit, ausführende Person oder Werft, verwendete Teile. Fünf Angaben.
Ergänzen Sie die Betriebsstunden bei jeder Rückgabe, nicht nur bei Arbeiten. Nur so lässt sich später zuordnen, in welcher Charter eine Belastung entstanden ist.
Bewahren Sie das Logbuch über die gesamte Haltedauer auf. Beim Verkauf ist es der einzige Beleg für die Pflege, und es beeinflusst den erzielbaren Preis spürbar.
Die Prüfliste am Wechseltag
Motorölstand, Kühlwasser, Impeller-Sichtprüfung, Keilriemen, Seewasserfilter, Bilge, Batteriespannung, Rigg-Sichtprüfung, Ruderanlage, Rettungsmittel. Zehn Punkte.
Rechnen Sie 30 bis 40 Minuten je Wechsel. Bei 22 Chartern sind das rund 13 Stunden in der Saison, und sie ersetzen den Großteil der Ausfälle während der Charter.
Und dokumentieren Sie mit Handzeichen. Ein Ausfall während der Charter führt regelmäßig zu einer Minderungsforderung, und die Prüfliste ist die einzige Grundlage, mit der sich die Sorgfalt belegen lässt.
Halten Sie zusätzlich einen Ersatzteilbestand für die 8 Teile vor, deren Ausfall die Charter beendet: Impeller, Keilriemen, Seewasserfilter, Bilgenpumpe, Sicherungen, Ankerwinden-Fernbedienung, Gasdruckregler und Toilettenpumpe. Ein Bestand für rund 400 Euro je Yacht verhindert Ausfälle, deren Erstattung ein Vielfaches kostet.
Quellen
Häufige Fragen
Wie oft ist der Zustand zu prüfen?
Vor jeder Übergabe. Die Pflicht zum verkehrssicheren Zustand gilt stets.
Woher kommen die Wartungsintervalle?
Aus der Betriebsanleitung des Herstellers, nach Betriebsstunden oder Kalenderzeit.
Wie viele Serviceintervalle fallen je Saison an?
Bei 350 bis 600 Betriebsstunden zwei bis drei.
Was gehört in jeden Logbucheintrag?
Datum, Betriebsstunden, ausgeführte Arbeit, Ausführender und verwendete Teile.