Ratgeber

Übergabeprotokoll: den Zustand der Yacht dokumentieren

Fotodokumentation, Ausrüstungsliste und die Verjährungsfrist von 6 Monaten für Ersatzansprüche.

Übergabeprotokoll: den Zustand der Yacht dokumentieren
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Das Übergabeprotokoll entscheidet über die Kaution und über jeden späteren Streit. Es entscheidet auch über die Frist, denn Ansprüche des Vermieters verjähren schneller, als die meisten Betriebe annehmen.

Die kurze Verjährung

Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.

Sechs Monate ab Rückgabe, nicht ab Kenntnis. Ein Schaden, der bei der Winterlagerung im November auffällt und aus einer Charter im April stammt, ist bereits verjährt.

Mit der Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe verjähren auch die Ersatzansprüche. Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen verjähren ebenfalls in 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Was das für die Praxis heißt

Die vollständige Zustandsprüfung gehört unmittelbar an die Rückgabe, nicht an die nächste Werftzeit. Bei 22 Chartern in der Saison sind das 22 Prüfungen, jede mit eigenem Protokoll.

Rechnen Sie 45 bis 60 Minuten je Rückgabe für Rundgang, Unterwasserprüfung soweit möglich, Funktionsprüfung der Technik und Zählung der Ausrüstung.

Und legen Sie einen Endtermin je Charter fest, an dem über Kaution und Ansprüche entschieden ist. Vier Wochen sind praktikabel und lassen innerhalb der 6 Monate genug Raum für die Abwicklung.

Übergabe und Rückgabe
PunktRegel oder Wert
Verjährung der Ersatzansprüche6 Monate
FristbeginnRückerhalt der Mietsache
Nicht maßgeblichder Zeitpunkt der Kenntnis
Ansprüche des Mietersebenfalls 6 Monate ab Beendigung
Zustandsprüfungunmittelbar bei Rückgabe
Dauer je Rückgabe45 bis 60 Minuten
Entscheidungsfrist intern4 Wochen
Protokollteil 1Ausrüstung mit Stückzahl
Protokollteil 2Rumpf, Deck, Rigg
Protokollteil 3Motor, Elektrik, Sanitär
Protokollteil 4Zähler- und Füllstände
Bildermit Datum und Maßstab
Unterschriftenbei Übergabe und bei Rückgabe
KautionHöhe, Zweck, Abrechnungsfrist, Auszahlungsweg

Das Protokoll

Vier Teile: Bestand der Ausrüstung mit Stückzahl, Zustand von Rumpf, Deck und Rigg, Funktionsprüfung von Motor, Elektrik und Sanitär, Zählerstände und Füllstände.

Bilder zu jedem festgestellten Punkt, mit Datum aus der Aufnahme und einem Maßstab im Bild. Ein Foto ohne Datum ist im Streitfall kaum verwertbar.

Unterschrift beider Seiten auf demselben Dokument, bei Übergabe und bei Rückgabe. Zwei getrennt unterschriebene Protokolle sind die einzige belastbare Grundlage für einen Vergleich des Zustands.

Die Kaution

Nennen Sie im Vertrag Höhe, Verwendungszweck, Abrechnungsfrist und Auszahlungsweg. Vier Angaben, die den größten Teil der Beschwerden erledigen, bevor sie entstehen.

Behalten Sie nur bezifferte Positionen ein. Ein pauschaler Abzug ohne Beleg ist angreifbar, und die Beweislast für Grund und Höhe liegt beim Vercharterer.

Zahlen Sie den unstrittigen Teil sofort aus. Bei 22 Chartern und einer Kaution von 2.500 Euro sind 55.000 Euro im Umlauf, und jede unnötige Verzögerung erzeugt genau die Bewertung, die den nächsten Kunden kostet.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 548, Verjährung der Ersatzansprüche
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

Häufige Fragen

Wie schnell verjähren Ersatzansprüche des Vermieters?

In sechs Monaten ab Rückerhalt der Mietsache.

Zählt der Zeitpunkt der Entdeckung?

Nein. Die Frist beginnt mit dem Rückerhalt, nicht mit der Kenntnis.

Was gehört ins Protokoll?

Ausrüstung, Zustand von Rumpf und Rigg, Funktionsprüfung der Technik und die Zähler- und Füllstände.

Darf pauschal von der Kaution abgezogen werden?

Nein. Es sind nur bezifferte und belegte Positionen einzubehalten.