Die Liste der Rettungsmittel steht nicht in einer allgemeinen Tabelle, sondern im Bootszeugnis der einzelnen Yacht. Wer nach einer allgemeinen Zahl sucht, sucht an der falschen Stelle.
Die Grundlage
Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es die im Bootszeugnis vorgeschriebene Ausrüstung an Bord hat. Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Unternehmers erteilt und kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Damit ist die Ausrüstungspflicht bootsbezogen. Sie richtet sich nach Größe, Fahrtgebiet und zugelassener Personenzahl, und sie steht im Dokument, das an Bord mitzuführen ist.
Die Erteilung des Bootszeugnisses ist zu widerrufen, wenn wesentliche Ausrüstungsgegenstände funktionsuntüchtig oder nicht mehr vorhanden sind. Eine fehlende Rettungsinsel ist damit kein Mangel, sondern ein Widerrufsgrund.
Der Unterhalt
Der Unternehmer hat das Sportboot und seine Ausrüstung stets in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Ein Boot, das sich nicht mehr in verkehrssicherem Zustand befindet oder dessen Ausrüstung nicht vollständig oder unbrauchbar ist, darf nicht vermietet werden.
Nach jedem Umbau, Unfall oder einer sonstigen Veränderung, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann, muss der Unternehmer das Boot erneut der Zulassungsbehörde vorstellen.
Diese Pflicht wird nach kleineren Kollisionen regelmäßig übersehen. Ein Schaden am Rumpf, der optisch behoben ist, kann die Verkehrssicherheit dennoch berühren.
Die gewerbsmäßige Nutzung
Ein Wasserfahrzeug, das zu Sport- und Freizeitzwecken gebaut oder gewidmet wurde, unterliegt den Bestimmungen der Schiffssicherheitsverordnung, sobald es gewerbsmäßig genutzt wird.
Für Kojencharterboote, also die Überlassung einer Koje oder Kabine gegen Entgelt zu Sport- und Freizeitzwecken, gelten abweichende Regelungen.
Prüfen Sie deshalb vor jedem neuen Angebot, in welche Kategorie es fällt. Der Unterschied zwischen der Vermietung einer ganzen Yacht und dem Verkauf einzelner Kojen ist rechtlich erheblich, auch wenn dieselbe Yacht ausläuft.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Grundlage | die im Bootszeugnis vorgeschriebene Ausrüstung |
| Bezug | bootsbezogen, nicht allgemein |
| Bestimmend | Größe, Fahrtgebiet, zugelassene Personenzahl |
| Fehlende wesentliche Ausrüstung | Widerrufsgrund für das Bootszeugnis |
| Unterhaltspflicht | stets verkehrssicherer Zustand |
| Vermietungsverbot | bei fehlender Verkehrssicherheit oder unvollständiger Ausrüstung |
| Nach Umbau oder Unfall | erneute Vorstellung bei der Zulassungsbehörde |
| Gewerbsmäßige Nutzung | Schiffssicherheitsverordnung gilt |
| Kojencharter | abweichende Regelungen |
| Liste je Yacht | Stückzahl und Verfallsdatum |
| Positionen mit Datum | Westen, Insel, Signalmittel, Feuerlöscher, Erste Hilfe |
| Prüfung bei Übergabe | Vollständigkeit |
| Prüfung je Saison | Verfallsdaten |
| Bei 6 Yachten und 28 Positionen | 168 Positionen, rund 3 Stunden |
Die Prüfung im Betrieb
Eine Ausrüstungsliste je Yacht, abgeleitet aus dem Bootszeugnis, mit Stückzahl und Verfallsdatum. Rettungswesten, Rettungsinsel, Signalmittel, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Material haben alle ein Datum.
Prüfen Sie bei jeder Übergabe die Vollständigkeit und einmal je Saison die Verfallsdaten. Bei 6 Yachten und je 28 Positionen sind das 168 Positionen, also rund 3 Stunden je Saisonprüfung.
Und dokumentieren Sie beides mit Datum und Handzeichen. Bei einem Vorfall ist die Ausrüstungsliste das erste Dokument, das verlangt wird, und ohne Nachweis steht die Frage nach dem verkehrssicheren Zustand im Raum.
Quellen
Häufige Fragen
Woher kommt die Ausrüstungsliste?
Aus dem Bootszeugnis der einzelnen Yacht, nicht aus einer allgemeinen Tabelle.
Was passiert bei fehlender wesentlicher Ausrüstung?
Die Erteilung des Bootszeugnisses ist zu widerrufen.
Was gilt nach einem Unfall?
Das Boot ist der Zulassungsbehörde erneut vorzustellen, wenn die Verkehrssicherheit berührt sein kann.
Was ändert die gewerbsmäßige Nutzung?
Das Fahrzeug unterliegt dann der Schiffssicherheitsverordnung.