Ein Refit überschreitet Zeit und Budget nicht wegen der geplanten Arbeiten, sondern wegen der Befunde. Wer keinen Puffer einplant, plant die Überschreitung mit ein.
Der Kostenanschlag
Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit übernommen hat, und ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung ausführbar ist, steht dem Unternehmer bei Kündigung aus diesem Grund nur ein begrenzter Anspruch zu.
Ist eine solche Überschreitung zu erwarten, hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen. Diese Anzeigepflicht ist der wichtigste Satz für jeden Eigner.
Vereinbaren Sie deshalb ausdrücklich, ob ein Kostenanschlag oder ein Festpreis vorliegt. Beides ist zulässig, und die Rechtsfolgen unterscheiden sich vollständig.
Die Gewerkeabfolge
Erstens Befundaufnahme und Freilegung. Zweitens Rumpf und Unterwasserschiff. Drittens Technik, also Motor, Wellenanlage, Elektrik. Viertens Deck und Rigg. Fünftens Innenausbau. Sechstens Oberflächen und Endreinigung.
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Oberflächen vor Technik bedeuten, dass jede Nacharbeit die fertige Oberfläche berührt, und genau daraus entstehen die Zusatzkosten am Ende.
Planen Sie feste Entscheidungspunkte nach Schritt 1 und Schritt 3. An diesen 2 Punkten ist der Befund bekannt, und nur dort lässt sich der Umfang ohne Zusatzkosten noch ändern.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Kostenanschlag | keine Gewähr für die Richtigkeit |
| Bei wesentlicher Überschreitung | Kündigungsrecht des Bestellers |
| Pflicht des Unternehmers | unverzügliche Anzeige |
| Zu vereinbaren | Kostenanschlag oder Festpreis |
| Schritt 1 | Befundaufnahme und Freilegung |
| Schritt 2 | Rumpf und Unterwasserschiff |
| Schritt 3 | Motor, Wellenanlage, Elektrik |
| Schritt 4 | Deck und Rigg |
| Schritt 5 | Innenausbau |
| Schritt 6 | Oberflächen und Endreinigung |
| Entscheidungspunkte | nach Schritt 1 und Schritt 3 |
| Zeitpuffer | 20 bis 30 Prozent |
| Bei 10 Wochen | 2 bis 3 Wochen zusätzlich |
| Kostensteuerung | Teilbetrag je Gewerk, Wochenstand mit 3 Zahlen |
| Nachträge bei 12 Wochen | 8 bis 15 |
Die Pufferzeit
Rechnen Sie 20 bis 30 Prozent Zeitpuffer auf die kalkulierte Werftzeit. Bei 10 Wochen geplant sind das 2 bis 3 Wochen zusätzlich.
Der Puffer geht in der Praxis für 3 Dinge drauf: Lieferzeiten von Ersatzteilen, Trocknungs- und Aushärtezeiten und Befunde, die erst nach dem Freilegen sichtbar werden.
Legen Sie den Endtermin deshalb nie auf den Saisonbeginn. Eine Yacht, die am 1. Mai fertig sein muss und am 12. Mai fertig wird, kostet 2 Chartern, also bei 8.500 Euro je Woche rund 17.000 Euro.
Die Kostensteuerung
Je Gewerk ein eigener Betrag, kein Gesamtbudget. Ein Refit mit 6 Gewerken und 6 Teilbeträgen zeigt die Abweichung dort, wo sie entsteht.
Ein wöchentlicher Stand mit 3 Zahlen: beauftragt, abgerufen, offen. Fünfzehn Minuten je Woche, und sie ersetzen die Überraschung am Ende.
Und eine Regel für Nachträge: schriftlich, mit Betrag und Terminwirkung, vor der Ausführung. Bei einem Refit über 12 Wochen entstehen erfahrungsgemäß 8 bis 15 Nachträge, und ohne diese Regel sind sie erst auf der Schlussrechnung sichtbar.
Quellen
Häufige Fragen
Was gilt bei einem Kostenanschlag?
Bei zu erwartender wesentlicher Überschreitung muss der Unternehmer unverzüglich Anzeige machen.
Wie viel Puffer ist realistisch?
Zwanzig bis dreißig Prozent der kalkulierten Werftzeit.
Warum die Reihenfolge der Gewerke?
Weil Nacharbeit an fertigen Oberflächen die teuerste Position am Ende ist.
Wie steuert man die Kosten?
Mit einem Teilbetrag je Gewerk und einem Wochenstand aus beauftragt, abgerufen und offen.