Ratgeber

Abnahme nach dem Refit

Abnahmepflicht, die Wirkung der fiktiven Abnahme und die Punkte, an denen Restarbeiten übersehen werden.

Abnahme nach dem Refit
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Die Abnahme ist der Punkt, an dem sich Beweislast, Vergütungsanspruch und Gefahrtragung ändern. Wer sie ohne Vorbehalt erklärt, verliert Rechte, die danach kaum zurückzuholen sind.

Die Pflicht zur Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Unwesentlich sind Mängel, die die Nutzung nicht spürbar beeinträchtigen. Ein Lackfehler an einer Innenverkleidung ist unwesentlich, eine undichte Wellendichtung nicht.

Die Abgrenzung ist die häufigste Auseinandersetzung nach einem Refit. Halten Sie deshalb jeden Punkt schriftlich fest, statt über die Einordnung zu diskutieren.

Die fiktive Abnahme

Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens 1 Mangels verweigert hat.

Ist der Besteller ein Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn der Unternehmer ihn zusammen mit der Aufforderung auf die Folgen hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.

Reagieren Sie deshalb auf jede Abnahmeaufforderung schriftlich und innerhalb der Frist, notfalls mit 1 benannten Mangel. Schweigen ist hier keine neutrale Reaktion.

Abnahme nach dem Refit
PunktRegel
GrundsatzPflicht zur Abnahme des vertragsmäßigen Werkes
Ausnahmewenn die Beschaffenheit die Abnahme ausschließt
Unwesentliche Mängelberechtigen nicht zur Verweigerung
Fiktive Abnahmenach Fristsetzung ohne Verweigerung unter Angabe eines Mangels
Bei Verbrauchernnur mit vorherigem Hinweis in Textform
Richtige Reaktionschriftlich innerhalb der Frist
Prüfpunkt 1Wellendichtung
Prüfpunkt 2Seeventile
Prüfpunkt 3Bilgenpumpe mit Automatik
Prüfpunkt 4Ankerwinde unter Last
Prüfpunkt 5Rigg mit Wanten und Terminals
Prüfungunter Last, nicht im Stand
Dauer3 bis 5 Stunden mit Probefahrt
Vorbehaltje Mangel einzeln, mit Frist
Gewährleistungsbeginnmit der Abnahme

Die Prüfpunkte

Zehn Punkte, an denen Restarbeiten regelmäßig übersehen werden: Wellendichtung, Seeventile, Bilgenpumpe mit Automatik, Ankerwinde unter Last, Rigg mit Wanten- und Terminalprüfung, Elektrik unter Last, Navigationslichter, Wasseranlage mit Druckprobe, Toilettenanlage, Beschläge und Verschraubungen.

Prüfen Sie unter Last und nicht im Stand. Eine Bilgenpumpe, die im Trockendock schaltet, sagt nichts über den Betrieb bei Krängung.

Rechnen Sie 3 bis 5 Stunden für eine vollständige Abnahme mit Probefahrt. Bei einem Refit über 40.000 Euro ist das der Zeitanteil mit dem höchsten Ertrag.

Der Vorbehalt

Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk ab, obwohl er den Mangel kennt, stehen ihm bestimmte Rechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.

Der Vorbehalt gehört deshalb ins Abnahmeprotokoll, je Mangel einzeln, mit Frist zur Beseitigung. Ein allgemeiner Satz über offene Restarbeiten ersetzt ihn nicht.

Halten Sie außerdem den Zeitpunkt fest, ab dem die Gewährleistungsfrist läuft. Sie beginnt mit der Abnahme, und bei einem Refit mit 6 Gewerken ist die Frage, welches Gewerk wann abgenommen wurde, im dritten Jahr die entscheidende.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 640, Abnahme
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 634, Rechte des Bestellers bei Mängeln

Häufige Fragen

Kann die Abnahme wegen kleiner Mängel verweigert werden?

Nein. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Was ist die fiktive Abnahme?

Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Besteller nach Fristsetzung nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

Was gilt bei Verbrauchern zusätzlich?

Der Unternehmer muss in Textform auf die Folgen hinweisen.

Warum ein Vorbehalt im Protokoll?

Weil bei Abnahme trotz bekanntem Mangel bestimmte Rechte nur mit Vorbehalt bestehen bleiben.