Die Frage nach dem Führerschein ist keine Serviceleistung, sondern eine Pflicht des Unternehmers. Wer ohne Prüfung übergibt, haftet unabhängig davon, was der Charterer erklärt hat.
Die Fahrerlaubnis
Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot mit Antriebsmaschine führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis. Sie wird durch den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nachgewiesen.
Anerkannt werden außerdem ein Befähigungszeugnis zum Kapitän, ein Befähigungszeugnis zum nautischen Schiffsoffizier oder ein Befähigungsnachweis zum Schiffsmechaniker.
Ebenfalls anerkannt sind amtliche Befähigungsnachweise nach anderen Vorschriften, soweit das zuständige Bundesministerium sie anerkannt hat. Eine Bescheinigung eines Verbands ohne diese Anerkennung genügt nicht.
Die Pflichten des Unternehmers
Ein Sportboot mit Motorantrieb darf der Unternehmer nur an Personen übergeben, die nach der Sportbootführerscheinverordnung zum Führen berechtigt sind.
Er darf außerdem nicht übergeben an Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten offensichtlich nicht besitzen, und an Personen, die infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel offensichtlich in der sicheren Führung behindert sind.
Kinder unter 12 Jahren sind ausgeschlossen; an Jugendliche unter 16 Jahren darf ein großes Sportboot nicht übergeben werden. Ausnahmen gelten nur für Ausbildungszwecke unter Aufsicht einer mindestens 18 Jahre alten Person, die Schwimmer ist.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Grundsatz | Fahrerlaubnis für Sportboote mit Antriebsmaschine auf Seeschifffahrtsstraßen |
| Nachweis | Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen |
| Anerkannt | Befähigungszeugnis zum Kapitän |
| Anerkannt | Befähigungszeugnis zum nautischen Schiffsoffizier |
| Anerkannt | Befähigungsnachweis zum Schiffsmechaniker |
| Nicht ausreichend | Verbandsbescheinigung ohne amtliche Anerkennung |
| Übergabeverbot 1 | offensichtlich fehlende Kenntnisse |
| Übergabeverbot 2 | Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere Mittel |
| Übergabeverbot 3 | Kinder unter 12 Jahren |
| Großes Sportboot | nicht an Jugendliche unter 16 Jahren |
| Boot 1 | vorgeschriebene Kennzeichnung und Kennzeichen |
| Boot 2 | Bootszeugnis der Zulassungsbehörde |
| Boot 3 | Bedingungen und Auflagen erfüllt |
| Boot 4 | vorgeschriebene Ausrüstung an Bord |
| Geltungsdauer Bootszeugnis | 2 Jahre, bei Werftneubauten 3 Jahre |
Die Voraussetzungen am Boot
Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es die vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Kennzeichen besitzt und ein von der Zulassungsbehörde ausgestelltes Bootszeugnis hat.
Es muss außerdem die im Bootszeugnis festgelegten Bedingungen und Auflagen erfüllen und die dort vorgeschriebene Ausrüstung an Bord haben. Vier Voraussetzungen, alle vor jeder Übergabe zu prüfen.
Das Bootszeugnis wird auf 2 Jahre befristet, bei Werftneubauten auf 3 Jahre; eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre ist nach vorheriger Untersuchung möglich.
Die Praxis im Charterbetrieb
Prüfen Sie den Nachweis im Original bei der Übergabe und halten Sie eine Kopie mit Datum und Unterschrift zur Akte. Eine Zusendung vor Reisebeginn ersetzt die Sichtprüfung nicht.
Bei Revieren außerhalb Deutschlands gelten zusätzlich die Vorschriften des Küstenstaats, und viele verlangen Nachweise, die über die deutsche Fahrerlaubnis hinausgehen, etwa für Funk oder für größere Bootslängen.
Führen Sie deshalb je Revier eine Liste der geforderten Nachweise und aktualisieren Sie sie einmal im Jahr. Bei 6 Revieren sind das 6 Zeilen und rund 2 Stunden Recherche, und sie verhindern die Absage am Steg.
Quellen
Häufige Fragen
Welcher Nachweis ist erforderlich?
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen oder ein anerkanntes Befähigungszeugnis.
An wen darf nicht übergeben werden?
An Personen ohne erkennbare Fähigkeiten, an offensichtlich Beeinträchtigte und an Kinder unter zwölf Jahren.
Welche Voraussetzungen muss das Boot erfüllen?
Kennzeichnung, Bootszeugnis, dessen Auflagen und die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord.
Wie lange gilt ein Bootszeugnis?
Zwei Jahre, bei Werftneubauten drei, verlängerbar um jeweils zwei Jahre nach Untersuchung.