Antifouling ist kein Anstrich, sondern ein Biozidprodukt. Damit gelten Zulassungsregeln, Anwendungsvorgaben und Entsorgungspflichten, die eine Werft einhalten muss und ein Eigner kennen sollte.
Die Zulassung
Biozidprodukte dürfen in der Europäischen Union nur bereitgestellt und verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Die Grundlage ist die Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.
Bei der Durchführung dieser Verordnung wirken in Deutschland mehrere Bundesbehörden mit, darunter das Bundesinstitut für Risikobewertung als Bewertungsstelle für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Praktisch heißt das: Ein im Ausland gekauftes Produkt ist in Deutschland nicht automatisch verwendbar. Prüfen Sie die Zulassungsnummer, bevor Sie einkaufen, und nicht erst, wenn die Yacht aufgebockt steht.
Die Anwendung
Die Anwendungsvorgaben stehen in der Zulassung und auf dem Etikett: zulässige Einsatzbereiche, Anzahl der Anstriche, Anwendungshäufigkeit, Schutzausrüstung.
Abweichungen davon sind nicht zulässig, auch wenn sie technisch möglich wären. Ein zweiter Anstrich, den das Etikett nicht vorsieht, ist ein Verstoß und im Schadensfall zusätzlich ein Haftungsthema.
Bei Yachten, die in mehreren Ländern liegen, ist zusätzlich die Regelung des Liegeplatzstaates maßgeblich. Süßwasserreviere und Binnengewässer haben regelmäßig strengere Vorgaben als Küstenreviere.
| Punkt | Regel oder Wert |
|---|---|
| Einordnung | Biozidprodukt |
| Grundlage | EU-Verordnung über Biozidprodukte |
| Voraussetzung | Zulassung des Produkts |
| Beteiligte Stelle | Bundesinstitut für Risikobewertung als Bewertungsstelle |
| Vor dem Einkauf | Zulassungsnummer prüfen |
| Anwendungsvorgaben | Zulassung und Etikett |
| Geregelt | Einsatzbereiche, Anstriche, Häufigkeit, Schutzausrüstung |
| Abweichung | nicht zulässig |
| Zusätzlich | Regelung des Liegeplatzstaates |
| Strenger | Süßwasser- und Binnenreviere |
| Abtrag | biozidhaltiger Abfall, Entsorgung über die Werft |
| Voraussetzung | befestigter Untergrund, Auffang, Absaugung |
| Nachweis | Entsorgungsbestätigung mit Datum und Menge |
| Zeitbedarf 14-Meter-Yacht | 2 bis 3 Tage |
Der Abtrag
Das Abstrahlen und Abschleifen alter Beschichtungen erzeugt biozidhaltigen Abfall. Er ist aufzufangen und über die Werft zu entsorgen, nicht über den allgemeinen Bauschutt.
Voraussetzung sind ein befestigter Untergrund, eine Auffangvorrichtung und eine Absaugung. Eine Arbeit auf dem Naturboden neben der Halle erfüllt diese Anforderung nicht.
Lassen Sie sich die Entsorgung bestätigen, mit Datum und Menge. Diese Bestätigung ist der Nachweis, der bei einer Kontrolle verlangt wird, und sie kostet nichts, wenn sie mit der Rechnung kommt.
Die Planung im Refit
Setzen Sie den Antifouling-Auftrag ans Ende der Unterwasserarbeiten und vor die Endreinigung. Jede Nacharbeit am Rumpf danach beschädigt die frische Beschichtung.
Planen Sie Trocknungszeiten realistisch. Zwischen den Anstrichen und bis zum Wasserkontakt gelten produktabhängige Mindestzeiten, und sie sind temperaturabhängig.
Rechnen Sie bei einer 14-Meter-Yacht mit 2 bis 3 Tagen für Vorbereitung, Anstriche und Trocknung. Wer diese Zeit nicht einplant, verliert sie doppelt, weil ein zu früh gewässerter Rumpf die Beschichtung nicht hält.
Kalkulieren Sie außerdem den Materialbedarf vorab. Für eine 14-Meter-Yacht mit rund 45 Quadratmetern Unterwasserfläche und 2 Anstrichen sind je nach Produkt 12 bis 16 Liter nötig, also 3 bis 4 Gebinde zu 4 Litern. Ein fehlendes Gebinde am zweiten Tag kostet 1 Werftzeitfenster, weil die Trocknungszeit zwischen den Anstrichen nicht beliebig gedehnt werden darf.
Quellen
Häufige Fragen
Ist Antifouling ein normaler Anstrich?
Nein. Es ist ein Biozidprodukt und unterliegt der Zulassungspflicht.
Darf man im Ausland gekaufte Produkte verwenden?
Nur wenn sie im Anwendungsland zugelassen sind. Prüfen Sie die Zulassungsnummer vorher.
Wie ist der Abtrag zu entsorgen?
Als biozidhaltiger Abfall über die Werft, mit befestigtem Untergrund, Auffang und Absaugung.
Wie viel Zeit ist einzuplanen?
Bei einer 14-Meter-Yacht zwei bis drei Tage für Vorbereitung, Anstriche und Trocknung.