Die Frage ist nicht, ob Plattform oder eigene Website. Sie ist, welcher Anteil der Buchungen über welchen Weg kommen soll, und wie viel die Antwort im Jahr kostet.
Die Rechnung
Bei 22 Chartern zu 8.500 Euro ergibt sich ein Umsatz von 187.000 Euro. Bei 20 Prozent Provision auf allen Buchungen sind das 37.400 Euro im Jahr.
Kommen 8 der 22 Chartern über die eigene Website, sinkt der Provisionsaufwand auf 23.800 Euro. Die Differenz von 13.600 Euro ist der Betrag, mit dem sich Website, Bilder und Buchungssystem finanzieren.
Rechnen Sie dagegen die Kosten des eigenen Vertriebs: Website, Bilder, Buchungssystem, Zahlungsabwicklung, Bearbeitungszeit. Bei einer Flotte mit 6 Yachten sind das im ersten Jahr erfahrungsgemäß 8.000 bis 15.000 Euro und danach deutlich weniger.
Was die Plattform leistet
Reichweite bei Kunden, die noch keinen Vercharterer kennen, Vergleichbarkeit, Zahlungsabwicklung und in vielen Fällen die Erstberatung. Vier Leistungen, für die die Provision bezahlt wird.
Sie leistet nicht die Kundenbindung. Ein Kunde, der über eine Plattform bucht, ist Kunde der Plattform, und die Folgebuchung läuft im Zweifel über dieselbe Stelle.
Prüfen Sie deshalb den Vertrag auf 2 Punkte: ob Direktkontakt zum Kunden zulässig ist, und ob die Provision auch für Folgebuchungen desselben Kunden anfällt.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Beispielumsatz | 22 Chartern zu 8.500 Euro, 187.000 Euro |
| Provision bei 20 Prozent | 37.400 Euro |
| Bei 8 Eigenbuchungen | 23.800 Euro |
| Differenz | 13.600 Euro |
| Aufbaukosten eigener Vertrieb | 8.000 bis 15.000 Euro im ersten Jahr |
| Leistung Plattform 1 | Reichweite bei neuen Kunden |
| Leistung Plattform 2 | Vergleichbarkeit |
| Leistung Plattform 3 | Zahlungsabwicklung |
| Leistung Plattform 4 | Erstberatung |
| Nicht geleistet | Kundenbindung |
| Vertraglich zu prüfen | Direktkontakt und Folgebuchungen |
| Bei ständiger Betrauung | Handelsvertreterrecht |
| Kündigungsfristen | 1, 2, 3 und ab 5 Jahren 6 Monate |
| Zielgröße Eigenbuchungen | rund ein Drittel |
Der rechtliche Rahmen
Ist die Plattform ständig mit der Vermittlung betraut und selbständig, greift Handelsvertreterrecht. Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Daraus folgen unter anderem gesetzliche Kündigungsfristen: 1 Monat im ersten Jahr, 2 Monate im zweiten, 3 Monate im dritten bis fünften und 6 Monate danach.
Diese Fristen sind der Grund, warum ein Wechsel des Vertriebswegs mindestens ein halbes Jahr Vorlauf braucht. Planen Sie ihn außerhalb der Buchungssaison.
Der sinnvolle Mischbetrieb
Ein Drittel eigene Buchungen ist für die meisten Flotten erreichbar und finanziert den eigenen Vertrieb mehrfach. Die Hauptsaison über die Plattform, die Randzeiten über die eigene Ansprache.
Bauen Sie dafür einen eigenen Bestand auf: Stammkunden, Newsletter, wiederkehrende Termine. Bei 22 Chartern im Jahr sind das nach 3 Jahren erfahrungsgemäß 40 bis 70 Adressen mit Buchungshistorie.
Und messen Sie die Herkunft je Buchung. Ohne diese Spalte lässt sich nach 2 Jahren nicht sagen, ob der eigene Vertrieb 4 oder 11 Chartern getragen hat, und ohne diese Zahl ist jede Entscheidung über Provisionen eine Vermutung.
Quellen
Häufige Fragen
Wie viel kostet die Plattform im Jahr?
Bei 187.000 Euro Umsatz und 20 Prozent Provision rund 37.400 Euro.
Was leistet die Plattform nicht?
Die Kundenbindung. Der Kunde bleibt im Zweifel Kunde der Plattform.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Ein Monat im ersten Jahr, zwei im zweiten, drei bis zum fünften, danach sechs Monate.
Welcher Anteil eigener Buchungen ist realistisch?
Rund ein Drittel, meist über Randzeiten und Stammkunden.