Sponsoring einer Regatta erzeugt Sichtbarkeit bei Menschen, die bereits ein Boot haben. Für einen Vercharterer ist das die falsche Gruppe, für eine Werft oder ein Yachtmanagement die richtige.
Die Zielgruppenfrage
Regattateilnehmer sind überwiegend Eigner oder Crewmitglieder mit eigenem Zugang zu Booten. Sie chartern seltener als der Durchschnitt und brauchen häufiger Werft, Ausrüstung und Management.
Für ein Charterunternehmen ist deshalb die Frage, ob im Umfeld der Regatta Menschen ohne eigenes Boot erreicht werden: Begleitung, Zuschauer, Firmenteams.
Prüfen Sie das vor der Zusage mit 3 Zahlen: Teilnehmerzahl, Zahl der Boote, geschätzte Zahl der Besucher ohne Bootsbezug. Die dritte Zahl entscheidet über den Nutzen für einen Vercharterer.
Was Sponsoring leistet
Bekanntheit in einer eng vernetzten Gruppe, Zugang zu Eignern für Management- und Werftleistungen, und die Möglichkeit, eigene Boote im Einsatz zu zeigen.
Der dritte Punkt ist der praktischste. Ein gestelltes Boot als Kommittee- oder Begleitboot erzeugt mehr Gespräche als jedes Banner.
Rechnen Sie den Aufwand realistisch: Ein Sponsoring mit 3.500 Euro plus 2 Personentagen plus einem gestellten Boot entspricht bei einem Wochenpreis von 6.200 Euro einem Gegenwert von rund 6.000 Euro.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Teilnehmer | überwiegend Eigner und Crew |
| Charterneigung | unterdurchschnittlich |
| Passend für | Werft, Ausrüstung, Yachtmanagement |
| Für Vercharterer entscheidend | Besucher ohne eigenes Boot |
| Prüfzahl 1 | Teilnehmerzahl |
| Prüfzahl 2 | Zahl der Boote |
| Prüfzahl 3 | Besucher ohne Bootsbezug |
| Leistung 1 | Bekanntheit in einer vernetzten Gruppe |
| Leistung 2 | Zugang zu Eignern |
| Leistung 3 | eigene Boote im Einsatz zeigen |
| Beispielaufwand | 3.500 Euro plus 2 Personentage plus Boot |
| Gegenwert des Bootes | rund 6.000 Euro |
| Kennzeichnung | bei Gegenleistung für Nennungen |
| Vertragspunkte | 5, darunter Nutzungsrechte an Bildern |
Die Kennzeichnung
Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.
Bei einem Banner am Steg ergibt sich der Zweck aus den Umständen. Bei Beiträgen eines Teilnehmers, der für die Nennung eine Gegenleistung erhält, ergibt er sich nicht.
Regeln Sie das im Sponsoringvertrag ausdrücklich, mit Formulierung und Platzierung. Die Pflicht trifft beide Seiten.
Der Vertrag
Fünf Punkte: Leistung des Sponsors, Gegenleistungen im Einzelnen, Nutzungsrechte an Bildern der Veranstaltung, Kennzeichnungspflichten, Laufzeit mit Verlängerungsregel.
Der dritte Punkt entscheidet über den Nachnutzen. Ohne Nutzungsrechte an den Veranstaltungsbildern bleibt vom Sponsoring nach dem Wochenende nichts übrig.
Und messen Sie. Ein eigener Kontaktweg für die Veranstaltung zeigt nach 12 Monaten, ob aus 3.500 Euro Anfragen geworden sind. Ohne diese Messung wird ein Sponsoring erfahrungsgemäß aus Gewohnheit verlängert.
Setzen Sie sich vor der Zusage eine Schwelle: mindestens 8 Anfragen oder 2 Buchungen innerhalb von 12 Monaten. Wird sie in 2 aufeinanderfolgenden Jahren verfehlt, endet das Sponsoring, und die 3.500 Euro gehen in einen Kanal mit messbarem Rücklauf.
Quellen
Häufige Fragen
Passt Regattasponsoring für Vercharterer?
Nur, wenn im Umfeld Menschen ohne eigenes Boot erreicht werden. Teilnehmer sind meist Eigner.
Was wirkt stärker als ein Banner?
Ein gestelltes Begleit- oder Kommitteeboot, weil es Gespräche erzeugt.
Wann ist zu kennzeichnen?
Wenn für Nennungen eine Gegenleistung fließt und sich der Zweck nicht aus den Umständen ergibt.
Welcher Vertragspunkt wird vergessen?
Die Nutzungsrechte an den Veranstaltungsbildern.