Reisebüros bringen Kunden, die eine Woche Urlaub suchen und dabei auf eine Yacht kommen. Das ist eine andere Herkunft als die Segelforen, und sie verlangt eine andere Abwicklung.
Die Einordnung
Ist das Reisebüro ständig damit betraut, für den Vercharterer Geschäfte zu vermitteln, und selbständig tätig, greift Handelsvertreterrecht mit seinen zwingenden Regelungen.
Bei gelegentlicher Vermittlung ohne dauerhafte Betrauung liegt eine einfache Vermittlung vor. Der Unterschied entscheidet über Kündigungsfristen und Ansprüche nach Beendigung.
Halten Sie die Zusammenarbeit deshalb schriftlich fest und benennen Sie ausdrücklich, ob eine ständige Betrauung gewollt ist. Ohne diese Klarstellung wird die Frage erst im Streitfall beantwortet.
Das Provisionsmodell
Üblich sind 8 bis 15 Prozent, deutlich unter den Sätzen spezialisierter Chartervermittler. Der Grund ist der geringere Beratungsaufwand auf Seiten des Büros.
Klären Sie 4 Punkte: Bemessungsgrundlage, Fälligkeit, Behandlung von Stornierungen und die Frage der Folgebuchungen desselben Kunden.
Und legen Sie fest, wer die Charterbedingungen erklärt. Ein Reisebüro, das Kaution, Führerscheinpflicht und Übergabezeiten nicht kennt, erzeugt Buchungen, die am Steg scheitern.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Bei ständiger Betrauung | Handelsvertreterrecht |
| Bei gelegentlicher Vermittlung | einfache Vermittlung |
| Klarzustellen | ob ständige Betrauung gewollt ist |
| Übliche Provision | 8 bis 15 Prozent |
| Grund | geringerer Beratungsaufwand |
| Zu klären | Bemessung, Fälligkeit, Storno, Folgebuchungen |
| Ebenfalls zu klären | wer die Charterbedingungen erklärt |
| Vertragsverhältnis | zwischen Vercharterer und Kunde |
| Preisangabe | Gesamtpreis mit allen Pflichtbestandteilen |
| Unterlage | 5 Punkte für das Büro |
| Geeignete Partner | Aktivreisen, Firmenkunden, Regionen mit vielen Seglern |
| Buchungen je aktivem Partner | 2 bis 5 im Jahr |
| Bei 8 Partnern | 16 bis 40 Buchungen |
| Pflegeaufwand | rund 2 Stunden je Partner und Jahr |
Die Buchungsabwicklung
Der Chartervertrag kommt zwischen Vercharterer und Kunde zustande, das Reisebüro vermittelt. Halten Sie das schriftlich fest, denn daraus folgt, wer welche Informationen schuldet.
Der Gesamtpreis ist anzugeben, einschließlich Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile. Übergeben Sie dem Büro deshalb eine vollständige Preisübersicht mit allen Pflichtnebenkosten.
Und geben Sie eine Unterlage mit 5 Punkten mit: Führerscheinanforderung, Kaution, Übergabe- und Rückgabezeiten, enthaltene Leistungen, obligatorische Nebenkosten. Sie verhindert den größten Teil der Beschwerden.
Die Auswahl der Partner
Nicht jedes Reisebüro passt. Sinnvoll sind Büros mit Aktivreise-Schwerpunkt, mit Firmenkundengeschäft oder in Regionen mit hoher Segleranzahl.
Rechnen Sie mit 2 bis 5 Buchungen je Jahr und aktivem Partnerbüro. Bei 8 Partnern sind das 16 bis 40 Buchungen, wobei erfahrungsgemäß 3 Büros den Großteil davon tragen.
Prüfen Sie nach 2 Saisons und trennen Sie sich von Partnern ohne Buchungen. Die Pflege kostet je Partner rund 2 Stunden im Jahr, und bei 8 Partnern sind das 16 Stunden, die sich auf die wirksamen konzentrieren sollten.
Statten Sie die 3 stärksten Partner zusätzlich aus: aktuelle Bildmappe, 1 Törnvorschlag je Revier, eine Preisliste zum Ausdrucken und 1 fester Ansprechpartner mit Durchwahl. Vier Dinge, rund 3 Stunden Aufwand, und sie verdoppeln bei diesen Partnern erfahrungsgemäß die Zahl der Buchungen innerhalb einer Saison.
Quellen
Häufige Fragen
Wann greift Handelsvertreterrecht?
Wenn das Büro selbständig und ständig mit der Vermittlung betraut ist.
Wie hoch ist die Provision üblicherweise?
Acht bis fünfzehn Prozent, deutlich unter den Sätzen spezialisierter Vermittler.
Was gehört in die Unterlage für das Büro?
Führerscheinanforderung, Kaution, Übergabezeiten, enthaltene Leistungen und obligatorische Nebenkosten.
Wie viele Buchungen sind realistisch?
Zwei bis fünf je Jahr und aktivem Partnerbüro.