Bei der Yachtcharter entscheidet der Bildsatz über die Anfrage. Eine Yacht mit 24 durchdachten Aufnahmen wird häufiger angefragt als eine baugleiche mit 8, und der Unterschied kostet einen Tag.
Die Motivliste
Außen: Yacht unter Segeln oder in Fahrt, am Liegeplatz, Bug, Heck, Cockpit, Badeplattform. Innen: Salon, Pantry, je Kabine 1 Aufnahme, Nasszelle, Navigationsecke.
Dazu Detailaufnahmen der Ausstattung, die den Preis rechtfertigt: Bimini, Sprayhood, Ankerwinde, Außendusche, Beiboot mit Motor, Ladeanschlüsse.
Zusammen 22 bis 28 Aufnahmen je Yacht. Weniger lässt Fragen offen, mehr wird nicht angesehen.
Die Qualität
Tageslicht, aufgeräumtes Boot, aufgemachte Kojen, alle Vorhänge in derselben Stellung. Vier Punkte, die den Unterschied zwischen Prospekt und Schnappschuss ausmachen.
Innenaufnahmen mit Weitwinkel und ohne Verzerrung, außen ohne Nachbaryachten mit erkennbarem Namen im Bild. Fremde Bootsnamen erzeugen unnötige Rückfragen.
Rechnen Sie 2 bis 3 Stunden je Yacht für Vorbereitung und Aufnahme. Bei 6 Yachten ist das ein Tag, und der Bildsatz trägt 3 bis 5 Saisons.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Außen | in Fahrt, Liegeplatz, Bug, Heck, Cockpit, Badeplattform |
| Innen | Salon, Pantry, je Kabine, Nasszelle, Navigation |
| Details | Bimini, Sprayhood, Winde, Dusche, Beiboot, Anschlüsse |
| Zahl je Yacht | 22 bis 28 Aufnahmen |
| Qualität 1 | Tageslicht |
| Qualität 2 | aufgeräumtes Boot |
| Qualität 3 | aufgemachte Kojen |
| Qualität 4 | einheitliche Vorhangstellung |
| Zu vermeiden | fremde Bootsnamen im Bild |
| Aufwand je Yacht | 2 bis 3 Stunden |
| Nutzungsdauer | 3 bis 5 Saisons |
| Rechteinhaber | der Lichtbildner |
| Zu vereinbaren | Nutzungsarten, Raum, Dauer, Weitergabe an Plattformen |
| Personen im Bild | nur mit Einwilligung |
Die Nutzungsrechte
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Auch einfache Lichtbilder ohne Werkcharakter sind geschützt; das Recht steht dem Lichtbildner zu. Der Auftraggeber der Aufnahme erwirbt es nicht automatisch.
Vereinbaren Sie deshalb schriftlich 4 Punkte: Nutzungsarten, räumlicher Umfang, Dauer und das Recht zur Weitergabe an Vermittlungsplattformen. Der vierte Punkt ist der, der im Chartergeschäft regelmäßig fehlt.
Die Personen im Bild
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das gilt für Modelle an Bord ebenso wie für Crewmitglieder.
Verzichten Sie im Zweifel auf Personen. Ein Bildsatz ohne Menschen ist zeitlos, rechtlich unproblematisch und über mehrere Jahre verwendbar.
Wo Personen gewünscht sind, holen Sie die Einwilligung schriftlich mit Kanälen und Dauer ein und regeln Sie den Widerruf. Bei 24 Bildern je Yacht und 6 Yachten sind das 144 Bilder, deren Herkunft nach 4 Jahren sonst niemand mehr rekonstruiert.
Legen Sie deshalb je Yacht eine Bilddatei mit 4 Angaben an: Aufnahmedatum, Fotograf, Umfang der Nutzungsrechte, abgebildete Personen mit Einwilligung. Vier Spalten für 144 Bilder, einmal angelegt, und sie beantworten jede spätere Rückfrage einer Plattform in wenigen Minuten.
Quellen
Häufige Fragen
Wie viele Aufnahmen je Yacht?
22 bis 28, aufgeteilt auf Außen, Innen und Ausstattungsdetails.
Wem gehören die Bilder?
Dem Lichtbildner. Der Auftraggeber erwirbt nur die vereinbarten Nutzungsrechte.
Welcher Punkt fehlt meist im Vertrag?
Das Recht zur Weitergabe der Bilder an Vermittlungsplattformen.
Sollen Personen abgebildet werden?
Im Zweifel nicht. Ein Bildsatz ohne Personen ist zeitlos und rechtlich einfacher.