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Wartungsvertrag für die Firmenwebsite: der Leistungsumfang

Was in einen Wartungsvertrag gehört, wie er rechtlich einzuordnen ist und welche Reaktionszeiten realistisch sind.

Wartungsvertrag für die Firmenwebsite: der Leistungsumfang
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Ein Wartungsvertrag ohne Leistungsbeschreibung ist eine monatliche Zahlung ohne Gegenleistung. Der Streit entsteht nie über den Preis, sondern immer über den Umfang.

Die rechtliche Einordnung

Wartung ist in der Regel ein Dienstvertrag: Geschuldet wird die Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Wer verspricht, dass die Website nie ausfällt, schuldet einen Erfolg und schuldet damit mehr, als er halten kann.

Einzelne Bestandteile können Werkleistungen sein, etwa die Wiederherstellung nach einem Ausfall oder ein Umbau. Trennen Sie diese im Vertrag, weil sie anderen Regeln folgen.

Beim Dienstvertrag verpflichtet sich der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung. Genau deshalb ist die Beschreibung der Dienste der Kern des Vertrags.

Was hineingehört

Aktualisierungen mit Takt, Sicherungen mit Zahl der Stände und Aufbewahrungsdauer, Überwachung der Erreichbarkeit, Prüfung nach jeder Aktualisierung, Wiederherstellung im Fehlerfall, Reaktionszeiten, Zahl der inbegriffenen Änderungsstunden, Ausschlüsse.

Acht Punkte. Der siebte ist der, an dem sich Vertrag und Wirklichkeit am häufigsten trennen: Ohne eine Zahl gilt jede Anfrage als inbegriffen oder keine.

Nennen Sie die Ausschlüsse ausdrücklich: Neuentwicklung, Umbau des Erscheinungsbilds, Inhaltspflege, Wiederherstellung nach einem Angriff, Kosten Dritter. Fünf Punkte, die sonst als selbstverständlich vorausgesetzt werden.

Wartungsvertrag
PunktRegel oder Wert
Einordnungin der Regel Dienstvertrag
Geschuldetdie Tätigkeit, nicht ein Erfolg
WerkleistungWiederherstellung und Umbau
Bestandteil 1Aktualisierungen mit Takt
Bestandteil 2Sicherungen mit Ständen und Dauer
Bestandteil 3Überwachung der Erreichbarkeit
Bestandteil 4Prüfung nach jeder Aktualisierung
Bestandteil 5Wiederherstellung im Fehlerfall
Bestandteil 6Reaktionszeiten
Bestandteil 7inbegriffene Änderungsstunden
Bestandteil 8Ausschlüsse
Rückmeldung bei Totalausfall4 Arbeitsstunden
Bei eingeschränkter Funktion1 Arbeitstag
Bei Änderungswunsch3 Arbeitstage
Jahresaufwand ohne Änderungen16 bis 22 Stunden

Die Reaktionszeiten

Trennen Sie Reaktionszeit von Behebungszeit. Die erste ist zusagbar, die zweite hängt am Fehler.

Realistisch sind bei einer Firmenwebsite: Rückmeldung innerhalb von 4 Arbeitsstunden bei einem Totalausfall, innerhalb von 1 Arbeitstag bei einer eingeschränkten Funktion, innerhalb von 3 Arbeitstagen bei einem Änderungswunsch.

Legen Sie außerdem die Erreichbarkeit fest. Eine Zusage über 4 Stunden gilt innerhalb der vereinbarten Zeiten; ohne diese Angabe wird sie als Zusage rund um die Uhr gelesen.

Der Preis und der Aufwand

Rechnen Sie den tatsächlichen Aufwand: 8 Wartungstermine im Jahr zu 45 bis 90 Minuten, 12 Sicherungskontrollen zu 10 Minuten, 2 Wiederherstellungstests zu 60 bis 120 Minuten, dazu Überwachung und Bereitschaft.

Zusammen sind das rund 16 bis 22 Stunden im Jahr, ohne einen einzigen Änderungswunsch. Ein Vertrag, der darunter kalkuliert ist, wird entweder nicht erfüllt oder nicht verlängert.

Und dokumentieren Sie jede Leistung. Ein Kunde, der monatlich zahlt und nie hört, was geschieht, kündigt im zweiten Jahr; ein Kurzbericht je Quartal mit 5 Zeilen verhindert genau das.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 611, Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 631, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

Häufige Fragen

Ist Wartung ein Dienst- oder Werkvertrag?

In der Regel ein Dienstvertrag. Einzelne Bestandteile wie eine Wiederherstellung sind Werkleistungen.

Welcher Punkt fehlt am häufigsten?

Die Zahl der inbegriffenen Änderungsstunden.

Welche Reaktionszeiten sind realistisch?

Vier Arbeitsstunden bei Totalausfall, ein Arbeitstag bei eingeschränkter Funktion.

Wie hoch ist der Jahresaufwand?

16 bis 22 Stunden ohne jeden Änderungswunsch.