Marketing

Vertrauenssignale auf der Website sichtbar integrieren

Welche Signale tatsächlich wirken, welche Angaben Pflicht sind und was nicht behauptet werden darf.

Vertrauenssignale auf der Website sichtbar integrieren
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Vertrauen entsteht auf einer Firmenwebsite aus überprüfbaren Angaben, nicht aus Siegeln. Die wirksamsten Signale kosten nichts und fehlen trotzdem auf den meisten Seiten.

Die Signale, die wirken

Namen und Gesichter der Menschen im Betrieb, die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, die Jahre der Tätigkeit, konkrete Referenzen mit Ort, echte Bewertungen. Fünf Angaben, alle überprüfbar.

Die Telefonnummer im Kopf jeder Seite ist das stärkste Einzelsignal bei Handwerk, Beratung und Praxis. Sie sagt, dass jemand erreichbar ist, und sie ist mit einem Klick nutzbar.

Gesichter wirken stärker als Logos. Ein Bild der Personen, mit denen jemand tatsächlich zu tun hat, unterscheidet einen Betrieb von einer Adresse.

Die Pflichtangaben

Die Anbieterkennzeichnung mit Name, Anschrift, Vertretungsberechtigten, Kontaktdaten, Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden. Sie ist leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Bei reglementierten Berufen kommen Kammer, Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit Zugang zum Wortlaut hinzu.

Diese Angaben sind kein Anhängsel, sondern selbst ein Vertrauenssignal. Eine Anbieterkennzeichnung, die in 2 Klicks erreichbar und vollständig ist, wirkt anders als eine, die im Fuß versteckt und lückenhaft ist.

Vertrauen auf der Website
PunktRegel
Signal 1Namen und Gesichter
Signal 2Anschrift mit Telefonnummer
Signal 3Jahre der Tätigkeit
Signal 4Referenzen mit Ort
Signal 5echte Bewertungen
Stärkstes EinzelsignalTelefonnummer im Kopf jeder Seite
Wirken stärker als LogosGesichter
PflichtAnbieterkennzeichnung, vollständig und erreichbar
Bei reglementierten BerufenKammer, Berufsbezeichnung, Regelungen
Unzulässigselbst vergebene Siegel
Unzulässigabgelaufene Mitgliedschaften
UnzulässigZertifizierung ohne Stelle
Bei BewertungenAngabe zur Echtheitsprüfung
Referenzenbei der Leistung, nicht in einer Sammelliste
Jahresprüfung45 Minuten

Was nicht behauptet werden darf

Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.

Bei Vertrauenssignalen entsteht Irreführung durch selbst vergebene Siegel, durch abgelaufene Mitgliedschaften, durch Zertifizierungen ohne Stelle und durch ausgewählte Bewertungen.

Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, gelten Informationen darüber, ob und wie er sicherstellt, dass sie von tatsächlichen Kunden stammen, als wesentlich. Zwei Sätze auf der Seite genügen dafür.

Die Platzierung

Telefonnummer und Öffnungszeiten in den Kopf jeder Seite. Anschrift und Karte in den Fuß. Personen auf eine eigene Seite und zusätzlich mit Bild bei den Leistungen. Referenzen bei der jeweiligen Leistung, nicht in einer Sammelliste.

Der letzte Punkt wird meist falsch gelöst. Eine Referenz wirkt dort, wo die passende Leistung beschrieben ist, und nicht auf einer Seite, die niemand aufruft.

Prüfen Sie einmal im Jahr alle Angaben auf Aktualität, 45 Minuten. Der häufigste Befund ist eine Person, die den Betrieb vor 2 Jahren verlassen hat und noch auf der Seite steht.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5, irreführende geschäftliche Handlungen
  2. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5b, wesentliche Informationen

Häufige Fragen

Welches Signal wirkt am stärksten?

Die Telefonnummer im Kopf jeder Seite, direkt anwählbar.

Was gehört in die Anbieterkennzeichnung?

Name, Anschrift, Vertretung, Kontakt, Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden.

Welche Signale sind unzulässig?

Selbst vergebene Siegel, abgelaufene Mitgliedschaften und Zertifizierungen ohne ausstellende Stelle.

Wohin gehören Referenzen?

Zur jeweiligen Leistung, nicht in eine Sammelliste.