Marketing

Einen Lead-Magneten mit dem Formular koppeln

Ein nützliches Dokument gegen einen Kontakt, und die Bedingungen, unter denen das zulässig ist.

Einen Lead-Magneten mit dem Formular koppeln
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Ein Dokument gegen eine Adresse ist ein Tausch. Er funktioniert, wenn das Dokument den Tausch wert ist, und er ist rechtlich nur dann sauber, wenn beides getrennt bleibt.

Was funktioniert

Eine Prüfliste, eine Übersicht mit Fristen, ein Rechenblatt, ein Musterschreiben. Vier Formate, die eine konkrete Aufgabe abnehmen.

Was nicht funktioniert: allgemeine Ratgeber, Firmenbroschüren und alles, was auch als Seite auf der Website stehen könnte. Wer dafür eine Adresse verlangt, verlangt zu viel.

Rechnen Sie 4 bis 8 Stunden für ein brauchbares Dokument von 3 bis 6 Seiten. Es ist danach jahrelang nutzbar, wenn es keine Zahlen enthält, die sich jährlich ändern.

Die rechtliche Trennung

Der Bezug des Dokuments und die Aufnahme in einen Verteiler sind zwei Vorgänge. Für den ersten ist die Verarbeitung zur Erfüllung des Wunsches erforderlich, für den zweiten braucht es eine Einwilligung.

Koppeln Sie beides nicht. Eine Einwilligung ist nur freiwillig, wenn sie nicht Bedingung für eine Leistung ist, die auch ohne sie zu erbringen wäre.

Praktisch heißt das: Ein Feld für die Adresse zum Versand des Dokuments, und darunter ein getrenntes, nicht vorausgewähltes Kreuz für den Verteiler. Zwei Elemente, klar getrennt.

Dokument gegen Kontakt
PunktWert oder Regel
Format 1Prüfliste
Format 2Übersicht mit Fristen
Format 3Rechenblatt
Format 4Musterschreiben
Funktioniert nichtallgemeine Ratgeber und Broschüren
Aufwand4 bis 8 Stunden für 3 bis 6 Seiten
Vorgang 1Bezug des Dokuments
Vorgang 2Aufnahme in den Verteiler
Nicht koppelnbeide Vorgänge
GrundFreiwilligkeit der Einwilligung
Umsetzunggetrenntes, nicht vorausgewähltes Kreuz
Zu protokollierenZeitpunkt, Wortlaut, Fassung, Felder
Fehlt fast immerder Wortlaut
Abschlussquote10 bis 25 Prozent
Zustimmung zum Verteiler30 bis 60 Prozent

Der Nachweis

Wo eine Einwilligung erteilt wird, muss sie nachweisbar sein. Protokollieren Sie Zeitpunkt, Wortlaut des Einwilligungstextes, Fassung der Datenschutzinformationen und die abgesendeten Felder.

Der Wortlaut ist der Punkt, der fast immer fehlt. Wird der Text später geändert, lässt sich sonst nicht mehr sagen, worin eingewilligt wurde.

Für den späteren Versand gilt zusätzlich: Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist Werbung unter Verwendung elektronischer Post eine unzumutbare Belästigung; die Ausnahme für Bestandskunden setzt 4 Bedingungen voraus, darunter den Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei jeder Verwendung.

Die Zahlen

Rechnen Sie mit einer Abschlussquote von 10 bis 25 Prozent der Besucher, die die Seite des Dokuments erreichen. Bei 400 Aufrufen im Monat sind das 40 bis 100 Kontakte.

Davon stimmen erfahrungsgemäß 30 bis 60 Prozent zusätzlich dem Verteiler zu, wenn er getrennt angeboten wird. Das sind 12 bis 60 Adressen im Monat.

Messen Sie außerdem, wie viele daraus Anfragen werden. Ein Dokument, das 600 Adressen im Jahr bringt und 0 Anfragen, hat das falsche Thema, und das zeigt sich erst nach 12 Monaten.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 7, unzumutbare Belästigungen
  2. Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung

Häufige Fragen

Welche Dokumente funktionieren?

Prüflisten, Fristenübersichten, Rechenblätter und Musterschreiben.

Darf man Dokument und Verteiler koppeln?

Nein. Eine Einwilligung ist nur freiwillig, wenn sie nicht Bedingung für die Leistung ist.

Was gehört ins Protokoll?

Zeitpunkt, Wortlaut des Einwilligungstextes, Fassung der Datenschutzinformationen und die Felder.

Welche Quote ist realistisch?

10 bis 25 Prozent der Besucher der Dokumentseite.