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Ein Cookie-Consent-Tool rechtssicher einbinden

Wann eine Abfrage nötig ist, wie sie aussehen muss und wann sie ganz entfallen kann.

Ein Cookie-Consent-Tool rechtssicher einbinden
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Die meisten Einwilligungsbanner auf Firmenwebsites sind überflüssig, weil die Seite gar nichts speichert, was einer Einwilligung bedürfte. Die zweitmeisten sind falsch gebaut.

Wann eine Abfrage nötig ist

Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat.

Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann.

Eine Firmenwebsite ohne Reichweitenmessung, ohne eingebettete Videos, ohne Karten und ohne Chat speichert häufig nur ein Sitzungscookie für das Formular. Dafür ist keine Abfrage nötig, und ein Banner ist dann überflüssig.

Wie sie aussehen muss

Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen. Ein Banner mit einem großen Zustimmungsknopf und einem versteckten Verweis für die Ablehnung erfüllt das nicht.

Die Einwilligung muss freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich erfolgen. Voreingestellte Häkchen sind damit ausgeschlossen.

Und sie muss widerrufbar sein, ebenso einfach wie die Erteilung. Ein dauerhaft erreichbarer Punkt für die Änderung der Auswahl gehört deshalb in den Fuß der Seite.

Einwilligungsabfrage
PunktRegel
GrundsatzEinwilligung für Speicherung und Zugriff
Ausnahmeunbedingt erforderlich für den gewünschten Dienst
Häufig ausreichendein Sitzungscookie für das Formular
Dannkein Banner nötig
Ablehnengenauso einfach wie Zustimmen
Einwilligungfreiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich
Ausgeschlossenvoreingestellte Häkchen
Widerrufso einfach wie die Erteilung
Ort des Widerrufsdauerhaft im Fuß der Seite
VorherBestandsaufnahme statt Bannereinbau
Je EintragName, Zweck, Anbieter, Laufzeit
Typischer Umfang2 bis 8 Einträge
Entfernbarhäufig 2 bis 4
NebenwirkungLadezeit, Layoutverschiebung, Absprünge
Alternativenlokal einbinden, auf Klick laden, verzichten

Was vorher zu tun ist

Bestandsaufnahme statt Bannereinbau. Listen Sie auf, was die Seite tatsächlich speichert oder ausliest: Name, Zweck, Anbieter, Laufzeit. Vier Angaben je Eintrag.

Bei einer üblichen Firmenwebsite sind das 2 bis 8 Einträge. Prüfen Sie je Eintrag, ob er nötig ist; häufig lassen sich 2 bis 4 ersatzlos entfernen.

Erst danach entscheiden Sie über die Abfrage. Eine Seite mit 1 technisch notwendigen Eintrag braucht keine, eine mit Reichweitenmessung und eingebetteten Inhalten schon.

Die Nebenwirkungen

Ein Banner kostet Ladezeit und verschiebt das Layout, was auf einen der Messwerte für die Seitenqualität wirkt. Es kostet außerdem Besucher, die es wegklicken und dabei die Seite verlassen.

Rechnen Sie mit einem spürbaren Anteil an Ablehnungen. Wer Reichweitenmessung an eine Einwilligung bindet, misst danach nur noch einen Teil der Besucher, und diese Lücke ist bei der Auswertung mitzudenken.

Genau deshalb lohnt der Blick auf Alternativen: Karten und Schriften lokal einbinden, Videos erst auf Klick laden, auf Reichweitenmessung durch Dritte verzichten. Drei Entscheidungen, die die Abfrage in vielen Fällen erübrigen.

Quellen

  1. Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, Paragraf 25
  2. Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung

Häufige Fragen

Wann ist keine Abfrage nötig?

Wenn nur unbedingt erforderliche Informationen gespeichert werden, etwa ein Sitzungscookie für das Formular.

Wie muss die Abfrage gestaltet sein?

Ablehnen genauso einfach wie Zustimmen, ohne voreingestellte Häkchen, mit einfachem Widerruf.

Was ist vor dem Einbau zu tun?

Eine Bestandsaufnahme mit Name, Zweck, Anbieter und Laufzeit je Eintrag.

Welche Alternativen gibt es?

Karten und Schriften lokal einbinden, Videos auf Klick laden, auf fremde Reichweitenmessung verzichten.