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Ein Bewertungswidget auf der Website einbinden

Bewertungen auf der eigenen Seite zeigen, die Pflichtangabe dazu und die technische Einbindung ohne Fremdaufrufe.

Ein Bewertungswidget auf der Website einbinden
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Bewertungen auf der eigenen Seite wirken, wenn sie echt und vollständig sind. Beides ist Pflicht, und beides wird von den üblichen Bausteinen nicht von allein erfüllt.

Die Pflichtangabe

Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie er sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.

Zwei Sätze neben der Anzeige genügen: ob geprüft wird und mit welchem Verfahren. Wer nicht prüft, schreibt genau das, denn auch das ist eine zulässige Antwort.

Diese Angabe fehlt auf fast jeder Firmenwebsite, die Sterne zeigt. Sie nachzutragen kostet 10 Minuten und beseitigt einen Verstoß, der sonst dauerhaft besteht.

Die Auswahl

Alle oder keine. Eine Auswahl der positiven Bewertungen ist eine irreführende Darstellung, unabhängig davon, wie viele es insgesamt sind.

Eine gemischte Lage ist glaubwürdiger als eine makellose. Vier von fünf Sternen mit 60 Bewertungen wirken stärker als fünf von fünf mit 6.

Zeigen Sie die Gesamtzahl und den Durchschnitt, nicht nur einzelne Zitate. Ein Zitat ohne Bezugsgröße ist eine Behauptung, ein Durchschnitt aus 60 Bewertungen ist eine Angabe.

Bewertungen zeigen
PunktRegel
Pflichtangabeob und wie die Echtheit sichergestellt wird
Umfang2 Sätze neben der Anzeige
Wer nicht prüftschreibt genau das
Aufwandrund 10 Minuten
Auswahlalle oder keine
Unzulässignur die positiven zeigen
Glaubwürdigereine gemischte Lage
Beispiel4 von 5 Sternen mit 60 Bewertungen
Zu zeigenGesamtzahl und Durchschnitt
Bausteine der Anbieterladen fremd und setzen Kennungen
RechtslageEinwilligung, sofern nicht unbedingt erforderlich
Sauberster Wegserverseitig abrufen und selbst ausliefern
Abruftakttäglich
Platzierungbei der Leistung und nahe dem Formular
Einbindung2 bis 4 Stunden

Die technische Einbindung

Bausteine der Anbieter laden in der Regel von deren Servern und setzen dabei Kennungen. Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung oder der Zugriff darauf sind nur mit Einwilligung zulässig, sofern sie nicht unbedingt erforderlich sind.

Der sauberste Weg ist deshalb, die Bewertungen serverseitig abzurufen und als eigene Inhalte auszuliefern. Damit entfällt der Fremdaufruf, und die Ladezeit sinkt zusätzlich.

Aktualisieren Sie den Abruf täglich. Eine Anzeige, die 3 Monate alt ist, zeigt eine Bewertungslage, die es nicht mehr gibt, und das fällt auf, sobald jemand vergleicht.

Die Platzierung

Bei der Leistung, nicht auf einer eigenen Seite. Eine Bewertungsseite wird von wenigen aufgerufen; 3 Bewertungen neben der Leistungsbeschreibung sehen alle.

Zusätzlich in der Nähe des Formulars. Das ist die Stelle, an der eine Entscheidung getroffen wird, und dort wirkt fremde Erfahrung am stärksten.

Rechnen Sie 2 bis 4 Stunden für die Einbindung einschließlich Prüfung und Pflichtangabe. Danach läuft sie ohne weiteren Aufwand, wenn der Abruf automatisch erfolgt.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5b, wesentliche Informationen
  2. Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, Paragraf 25

Häufige Fragen

Welche Angabe ist Pflicht?

Ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von tatsächlichen Kunden stammen.

Darf man nur gute Bewertungen zeigen?

Nein. Eine Auswahl der positiven ist eine irreführende Darstellung.

Wie bindet man sie technisch sauber ein?

Serverseitig abrufen und als eigene Inhalte ausliefern, statt fremde Bausteine zu laden.

Wohin gehören sie auf der Seite?

Zur jeweiligen Leistung und in die Nähe des Formulars.