Reichweitenmessung ist kein Selbstzweck. Ein Betrieb braucht 4 Zahlen, und für die meisten davon ist keine Einwilligung nötig, wenn die Messung richtig aufgesetzt ist.
Was tatsächlich gebraucht wird
Aufrufe je Seite, Herkunft der Besucher, Anteil mobiler Aufrufe, Zahl der abgesendeten Formulare. Vier Zahlen, aus denen sich alle Entscheidungen einer Firmenwebsite ableiten lassen.
Alles Weitere ist Beschäftigung. Verweildauer, Absprungrate und Nutzerpfade führen bei einer Website mit 25 Seiten zu keiner Entscheidung, die nicht auch ohne sie fiele.
Rechnen Sie 20 Minuten je Monat für die Auswertung dieser 4 Zahlen. Bei 12 Durchgängen sind das 4 Stunden im Jahr, und das ist der gesamte sinnvolle Aufwand.
Wann keine Einwilligung nötig ist
Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen sind nur zulässig, wenn der Endnutzer eingewilligt hat; die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann.
Eine Messung, die keine Informationen im Endgerät speichert und nicht darauf zugreift, löst diese Pflicht nicht aus. Serverseitige Auswertungen der Zugriffsprotokolle fallen in diese Gruppe.
Getrennt davon ist die datenschutzrechtliche Frage zu beantworten. Auch ohne Zugriff auf das Endgerät werden personenbezogene Daten verarbeitet, und dafür braucht es eine Rechtsgrundlage und einen Eintrag im Verzeichnis.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Zahl 1 | Aufrufe je Seite |
| Zahl 2 | Herkunft der Besucher |
| Zahl 3 | Anteil mobiler Aufrufe |
| Zahl 4 | abgesendete Formulare |
| Ohne Entscheidungswert | Verweildauer, Absprungrate, Nutzerpfade |
| Auswertungsaufwand | 20 Minuten je Monat |
| Grundsatz | Einwilligung für Zugriff auf das Endgerät |
| Ausnahme | unbedingt erforderlich für den gewünschten Dienst |
| Ohne Endgerätezugriff | keine Einwilligungspflicht daraus |
| Getrennt zu prüfen | die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage |
| Bei Einwilligung | freiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich |
| Ablehnen | so einfach wie Zustimmen |
| Folge | Messung erfasst nur einen Teil der Besucher |
| Vergleich | gegen den Vorjahreszeitraum |
| Verlässlichste Quelle | Herkunftsspalte je Anfrage |
Wenn doch eine nötig ist
Dann gilt: freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich. Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen, und ein Widerruf muss jederzeit möglich sein.
Rechnen Sie mit einem erheblichen Anteil an Ablehnungen. Die Messung erfasst danach nur einen Teil der Besucher, und dieser Teil ist bei jeder Auswertung mitzudenken.
Genau deshalb ist die Frage wichtig, welche Zahlen wirklich gebraucht werden. Wer nur 4 Zahlen braucht, kommt häufig ohne Einwilligung aus und misst dann alle Besucher statt eines Teils.
Die Auswertung
Vergleichen Sie gegen denselben Zeitraum des Vorjahres, nicht gegen den Vormonat. Bei Firmenwebsites ist die Saison der stärkste Einfluss, und ein Vormonatsvergleich misst vor allem sie.
Verbinden Sie die Zahlen mit den Anfragen. Aufrufe ohne Anfragen sind kein Ergebnis, und eine Verdopplung der Aufrufe bei gleicher Anfragezahl ist ein Hinweis auf falsches Publikum.
Und führen Sie je Anfrage eine Herkunftsspalte, unabhängig von jeder technischen Messung. Bei 40 Anfragen im Monat sind das 480 Datenpunkte im Jahr, die verlässlicher sind als jede Auswertung.
Quellen
Häufige Fragen
Welche Zahlen braucht eine Firmenwebsite?
Aufrufe je Seite, Herkunft, Anteil mobiler Aufrufe und abgesendete Formulare.
Wann ist keine Einwilligung nötig?
Wenn keine Informationen im Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden.
Was gilt trotzdem?
Die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage und der Eintrag im Verzeichnis.
Wogegen wird verglichen?
Gegen denselben Zeitraum des Vorjahres, nicht gegen den Vormonat.