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Webanalyse datenschutzkonform einrichten

Messen ohne Einwilligung, wo es geht, und die Voraussetzungen, wo es nicht geht.

Webanalyse datenschutzkonform einrichten
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Reichweitenmessung ist kein Selbstzweck. Ein Betrieb braucht 4 Zahlen, und für die meisten davon ist keine Einwilligung nötig, wenn die Messung richtig aufgesetzt ist.

Was tatsächlich gebraucht wird

Aufrufe je Seite, Herkunft der Besucher, Anteil mobiler Aufrufe, Zahl der abgesendeten Formulare. Vier Zahlen, aus denen sich alle Entscheidungen einer Firmenwebsite ableiten lassen.

Alles Weitere ist Beschäftigung. Verweildauer, Absprungrate und Nutzerpfade führen bei einer Website mit 25 Seiten zu keiner Entscheidung, die nicht auch ohne sie fiele.

Rechnen Sie 20 Minuten je Monat für die Auswertung dieser 4 Zahlen. Bei 12 Durchgängen sind das 4 Stunden im Jahr, und das ist der gesamte sinnvolle Aufwand.

Wann keine Einwilligung nötig ist

Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen sind nur zulässig, wenn der Endnutzer eingewilligt hat; die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann.

Eine Messung, die keine Informationen im Endgerät speichert und nicht darauf zugreift, löst diese Pflicht nicht aus. Serverseitige Auswertungen der Zugriffsprotokolle fallen in diese Gruppe.

Getrennt davon ist die datenschutzrechtliche Frage zu beantworten. Auch ohne Zugriff auf das Endgerät werden personenbezogene Daten verarbeitet, und dafür braucht es eine Rechtsgrundlage und einen Eintrag im Verzeichnis.

Messen mit Maß
PunktWert oder Regel
Zahl 1Aufrufe je Seite
Zahl 2Herkunft der Besucher
Zahl 3Anteil mobiler Aufrufe
Zahl 4abgesendete Formulare
Ohne EntscheidungswertVerweildauer, Absprungrate, Nutzerpfade
Auswertungsaufwand20 Minuten je Monat
GrundsatzEinwilligung für Zugriff auf das Endgerät
Ausnahmeunbedingt erforderlich für den gewünschten Dienst
Ohne Endgerätezugriffkeine Einwilligungspflicht daraus
Getrennt zu prüfendie datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage
Bei Einwilligungfreiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich
Ablehnenso einfach wie Zustimmen
FolgeMessung erfasst nur einen Teil der Besucher
Vergleichgegen den Vorjahreszeitraum
Verlässlichste QuelleHerkunftsspalte je Anfrage

Wenn doch eine nötig ist

Dann gilt: freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich. Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen, und ein Widerruf muss jederzeit möglich sein.

Rechnen Sie mit einem erheblichen Anteil an Ablehnungen. Die Messung erfasst danach nur einen Teil der Besucher, und dieser Teil ist bei jeder Auswertung mitzudenken.

Genau deshalb ist die Frage wichtig, welche Zahlen wirklich gebraucht werden. Wer nur 4 Zahlen braucht, kommt häufig ohne Einwilligung aus und misst dann alle Besucher statt eines Teils.

Die Auswertung

Vergleichen Sie gegen denselben Zeitraum des Vorjahres, nicht gegen den Vormonat. Bei Firmenwebsites ist die Saison der stärkste Einfluss, und ein Vormonatsvergleich misst vor allem sie.

Verbinden Sie die Zahlen mit den Anfragen. Aufrufe ohne Anfragen sind kein Ergebnis, und eine Verdopplung der Aufrufe bei gleicher Anfragezahl ist ein Hinweis auf falsches Publikum.

Und führen Sie je Anfrage eine Herkunftsspalte, unabhängig von jeder technischen Messung. Bei 40 Anfragen im Monat sind das 480 Datenpunkte im Jahr, die verlässlicher sind als jede Auswertung.

Quellen

  1. Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, Paragraf 25
  2. Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung

Häufige Fragen

Welche Zahlen braucht eine Firmenwebsite?

Aufrufe je Seite, Herkunft, Anteil mobiler Aufrufe und abgesendete Formulare.

Wann ist keine Einwilligung nötig?

Wenn keine Informationen im Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden.

Was gilt trotzdem?

Die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage und der Eintrag im Verzeichnis.

Wogegen wird verglichen?

Gegen denselben Zeitraum des Vorjahres, nicht gegen den Vormonat.