Eine Betriebsaufspaltung entsteht nicht durch Gestaltung, sondern durch Zufall. Und sie endet ebenso, meist durch einen Erbfall oder einen Anteilsverkauf, und dann werden stille Reserven aufgedeckt.
Der Ausgangspunkt
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn sie weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf noch eine andere selbständige Arbeit ist.
Die Vermietung eines Grundstücks ist für sich genommen Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb. Bei der Betriebsaufspaltung wird sie es dennoch, weil Besitz- und Betriebsunternehmen als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.
Die Folge: Aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, das Grundstück wird Betriebsvermögen, und es entsteht Gewerbesteuerpflicht.
Die zwei Voraussetzungen
Sachliche Verflechtung: Das überlassene Wirtschaftsgut ist für das Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage. Bei einem Betriebsgrundstück ist das regelmäßig der Fall, auch ohne besondere Zuschnitte.
Personelle Verflechtung: Dieselbe Person oder Personengruppe beherrscht beide Unternehmen und kann in beiden ihren geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen.
Beide müssen zusammen vorliegen. Fällt eine von beiden weg, endet die Betriebsaufspaltung, und genau dieser Wegfall ist der teure Vorgang.
| Punkt | Regel oder Wert |
|---|---|
| Gewerbebetrieb | selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht, am Verkehr beteiligt |
| Abgrenzung | keine Land- und Forstwirtschaft, kein freier Beruf |
| Vermietung allein | Vermögensverwaltung |
| Voraussetzung 1 | sachliche Verflechtung |
| Inhalt | überlassenes Gut ist wesentliche Betriebsgrundlage |
| Voraussetzung 2 | personelle Verflechtung |
| Inhalt | einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille |
| Beide nötig | ja, kumulativ |
| Folge | gewerbliche Einkünfte und Betriebsvermögen |
| Weitere Folge | Gewerbesteuerpflicht |
| Beim Wegfall | Aufdeckung der stillen Reserven |
| Beispiel Buchwert | 200.000 Euro |
| Beispiel Verkehrswert | 1,4 Millionen Euro |
| Typische Auslöser | Erbfall, Anteilsübertragung, Nutzungsaufgabe |
Was beim Wegfall geschieht
Das Besitzunternehmen wird aufgegeben. Die stillen Reserven im Grundstück und in den Anteilen am Betriebsunternehmen sind aufzudecken und zu versteuern.
Bei einem Grundstück mit einem Buchwert von 200.000 Euro und einem Verkehrswert von 1,4 Millionen Euro sind das 1,2 Millionen Euro stille Reserven, die in einem einzigen Veranlagungszeitraum anfallen, ohne dass Liquidität zufließt.
Typische Auslöser: ein Erbfall, der die Beteiligungsverhältnisse verschiebt, die Übertragung von Anteilen im Rahmen einer Nachfolge, oder die Aufgabe der Nutzung des überlassenen Grundstücks.
Was in der Beratung zu tun ist
Eine Bestandsaufnahme bei allen Mandaten mit einer Konstellation aus vermietendem Gesellschafter und nutzender Gesellschaft. Zwei Fragen je Fall: wesentliche Betriebsgrundlage und Beherrschung.
Eine schriftliche Feststellung, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt, mit Datum. Ohne diese Feststellung wird der Sachverhalt regelmäßig erst im Erbfall geprüft, und dann von jemand anderem.
Und eine Prüfung vor jeder Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Bei 25 betroffenen Mandaten und 45 Minuten je Fall sind das rund 19 Stunden einmalig, denen im Einzelfall eine sechsstellige Steuerbelastung gegenübersteht.
Prüfen Sie dabei auch die Gegenrichtung. Eine Betriebsaufspaltung kann ungewollt neu entstehen, etwa wenn ein Gesellschafter mit 40 Prozent Anteil weitere 15 Prozent erwirbt und damit erstmals die Mehrheit in beiden Unternehmen hält. Dieser Vorgang wird als Anteilskauf gebucht und löst in Wahrheit die Umqualifizierung eines Grundstücks in Betriebsvermögen aus.
Quellen
Häufige Fragen
Welche zwei Voraussetzungen müssen vorliegen?
Sachliche und personelle Verflechtung, und zwar zusammen.
Was ist die sachliche Verflechtung?
Das überlassene Wirtschaftsgut ist für das Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage.
Was passiert beim Wegfall?
Das Besitzunternehmen gilt als aufgegeben, die stillen Reserven sind aufzudecken und zu versteuern.
Was sind typische Auslöser?
Ein Erbfall, die Übertragung von Anteilen und die Aufgabe der Nutzung des überlassenen Grundstücks.